Österreich diskutiert über Vermögenssteuern. Gewerkschaften, Arbeiterkammer, SPÖ sind dafür und fordern sie lautstark ein, Wirtschaftsvertreter und ÖVP reiten aus und warnen vor einer etwaiger „Schnüffelsteuer“. Einmal heißt es, finanzkräftige Superreiche würden in Scharen das Land verlassen – dann heißt es wieder, der Mittelstand muss sich fürchten. Wie ist das jetzt wirklich? Wir haben bei Pascal Schraml, Steuerberater und Steuerrechtsexperte bei der AK, nachgefragt.
Pascal Schraml: Das lohnt sich jedenfalls! Je nach Modell werden bei der Vermögenssteuer bis zu 5 Milliarden, bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen 1 und 2 Milliarden Euro an Aufkommen geschätzt. Die tatsächliche Ausgestaltung hat aber enorme Auswirkungen, gerade wenn gewisse Vermögenswerte ausgenommen wären.
Pascal Schraml: Heutzutage sind die meisten Vermögenswerte digital erfasst. Jedes Wertpapier-Depot ist im Vergleich zu 1993, als die letzte Vermögenssteuer abgeschafft wurde, bereits digitalisiert. Auch das Grundbuch und das Firmenbuch gibt es bereits digital, von Bankguthaben ganz zu schweigen. Verbleibt noch die Frage der Bewertung. Und auch hier hat sich einiges getan. Es gibt Unmengen an Programmen, die beispielsweise Immobilien recht treffend bewerten. In Deutschland nimmt das Finanzamt für Zwecke der Erbschaftsteuer eine Bewertung auf Basis einiger weniger Parameter vor. Man kann jedoch als Steuerpflichtiger auch ein Gutachten vorlegen, wenn man der Ansicht ist, dass sich das Finanzamt grob verschätzt. An der Administration würde es also heute nicht mehr scheitern.
Pascal Schraml: Die Arbeiterkammer setzt sich schon länger für die Schaffung eines Vermögensregisters ein. Denn eigentlich tappen wir gerade bei den großen Vermögen vielfach noch im Dunklen. Höhe und Zusammensetzung kann nur geschätzt werden. Um eine gerechtere Vermögensverteilung herbeizuführen zu können, ist ein Vermögensregister unerlässlich. Das betrifft auch die Treffsicherheit: Der Arbeiterkammer ist es vor allem ein Anliegen, die unfassbar großen Vermögen der Superreichen zu erfassen – der Häuslbauer und das Oma-Sparbuch sind dezidiert nicht das Ziel.
Pascal Schraml: Das ist tatsächlich gar nicht so einfach. Die Wegzugsbesteuerung verhindert, dass man Vermögenswerte einfach der Besteuerung im Inland entziehen kann. Je nach Vermögensart gelten unterschiedliche Konzepte, die aber im Wesentlichen auf eines hinauslaufen: Wertsteigerungen, die bisher im Inland erzielt aber noch nicht besteuert wurden (sogenannte stille Reserven), müssen in Österreich versteuert werden. Wertsteigerungen, die nach dem Wegzug erzielt werden, sind im Ausland steuerpflichtig.
So kann es zum Beispiel passieren, dass bei großen stillen Reserven in Österreich durch einen Wegzug eine Besteuerung ausgelöst wird, die den Vorteil des steuerlichen Wegzugs massiv konterkariert. Im Endeffekt ist es in ganz vielen Fällen dann günstiger, das Vermögen in Österreich zu belassen.
@kontrast.at Kann man einem Millionär zumuten, gleich viel Steuern zu zahlen wie eine Angestellte? 🤔 #vermögenssteuer #millionär #steuern #reichemenschen #österreich #kritischdenken ♬ Originalton – Kontrast
Und noch ein Punkt zum Wegzug: Wegzug heißt Aufgabe des Wohnsitzes und Verlagerung des Lebensmittelpunktes in ein anderes Land. Wer nur „am Papier“ ins Ausland zieht, tatsächlich aber weiterhin in Österreich residiert, oder wenn z.B. die Familie noch in Österreich lebt, riskiert einen missglückten Wegzug. Die Finanz erkennt dann, dass der Wohnsitz eigentlich nie effektiv verlagert wurde und unterwirft dann nicht selten die ausländischen Einkünfte auch der österreichischen Besteuerung. Das kann sehr teuer sein.
Zusammengefasst: Ein wirklicher steuerlicher Wegzug aus Österreich ist unter Umständen sehr kostspielig und übersteigt in vielen Fällen den Steuervorteil. Für 1 % Vermögenssteuer zahlt sich das oft nicht aus.
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