Freiwillige Helfer bei Katastrophen- oder Rettungseinsätzen bekommen einen Rechtsanspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts – finanziert aus dem Katastrophenfonds. Das hat das Parlament im freien Spiel der Kräfte im Juli beschlossen.
Freiwillige Einsatzkräfte müssen binnen weniger Sekunden ausrücken. Oft bleibt keine Zeit, um sich beim Arbeitgeber abzumelden. Das kann zu Schwierigkeiten führen. Außerdem müssen Helfer oft Urlaubstage für ihren freiwilligen, unentgeltlichen Einsatz opfern.
Die SPÖ hat bereits vor einem Jahr gefordert, dass ehrenamtliche Freiwillige in Österreich sicher sein müssen, Job und Hilfseinsätze vereinbaren zu können: Fünf Tage Sonderurlaub, Lohnfortzahlung und eine bessere arbeitsrechtliche Absicherung für freiwillige Helfer sollten beschlossen werden. Eine Vergütung für den Arbeitgeber sollte es aus dem Katastrophenfonds geben.
Unter der schwarz-blauen Regierung fand das aber keine Zustimmung. Nach der Auflösung der Regierung haben die Sozialdemokraten den Antrag erneut eingebracht – in abgeschwächter Form fand er im Juli die Unterstützung aller Parteien.
Freiwillige Helfer haben künftig einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie während ihrer Arbeitszeit im Einsatz sind. Allerdings muss die Dienstfreistellung zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Theoretisch kann dieser die Freistellung auch verwehren.
Ohne diesen Kompromiss hätte es keine Zustimmung von ÖVP und FPÖ gegeben. Unternehmen bekommen außerdem einen Bonus von 200 Euro, wenn sie Arbeitnehmer für Hilfseinsätze freispielen. Das Geld kommt aus dem Katastrophenfonds.
Nachdem Schwarz-Blau abgesetzt wurde, wurden zahlreiche wichtge Gesetze im Parlament beschlossen. Die Lohnfortzahlung ist eines davon.
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