Ibiza-U-Ausschuss

Ermittlungen gegen Kurz: Kanzler greift Parlament und Justiz an

Angriff ist die beste Verteidigung. Auf diese Strategie setzt Bundeskanzler Kurz nachdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Im Interview mit Armin Wolf greift er nicht nur das Parlament und die Justiz an, er stellt sogar im Voraus das Urteil in Frage. 

Am Mittwoch Vormittag wird bekannt, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ermittelt. Am Mittwoch Abend kommt ein sichtlich nervöser Kanzler in die Zeit im Bild 2 zum Interview mit Armin Wolf. Einige Male betont er einen Satz: Er habe jedenfalls nicht vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat. Soll heißen: Wahrscheinlich hat er die Unwahrheit gesagt, aber die Absicht streitet er ab.

Vorgeworfen wird Kurz die Falschaussage im Untersuchungsausschuss. Konkret schreiben die Staatsanwälte, Kurz habe „tatsachenwidrig (…) behauptet“, er sei bei der Entscheidung, Thomas Schmid als Alleinvorstand der Staatsholding ÖBAG zu nominieren, „nur informiert, aber nicht darüber hinaus eingebunden gewesen“. Auf 58 Seiten belegt die WKStA durch Chats, dass Kurz faktisch selbst entschieden habe, dass Schmid ÖBAG-Vorstand werden soll und welche Mitglieder von der ÖVP in den Aufsichtsrat nominiert werden. Im U-Ausschuss gilt die Wahrheitspflicht, eine Falschaussage wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.

Kurz will Parlament in Verruf bringen

Kurz betont im Interview mit Wolf, dass er sich bemüht habe, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, obwohl die Themen jahrelang zurückliegen. Doch dann beginnt Kurz das Parlament in Verruf zu bringen: Im U-Ausschuss herrsche laut Kanzler eine aufgeheizte Stimmung, wo jedes kleinste Detail benutzt werde, um eine Falschaussage zu kreieren. Der Kanzler spricht von Zwischenrufen und einem wilden Durcheinander bei der Befragung und er hat einen Vorteil: Weil die ÖVP seit Jahren verhindert, dass die Befragung in den Ausschüssen öffentlich übertragen wird, kann kaum jemand seine Schilderung überprüfen.

Befragungen im U-Ausschuss laufen streng reglementiert ab, jede Fraktion stellt der Reihe nach Fragen, die Fragezeit ist streng geregelt. Nicht selten greifen Verfahrensrichter und Ausschussvorsitzende ein, wenn sie eine Frage für nicht relevant oder zu ungenau halten und lassen Fragen nicht zu. Die Auskunftsperson kann sich vor der Antwort in Ruhe mit ihrer Vertrauensperson beraten. Ein U-Ausschuss ist kein wildes Durcheinander, wie Kurz glauben machen will, es ist das wichtigste Mittel der Opposition zur Kontrolle der Regierung beim Verdacht auf unlautere Vorgänge.

Und diese Kontrollarbeit blockieren Kurz und seine ÖVP-Kollegen in der Regierung von Beginn an. Akten werden nur spärlich geliefert, bereits zwei Mal musste der Verfassungsgerichtshof eingreifen, um Lieferungen zu erzwingen. Erst heute kam die Aufforderung der Verfassungsrichter an Kurz, den Abgeordneten im U-Ausschuss endlich mehr Mails zu übermitteln. Kurz will dieser Aufforderung jetzt nachkommen, nachdem er sich zuvor weigerte. Widerwillig sagt er in der ZIB, er lege jetzt 45.000 Seiten „irrelevante Dokumente“ vor. Wie relevant diese Dokumente für die Untersuchung der Vorgänge in den staatsnahen Betrieben und der ÖBAG sind, liegt freilich nicht an Kurz, dies zu beurteilen. Kurz sagt bei Wolf, er sei jedenfalls „definitiv dagegen, dass der U-Ausschuss verlängert wird.“ Nach derzeitigem Stand endet der Ausschuss Mitte Juli.

Der Justiz wird politisches Ziel unterstellt

Kurz zeigt im Interview nicht nur eine Missachtung des Parlaments, er macht auch die Justiz lächerlich. Nicht nur im U-Ausschuss, auch bei den Ermittlungen gegen ihn gehe es nur um ein „politisches Ziel“: „Seit ich Bundeskanzler bin, wird versucht, mich aus dem Amt zu befördern,“ klagt der Kanzler. „Es wird wohl nicht das Ziel der Wirtschaftsanwälte sein, dass Kurz weg muss“, antwortet Armin Wolf in der ZIB 2. Und auch der Verfassungsjurist Heinz Mayer betont, dass die Justiz ohne Zweifel unabhängig ermittelt. Der Justiz politische Motive zu unterstellen, erinnert an den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, werde Kurz das Urteil jedenfalls „als völlig absurd ansehen“. Zurücktreten werde er deswegen nicht. Zusammengefasst: Sollte es zu einer Verurteilung kommen, dann nur, weil die Justiz politisch motiviert und falsch urteilt.

„In einem zivilisierten, demokratischen Rechtsstaat tritt ein Regierungsmitglied zurück, wenn Anklage erhoben wird“, kommentiert das Heinz Mayer in der Nachbesprechung.

Österreich habe ohnehin schon niedrige Standards, die sollte man nicht noch weiter unterlaufen.

Kurz rechnet damit, dass die Ermittlungen in einer Anklage münden werden. In demokratischen Rechtsstaaten kann die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erheben, wenn nach den Ermittlungen die Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Davon wird es auch im Fall von Kurz abhängen, ob es zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommt. Bis dahin bleibt es ein fatales Signal für die Bevölkerung, staatliche Institutionen zu missachten. 

 

Wie soll die Sicherheitspolitik Österreichs zukünftig aussehen?
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12. März 2024
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Kontrast Redaktion

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