Für Kindergarten-Pädagog:innen und Assisten:innen in Kärnten, die in privaten Einrichtungen arbeiten, kann der Jahreswechsel wohl nicht schnell genug kommen. Denn mit Anfang 2023 soll das neue Kärntner Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz im Landtag beschlossen werden. Mit dem Gesetz sollen die PädagogInnen – je nach Ausbildung und Dienstjahr – bis zu 42 Prozent mehr Gehalt bekommen. Obendrein senkt das Bundesland auch für die Privaten die Gruppen-Größen und die Arbeitszeit.
In Kärnten arbeiten insgesamt rund 5.300 Kindergarten-Pädagog:innen und Kleinkinderzieher:innen (Assistent:innen). 3.600 im öffentlichen Bereich – sie sind bei Gemeinden bzw. in Villach und Klagenfurt beim Magistrat angestellt. Für sie gab es schon Anfang 2022 über das Gemeindebediensteten-Gesetz eine Gehaltserhöhung. Nun soll sich auch bei den privaten Trägern etwas tun. Dort sind immerhin 1.700 Pädagog:innen und Erzieher.innen beschäftigt.
Derzeit besteht ein gewisser Wildwuchs an Gehaltsschemata im Bundesland, erklärt Ralph Sternjak von der GPA. Er reicht vom Mindestlohntarif, Tarife, die bei Pfarr-Kindergärten gelten und jenem Gehaltsschema, das die SWÖ anwendet und das etwas höher ist. Kindergärten des Hilfswerk, des Kindernests oder die Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens unterliegen dem SWÖ-Gehaltsschema. Daneben bestehen auch noch das Gemeinde- und Magistrats-Schema. Künftig soll es nur noch Letztere und das Schema für private Einrichtungen geben.
Durchschnittlich gibt es 20 Prozent mehr Gehalt für die Pädagog:innen und Assistent:innen in diesen Kindergärten. Je nach Ausbildung ist es prozentuell sogar mehr. So wird eine Kleinkinderzieherin (Assistentin) im 3. Berufsjahr im Mindestlohntarif monatlich 343 Euro netto mehr, eine Pädagogin im 6. Berufsjahr um 160 Euro netto mehr verdienen.
Zusätzlich reduziert man die Arbeitszeit auf 37 Stunden pro Woche – und senkt die maximale Gruppengröße schrittweise. Bisher können bis zu 25 Kinder in einer Gruppe sein. Ab nächstem Jahr sind es 24, ab 2024 noch 23. Ab 2027 sind 20 Kinder das Maximum. Das gibt den Pädagog:innen mehr Zeit und Raum, um sich um die einzelnen Kinder zu kümmern.
Alle drei Bereiche – Gehälter, Arbeitszeit und Gruppengrößen – wurden vom Kindergarten-Personal als Problemfelder benannt, die Unzufriedenheit und Stress hervorrufen und die man dringend beheben sollte. Beim Erarbeiten des Gesetzes hat man laut Ralph Sternjak die Beschäftigten entsprechend eingebunden und die Forderungen umgesetzt.
Silvia Igumnov, Frauenvorsitzende des ÖGB in Kärnten, ist sich sicher, dass kürzere Arbeitszeiten und höhere Gehälter den Beruf attraktiver machen und den Beschäftigten, in dem Bereich vor allem Frauen, bessere Arbeitsbedingungen bringt.
Die Behauptung von ÖVP, Wirtschaftsvertretern und anderen, dass sich Arbeitszeitverkürzung im Sozial- und Gesundheitsbereich nicht umsetzen lässt – wie es hier nicht Produktivitätssteigerungen wie in der Industrie gäbe, lässt Igumnov nicht gelten.
„De facto gibt es die Arbeitszeitverkürzung im ganzen Gesundheits- und Sozialbereich längst. Sieben von zehn Beschäftigten arbeiten nämlich Teilzeit. Es sind Frauen, die nicht 40 Stunden arbeiten können, weil sie die unbezahlte Arbeit zu Hause schultern. Der Betrieb läuft dennoch. Nur, dass die Beschäftigten keinen Lohnausgleich haben. Doch das lässt sich ändern – und muss sich ändern.“
Laut Silvia Igumnov braucht es sicherlich mehr Personal in den Kindergärten. Mit den neuen Rahmenbedingungen, argumentiert sie, ist es für die privaten Einrichtungen sicher einfacher, dieses zu finden. „Wir wollen, dass die Leute qualitativ und gesund arbeiten können. Damit sie eben nicht in ihren Fünfzigern völlig ausgebrannt sind. Derzeit geht in Österreich jede zweite Frau aus der Arbeitslosigkeit in Pension, das muss sich ja auch ändern.“ Arbeitszeitverkürzung ist für sie ein wesentlicher Schritt für mehr Erholung und Gesundheit.
Aktuell gibt das Land Kärnten 72 Millionen Euro im Jahr für die Elementarbildung aus. Darin enthalten ist auch das Kärntner Kinderstipendium, das dafür sorgt, dass mittlerweile die Durchschnitts-Gebühren der Betreuungseinrichtungen für die Eltern entfallen (Kostenpunkt: 27 Millionen Euro). Für die Eltern heißt das bis zu 3.000 Euro Ersparnis pro Kind und Jahr.
Die zusätzlichen Kosten für die besseren Rahmenbedingungen in den privaten Einrichtungen werden mit etwa 17 Millionen Euro budgetiert. Im Büro von Peter Kaiser geht man von einer breiten Zustimmung zum Gesetz im Kärntner Landtag Anfang 2023 aus.
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