Der Verfassungsgerichtshof fordert Bundeskanzler Sebastian Kurz auf, seine E-Mails für die Aktenlieferung an den U-Ausschuss vorzulegen. Zuvor hatten Oppositionsparteien beklagt, im Ausschuss kein einziges Mail des Kanzlers erhalten zu haben. Kurz ließ offen, ob er der Aufforderung nachkommen will.
Der Verfassungsgerichtshof hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) aufgefordert, seine persönlichen E-Mails dem Höchstgericht vorzulegen. Zuvor haben die Oppositionsparteien gefordert, dass Kurz dem Ibiza-Untersuchungsausschuss seine Korrespondenzen vorlegen müsse. Die Dokumente soll das Bundeskanzleramt bis 26. April liefern, so die Verfassungsrichter. Dann wollen die Höchstrichter entscheiden, welche Unterlagen der U-Ausschuss erhalten soll. Kurz ließ am Donnerstag aber offen, ob er der Aufforderung nachkommen wird.
Der Kanzler argumentiert, bereits alle relevanten Unterlagen aus seiner ersten Amtszeit übermittelt zu haben. Er könne nur Dinge liefern, die auch vorhanden sind. SPÖ, FPÖ und NEOS beklagen dagegen, kein einziges Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Bundeskanzlers erhalten zu haben. Da ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die politische Verantwortung untersucht, stehen ihm relevante Akten zu, die zwar nicht strafrechtlich, aber für den Untersuchungsgegenstand „abstrakt relevant“ sind.
Die Opposition wirft Kurz eine Missachtung der Verfassung und des Parlaments vor. „Jetzt weigert sich Kurz sogar schon, dem Verfassungsgerichtshof diese Akten und Unterlagen zu liefern, die dieser für seine Entscheidung braucht“, kritisierte SPÖ-Fraktionschef Jan Krainer in einer Aussendung: „Kurz muss verstehen lernen, dass er nicht über dem Gesetz und der Verfassung steht.“
NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper ist gespannt, ob der Kanzler der Aufforderung des VfGH nachkommt. Da sich schon einige Antworten im U-Ausschuss als falsch herausgestellt hätten, „erwarten wir aufmerksam die Reaktion des Bundeskanzleramtes an den VfGH“, so Krisper in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Wenn Kurz nichts liefert und die Daten aus seiner ersten Amtszeit tatsächlich alle gelöscht hat, wäre das für Krisper ein klarer Verstoß gegen die Archivierungspflicht. Das Bundesarchivgesetz schreibe nämlich vor, dass das gesamte Schriftgut eines Regierungsmitglieds unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Staatsarchiv zu übergeben ist.
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