Diesen Freitag hat die spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz ein neues Maßnahmenpaket angekündigt, um Arbeitnehmer in Spanien in Zeiten der Corona-Krise zu schützen. So ist es in Spanien verboten, Beschäftigte zu kündigen, wenn das im Zusammenhang mit COVID-19 passiert. Auch befristete Verträge dürfen nicht aufgrund der aktuellen Lage gekündigt werden und Kurzarbeit wird in Spanien weiter forciert. Die Linke forderte, alle Corona-Kündigungen auch rückwirkend zu annullieren.
Dabei wird die spanische Regierung genau kontrollieren, ob Kurzarbeit wirklich notwendig ist – sie darf von Unternehmen nicht missbraucht werden, um sich Lohnkosten zu sparen. Das Arbeitsinspektorat kontrolliert Betrugsabsichten von Unternehmen streng:
Wenn sich herausstellt, dass Kurzarbeit gar nicht notwendige gewesen wäre, dann müssen Arbeitgeber das Geld an den Staat zurückzahlen – auch im Nachhinein.
Wenn Unternehmen Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten nach der Corona-Kurzarbeit entlassen, müssen sie dem Staat das Geld ebenfalls zurückzahlen.
Für Kurzarbeit werden in Spanien 70 Prozent des Gehalts ausbezahlt, aber maximal 1.089 Euro – mit einem Kind 1.254, bei mehreren 1.411. Von der Kurzarbeit ausgenommen sind Privatkliniken. Das spanische Gesundheitssystem leidet jetzt unter Privatisierungen der letzten Jahre insbesondere im Großraum Madrid, weshalb die spanische Regierung bereits alle privaten Krankenhäuser unter öffentliche Kontrolle gestellt hat – die Kommunen haben für die Zeit der Corona-Krise Zugriff auf alle Betten und Geräte in den Privatspitälern.
Dazu hat Premierminister Pedro Sanchez angekündigt, dass niemand zwischen 30. März und 9. April zur Arbeit gehen muss, sofern sie nicht systemrelevant ist. Die Zeit gilt als bezahlter Urlaub, die Arbeitnehmer bekommen ihr Gehalt weiter. Entweder die Beschäftigten nehmen regulär Urlaub oder einen Sonderurlaub, den sie später über einen längeren Zeitraum wieder einarbeiten müssen.
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