Wer Immobilien besitzt, muss im Lockdown auf Mieteinnahmen von Geschäften, Fitnessstudios oder Friseursalons verzichten. Das entschied der Oberste Gerichtshof im Streitfall um ein Sonnenstudio. Die Regierung hat auf diese Klarstellung bisher verzichtet und viel Steuergeld an Immobilien-Besitzer fließen lassen. Die Opposition hat die Rechtsunsicherheit und die Verschwendung von Steuergeld seit langem kritisiert.
Schon Anfang des Jahres drängten SPÖ und Neos die Regierung darauf, dass sie die Rechtssituation für Mieter mit geschlossenen Lokalen eindeutig klarstellt. Viele Mieter von Geschäftslokalen konnten sich nicht gegen ihre Vermieter durchsetzen, die trotz Betretungsverbot weiterhin Miete verlangten. ÖVP und Grüne haben Anträge abgelehnt, die einen Mietstopp für Geschäftslokale während des Lockdowns forderten. Die Folge sind bis zu 400 Klagen, monatelange Rechtsunklarheit und viel Steuergeld, das an Immobilenbesitzer geflossen ist.
Denn statt den Forderungen der Vermieter den Riegel vorzuschieben, setzte die Regierung ein Hilfspaket auf, das diese Forderungen bediente: Mit dem Fixkostenzuschuss wurden Mietzahlungen aus Steuergeld bezuschusst. Viele Unternehmen haben weiter ihre – volle oder reduzierte – Miete an die Immobilieneigentümer bezahlt und dafür bei der Cofag Unterstützung beantragt. Insgesamt wurden über zwei Milliarden Euro über den Fixkostenzuschuss I und II ausbezahlt. Wie viel davon für Mietzahlungen, ist öffentlich nicht bekannt.
„Da ist viel zu viel Geld aus dem Steuertopf in Richtung Vermieter geflossen, obwohl diese Mieten entfallen hätten müssen“, kritisiert SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher.
Auch WIFO-Chef Gabriel Felbermayr kritisiert den Steuergeldtransfer an Immobilienbesitzer im Kurier-Interview: „Es wäre schön, wenn wir die Hilfen besser evaluiert hätten und etwa bei den Fixkosten nicht nur den Leasingfirmen, Immobilienbesitzern und Banken geholfen hätten“.
Profiteure der bis jetzt unklaren Regelung waren etwa Milliardärsfamilien wie die Erben des Billa-Gründers Karl Wlaschek. Die „Karl Wlaschek Privatstiftung“, in der sich rund 5,6 Milliarden Euro befinden sollen, verzichteten auch im Lockdown nicht darauf, die Mieten in voller Höhe zu verlangen. Einer der Wlaschek-Mieter ist das Café Landtmann. Ihr Besitzer Berndt Querfeld weigerte sich, die Miete zu zahlen und wurde von der Wlaschek-Stiftung geklagt. Querfeld wehrte sich lautstark dagegen: „Mein Vermieter schrieb mir die volle Miete vor, als ob das Café im Normalbetrieb laufen würde. Wir sagen, das Café ist zu hundert Prozent unbenutzbar und zahlen deswegen keine Miete“. Dem widerspricht eine Sprecherin der Wlaschek Privatstiftung. Man habe dem Café Landmann angeboten, die Mietzahlung im ersten Lockdown auf ein Viertel herabzusetzen. „Leider gab es mit dem Mieter des Café Landtmann keine Möglichkeit, im partnerschaftlichen Miteinander zu einer für beide Seiten fairen Lösung zu kommen, deshalb sahen wir schließlich, nach vielen Monaten, keinen anderen Weg mehr als den zu Gericht“, so die Sprecherin.
Querfeld kritisierte bereits im März 2021, dass es von der Regierung keine Klarstellung dazu gibt: „Wenn deswegen ein Kaffeesieder zum Juristenlehrling wird, läuft da etwas falsch.“
Das OGH-Urteil bringt kurz vor dem 4. Lockdown eine gute Nachricht für die Geschäftslokale. Doch das Zaudern der Regierung dürfte noch viel Chaos nach sich ziehen: Die Finanzierungsagentur Cofag könnte jetzt nämlich Mietbeihilfen zurückfordern, die in den letzten Lockdowns ausbezahlt wurden. In diesem Fall müssten sich die Mieter dann das Geld von den Vermietern zurückholen. Alles ein zusätzlicher Aufwand.
Der Fixkostenzuschuss läuft in dieser Form bis Ende des Jahres weiter. Ob die Cofag die Zuschüsse für Mieten zurückfordern wird, ist noch nicht klar.
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