Migration & Asyl

Türkis-Blaues Prestigprojekt vor dem Aus: „Indexierung“ der Familienbeihilfe ist unzulässig

Die Indexierung der Familienbeihilfe verstößt laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Wenn die österreichische Regierung die Kürzung der Familienbehilfe für ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Staaten nicht rückgängig macht, droht Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren samt hoher Strafzahlungen. 

Die Kürzung der Beihilfen für Kinder, die im Ausland leben, war ein Prestigeprojekt der türkis-blauen Regierung. Betroffen waren vor allem 24h-Pflegerinnen. Seit 1. Jänner 2019 bekommen sie für ihre Kinder die Familienbeihilfe nicht mehr in voller Höhe, sondern „indexiert“, das heißt, an das Preisniveau im jeweiligen Heimatland angepasst. Das führt für Beschäftigte in Österreich, deren Kinder in osteuropäischen Ländern leben, zu einer deutlichen Kürzung der Familienbeihilfe. In manchen Ländern wie Dänemark oder der Schweden, aber auch zu einer Erhöhung.

Die EU-Kommission hat die Indexierung der Familienbeihilfe stets kritisch bewertet und diese als nicht vereinbar mit dem EU-Recht eingestuft. Das war der Regierung Kurz/Strache egal. Donnerstag veröffentlichten EU-Generalanwalts Richard de la Tour schließlich eine Schlussfolgerung: ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Ländern müssen die gleiche Familienbeihilfe erhalten wie österreichische Arbeitnehmer, weil sie

„in gleicher Weise zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen wie österreichische Arbeitnehmer“. 

Nach der Schlussfolgerung des Generalanwalts ist auch bald das EuGH Urteil in diesem Sinne zu erwarten. Dann droht Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren in Millionenhöhe, wenn die Regierung die Kürzung der Familienbeihilfe nicht rückgängig macht.

24 Pflegerinnen beendeten Arbeit in Österreich nach der Kürzung

Für viele 24h Pflegerinnen aus Osteuropa machte die Familienbeihilfe rund 20 Prozent ihres Einkommens aus. Aus der Kürzung haben tausende Pflegerinnen schon die Konsequenzen gezogen und den Job in Österreich aufgegeben. Auch die Einsparungen waren klein: Von 114 Millionen Euro Einsparungen ging die Regierung aus, geworden sind es nur rund 62 Millionen – knapp die Hälfte.

Wie bei vielen Maßnahmen der Regierung Kurz-Strache, bei der Österreicher gegen Ausländer ausgespielt werden sollten, trifft der Schaden letztlich alle: die PflegerInnen, die Pflegebedürftigen und das Ansehen des Landes.

Familienbeihilfe bekommen EU-BürgerInnen, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im EU-Ausland leben – etwa in Rumänien oder Bulgarien, während ihre Mütter österreichische Pflegebedürftige betreuen. Nicht-EU Bürger wie Türken bekommen keine Familienbeihilfe, wenn sie in Österreich arbeiten.

Wie sollen wir in Österreich die Teuerung bzw. ihre Folgen bekämpfen?

Maximal 4 Antwortmöglichkeiten

  • Steuern auf Arbeit senken, dafür Steuern auf Millionenvermögen erhöhen 23%, 301 Stimme
    23% aller Stimmen 23%
    301 Stimme - 23% aller Stimmen
  • Übergewinnsteuer für Energieunternehmen und Banken 21%, 268 Stimmen
    21% aller Stimmen 21%
    268 Stimmen - 21% aller Stimmen
  • Energiepreise stärker regulieren 15%, 194 Stimmen
    15% aller Stimmen 15%
    194 Stimmen - 15% aller Stimmen
  • Mieterhöhungen für die nächsten zwei Jahre stoppen 13%, 165 Stimmen
    13% aller Stimmen 13%
    165 Stimmen - 13% aller Stimmen
  • Mehrwertsteuer auf Lebensmittel streichen 12%, 149 Stimmen
    12% aller Stimmen 12%
    149 Stimmen - 12% aller Stimmen
  • Ganztagesschulen kostenlose machen 8%, 100 Stimmen
    8% aller Stimmen 8%
    100 Stimmen - 8% aller Stimmen
  • Höchstzinsen für Häuselbauerkredite einführen 5%, 62 Stimmen
    5% aller Stimmen 5%
    62 Stimmen - 5% aller Stimmen
  • Mindestzinsen für bestimmte Sparprodukte einführen 4%, 50 Stimmen
    4% aller Stimmen 4%
    50 Stimmen - 4% aller Stimmen
Stimmen insgesamt: 1289
Voters: 383
13. Mai 2024
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