Eine Vermögenssteuer im engeren Sinne bezeichnet im Normalfall eine jährliche Steuer, die auf das Nettovermögen (also minus Schulden) von Personen eingehoben wird. Sie wird ab einer bestimmten – meist sehr hohen – Freigrenze fällig. Das Vermögen kann sowohl finanzielle Vermögenswerte (wie Aktien und Anleihen) als auch nicht finanzielle Vermögenswerte (wie Wohneigentum) umfassen.
Im weiteren Sinne versteht man unter Vermögenssteuern alle vermögensbezogenen Steuern. Sie sind demnach einmalige und wiederkehrende Steuern auf die Nutzung, das Eigentum oder die Übertragung von Vermögen. Dazu zählen etwa Steuern auf unbewegliches Vermögen oder Nettovermögen, Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Finanz- und Kapitaltransaktionssteuern. Der Wert wird meist in Prozent aller Steuereinnahmen oder am BIP bemessen.