Wer im Kindergarten war, ist später in der Schule deutlich besser. Das zeigt eine neue Studie der OECD. In Österreich gibt es allerdings bei der Kinderbetreuung noch Aufholbedarf – vor allem bei den ganz Kleinen. Abhilfe schaffen könnte ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab einem Jahr.
Dass frühkindliche Bildung für die intellektuelle und soziale Entwicklung des Kindes gut ist, zeigen Studien eindeutig. Vor allem die neueste Studie der OECD stellt den positiven Zusammenhang zwischen Kindergartenbesuch und dem späteren Bildungserfolg hervor:
Wer den Kindergarten mehr als zwei Jahre besuchte, schnitt bei der PISA-Studie klar besser ab.
Bereinigt man die Zahlen um den sozioökonomischen Hintergrund (Kinder aus höher gebildeten Familien besuchen oft länger den Kindergarten) bleibt immer noch ein deutlicher Unterschied. Wer den Kindergarten mehrere Jahre besucht, hat einen einfacheren Start ins Bildungsleben und kann sich in der Schule einfacher und besser orientieren.
Der Besuch eines Kindergartens führt über die Jahre zu besseren Lernergebnissen. Unabhängig vom sozialen Hintergrund der Familie und dem Bildungsniveau der Eltern profitieren Kinder über ihre ganze Schulzeit hinweg von ihrem Kindergartenbesuch.
Auch die beiden europäische Bildungs-Spitzenreiter setzen auf frühkindliche Betreuung: In Finnland und Estland besuchen nicht nur weit mehr Kinder den Kindergarten als hierzulande – sie beginnen auch viel früher damit.
Obwohl in den letzten Jahren in Österreich Kinderbetreuungseinrichtungen stark ausgebaut wurden und bei den Drei- bis Fünfjährigen die Betreuungsquote bereits bei 93 Prozent liegt, gibt es noch genug Aufholbedarf bei Betreuungsplätzen für die Kleinen. So liegt Österreich bei den unter Dreijährigen mit 19 Prozent Betreuungsquote klar unter dem Durchschnitt der OECD-Länder von 34 Prozent – mit großen Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern. Spitzenreiter ist hier Dänemark: Dort haben 65 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Kinderbetreuungsplatz. Und das Land liegt in allen Kategorien der PISA-Studien vor Österreich.
In Deutschland wollte man nicht warten, bis die Kommunen neue Betreuungsplätze schaffen. Seit 2013 können Eltern einen Kinderbetreuungsplatz einklagen. Ein Rechtsanspruch besteht auf einen Platz ab dem ersten Lebensjahres des Kindes. Das hat den Druck auf die Gemeinden erhöht und die Zahl der Krippenplätze ansteigen lassen: Im März 2016 betrug in Deutschland die Betreuungsquote bei Kindern unter drei Jahren 32,7 Prozent.
Aber auch weitere europäische Länder garantieren Eltern den Anspruch auf einen Betreuungsplatz: in Dänemark etwa ab dem 6. Lebensmonat oder in Schweden ab dem ersten Geburtstag.
Auch in Österreich wird nun über so ein Gesetz diskutiert. Die SPÖ hat den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr des Kindes kürzlich zur Koalitionsbedingung gemacht. Eine Forderung, die sich auch im „Plan A“ von Bundeskanzler Christian Kern findet:
„Flächendeckende und qualitativ hochwertige Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen sind Voraussetzung für die Erfüllung zweier zentraler Bedürfnisse der heutigen Zeit: dafür, dass Eltern Beruf und Familienleben gut vereinbaren können, und dafür, dass Kinder einen optimalen Start ins Bildungsleben (im Kindergarten) erwischen und ihnen frustrierende Lernerlebnisse erspart bleiben.“
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