Kultur

Worauf warten? Inklusion jetzt!

Im Jahr 2006 wurde die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in der UN-Generalversammlung beschlossen. Wie sieht es nun 10 Jahre nach der Unterzeichnung dieses wegweisenden Menschenrechtsdokumentes aus?

Manches in der Umsetzung der Konventionsforderungen ist gelungen – vieles aber noch nicht. Insbesondere für Menschen mit intellektueller Behinderung, für die in vielen Belangen die Bundesländer mit deren Gesetzgebung zuständig sind, gibt es noch viel zu tun. Auch wenn landesgesetzliche Regelungen als „Chancengleichheitsgesetz“, „Teilhabegesetz“ etc. benannt werden, sind die Regelungen fast durchgängig exkludierende Modelle und nicht von inklusiven Ansätzen geprägt.

Was bedeutet Inklusion?

Die UN-Behindertenrechtskonvention erklärte die Idee der Inklusion 2008 zum Menschenrecht. Die Idee der Inklusion geht davon aus, dass jeder Mensch vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft ist. Allerdings wird nicht erwartet, dass sich Menschen mit Behinderung so verändern, dass sie sich in die Gesellschaft integrieren – vielmehr sollen Institutionen so funktionieren, dass Menschen mit Behinderungen von vornherein Platz in ihnen haben. Inklusion ist demnach etwas anderes als Integration: Einen Menschen zu integrieren heißt, ihm zu helfen, sich in eine Institution oder eine Gesellschaft einzufügen. Inklusion hingegen will die Institution selbst verändern.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen weist auf die gesellschaftliche Weiterentwicklung durch die Inklusion von Menschen mit Behinderung hin:

„… in Anerkennung des wertvollen Beitrags, den Menschen mit Behinderungen zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt ihrer Gemeinschaften leisten und leisten können, und in der Erkenntnis, dass die Förderung des vollen Genusses der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen sowie ihrer uneingeschränkten Teilhabe ihr Zugehörigkeitsgefühl verstärken und zu erheblichen Fortschritten in der menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft und bei der Beseitigung der Armut führen wird.“

Zuständigkeit der Bundesländer führt zu Exklusion

Wie so oft führt der föderale Ansatz von neun Landesgesetzgebungen zu großen Unterschieden in Systemen und Leistungen – oftmals sind diese auch schwer nachzuvollziehen:

  • In einem Bundesland gibt es „Persönliche Assistenz“, in anderen gibt es diese nicht
  • In einem Bundesland ist der Personalschlüssel in begleitenden Diensten signifikant höher als in anderen
  • Viele (mobile) Leistungen für Menschen mit Behinderungen gibt es nur in ausgewählten Bundesländern, in anderen nicht, etc.

Dabei sollen die Versuche einzelner Bundesländer in Pilotprojekten für Menschen mit Behinderung nicht kleingeredet werden – insgesamt müssen sie sich aber an den Normen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung messen lassen. Dabei muss man leider feststellen, dass es weitgehend an Haltungen und Werten für eine inklusive Gesellschaft, für eine Gesellschaft der Teilhabe aller mangelt.

Das gesellschaftliche Klima ist auch in Österreich von Ausgrenzung, Neid und Missgunst durchzogen. Menschen mit (intellektueller) Behinderung sind von diesem gesellschaftlichen Zustand in mehrerlei Hinsicht betroffen: Einerseits werden Leistungen für Menschen mit Behinderung zunehmend als zu teuer betrachtet und infolge kritisiert. Andererseits wird Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorwiegend unter einem Charity-Aspekt gesehen. Dabei werden die Betroffenen aber nicht als vollwertige Gesellschaftsmitglieder betrachtet, sondern vor alle bemitleidet. Die Begegnung findet nicht auf Augenhöhe statt, Respekt ist oft nur vordergründig vorhanden.

Keine besonderen Wohnformen

Art. 19 benennt das Recht von Menschen mit Behinderung auf „volle Inklusion in der Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft“ u.a. dadurch, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben…“

Das steht in krassem Gegensatz zur Realität: Die meisten Menschen mit Behinderung sind auch heute in Sondereinrichtungen untergebracht.  Das Heim ist nach wie vor ihre Standardwohnform. Ein inklusives, gemeindeintegriertes Wohnen in der eigenen Wohnung in selbstverständlicher Nachbarschaft von Menschen mit und ohne Behinderungen ist die Ausnahme.

Auch die Beschönigung von Behinderten-Wohngemeinschaften von nur 8 – 20 Menschen mit Behinderung als Alternative zum Wohnheim ist keine richtige Alternative. Auch in der Wohngemeinschaft findet Hospitalisierung statt, sind die normativen Kräfte der Institutionalisierung am Werk und verhindern das Kennenlernen von Alternativen.

Recht auf Arbeit

Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention benennt zum Thema Arbeit und Beschäftigung:

„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“

Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung sind abgesehen von wenigen Projekten aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt exkludiert. Die allermeisten von ihnen gehen ihrer „Beschäftigung“ in Behindertenwerkstätten nach.

Das entspricht nicht den Anforderungen der UN-Menschenrechtskonvention: auch nicht, wenn in diesen Werkstätten oftmals Aufträge aus Industrie und Gewerbe gefertigt werden; auch nicht, wenn Menschen mit Behinderung einzeln oder in Arbeitsgruppen in Unternehmen mitarbeiten. Denn die Arbeit von Menschen mit Behinderung im Kontext der Werkstätte wird so gut wie immer mit Taschengeld und nicht mit Gehalt „entlohnt“. Dies wurde vom Monitoring des Ausschusses zur Überprüfung der Konventionsumsetzung auch mehrfach als Menschenrechtsverletzung aufgezeigt.

Das österreichische ASVG unterscheidet streng zwischen arbeitsfähig und nicht-arbeitsfähig. „Nicht-arbeitsfähige“ Menschen erhalten überwiegend Taschengeld (50 bis 90 Euro pro Monat). Sogar wenn sie einer Arbeit im Rahmen eines Dienstvertrages nachgehen, werden Ansprüche wie Arbeitslosengeld gar nicht oder eine Pension erst nach neun Jahren erworben. Diese strenge Klassifizierung in arbeitsfähige Menschen und nicht-arbeitsfähige Menschen ist inhaltlich falsch. Sie folgt einem medizinischen Defizitmodell der Arbeitsfähigkeit statt eines Ressourcen- und Fähigkeitsansatzes.

Ein Beispiel, das die Absurdität solcher Ansätze zeigt, finden wir in der Steiermark: Unternehmen, die Menschen mit Behinderung aus der Zuständigkeit des Behindertengesetzes mittels Dienstvertrag für einige Wochenstunden beschäftigen möchten, müssen Strafe in den Ausgleichtaxfonds zahlen, da für diese nicht-arbeitsfähigen Menschen mit Behinderung kein Bescheid nach Behinderteneinstellungsgesetz vorliegen kann.

Es muss sich noch viel ändern

Eine bundesweite Vereinheitlichung der Gesetzgebung zur Regelung der Rechte und Leistungen für alle Menschen mit Behinderung würde die besten Voraussetzungen für die Erarbeitung inklusiver Ansätze ergeben. Behindertenwohnheime gehören geschlossen, ebenso die aktuelle Form der Werkstätten; anstatt der Entlohnung mit Taschengeld sind Dienstverträge mit Gehältern und sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen umzusetzen. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf eine trägerunabhängige Zukunftsplanung, eine personenzentrierte Begleitung, ein sozialraumintegriertes Leben und dafür jenes Ausmaß an Assistenzleistung, das gesellschaftliche Teilhabe entsprechend den Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht.

Wie soll die Sicherheitspolitik Österreichs zukünftig aussehen?
  • Österreich soll seine Neutralität beibehalten und aktive Friedenspolitik machen. 58%, 1665 Stimmen
    58% aller Stimmen 58%
    1665 Stimmen - 58% aller Stimmen
  • Österreich soll der NATO beitreten und seine Neutralität aufgeben. 16%, 444 Stimmen
    16% aller Stimmen 16%
    444 Stimmen - 16% aller Stimmen
  • Österreich soll seine Verteidigungsausgaben erhöhen, um die Neutralität zu stärken. 12%, 353 Stimmen
    12% aller Stimmen 12%
    353 Stimmen - 12% aller Stimmen
  • Österreich soll eine aktive Rolle in einer potenziellen EU-Armee spielen. 9%, 268 Stimmen
    9% aller Stimmen 9%
    268 Stimmen - 9% aller Stimmen
  • Österreich soll sich der NATO annähern, ohne Vollmitglied zu werden. 5%, 134 Stimmen
    5% aller Stimmen 5%
    134 Stimmen - 5% aller Stimmen
Stimmen insgesamt: 2864
12. März 2024
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