Urteil gegen Kurz: Das Handelsgericht Wien hat eine Einstweilige Verfügung gegen Sebastian Kurz erlassen. Ab sofort ist es dem ÖVP-Obmann verboten, die SPÖ in Zusammenhang mit der Erstellung oder Veröffentlichung des Ibiza-Videos zu bringen.
Das Handelsgericht Wien hat eine Entscheidung getroffen: Der Beklagten Sebastian Kurz muss es ab sofort unterlassen, unwahre und kreditschädigende Behauptungen über die SPÖ im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video von HC Strache aufzustellen.
Sebastian Kurz hat keinen Beleg für seine Behauptung, dass die SPÖ irgendetwas mit dem sogenannten „Ibiza-Video“ zu tun haben könnte. Er versucht aber laufend zu vermitteln, dass die SPÖ in die Produktion oder Verbreitung des Videos involviert gewesen sei. Diese Behauptungen sind „unwahr und kreditschädigend“ befindet das Handelsgericht – Kurz darf dies und ähnliches nicht mehr öffentlich behaupten.
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