Coronavirus

Verfassungsgerichtshof: Generelles Corona-Ausgangsverbot war gesetzeswidrig

Die Corona-Verordnungen der Bundesregierung sind teilweise gesetzeswidrig. Das urteilte der Verfassungsgerichtshof. Der Ausfall der Entschädigung für Beitriebe, die geschlossen wurden, bleibt aufrecht.

Der Verfassungsgerichtshof erklärte, dass ein Teil der Verordnungen der schwarz-grünen Regierung unzulässig ist.

4 Gründe und Baumarkt-Öffnung gesetzeswidrig

Besonders das generelle Betretungsverbot des öffentlichen Raumes ist zu weit gegangen, so die Höchstrichter. Das Betreten des öffentlichen Raumes (und das Öffi-Fahren) nur für die von Kanzler Kurz propagierten vier Gründe Arbeit, einkaufen, Hilfe für andere und Spaziergänge (allein oder mit Haushaltsangehörigen) war gesetzlich nicht gedeckt.

Auch, dass man bei einer polizeilichen Kontrolle einen dieser vier Grüne glaubhaft machen musste, sei nicht verfassungskonform.

Die zweite Gesetzeswidrigkeit betrifft die teilweise Öffnung der Geschäfte: Am 14. April durften Läden mit weniger als 400 m2 sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen, für alle anderen blieb das Betretungsverbot bis 30. April bestehen.

Die Verordnungen, die seit April nicht mehr in Kraft sind, wurden aufgehoben. Das Urteil der Verfassungsrichter heißt, dass sie in laufenden Verfahren – etwa bei Corona-Strafen – nicht mehr angewendet werden dürfen. Wer eine Strafe schon bezahlt hat, kann das jetzt anfechten. Die SPÖ spricht sich deswegen für eine Amnestie der Strafen aus – auch für jene, die schon bezahlt wurden.

„Damit ist spätestens jetzt klar, dass viele Bürger und Bürgerinnen zu Unrecht bestraft wurden. In den Fällen, wo das Urteil zu Unrecht verhängt wurde, soll auch für alle gleich gelagerten Fälle eine Amnestie beschlossen werden“, fordert der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried in einer ersten Reaktion.

Corona-Gesetz bestätigt

Das Corona-Gesetz, das von allen Parteien im Nationalrat gemeinsam beschlossen wurde, bleibt aber bestehen. Dass für behördlich geschlossene Betriebe der Entschädigungsanspruch entfällt, erachtet der Gerichtshof als verfassungskonform.

Wie soll die Sicherheitspolitik Österreichs zukünftig aussehen?
  • Österreich soll seine Neutralität beibehalten und aktive Friedenspolitik machen. 58%, 1654 Stimmen
    58% aller Stimmen 58%
    1654 Stimmen - 58% aller Stimmen
  • Österreich soll der NATO beitreten und seine Neutralität aufgeben. 15%, 440 Stimmen
    15% aller Stimmen 15%
    440 Stimmen - 15% aller Stimmen
  • Österreich soll seine Verteidigungsausgaben erhöhen, um die Neutralität zu stärken. 12%, 350 Stimmen
    12% aller Stimmen 12%
    350 Stimmen - 12% aller Stimmen
  • Österreich soll eine aktive Rolle in einer potenziellen EU-Armee spielen. 9%, 264 Stimmen
    9% aller Stimmen 9%
    264 Stimmen - 9% aller Stimmen
  • Österreich soll sich der NATO annähern, ohne Vollmitglied zu werden. 5%, 134 Stimmen
    5% aller Stimmen 5%
    134 Stimmen - 5% aller Stimmen
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12. März 2024
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Alina Bachmayr-Heyda

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