Wer in einem Altbau, einer Wiener Gemeindebau-Wohnung oder mit einem Mietvertrag mit Wertsicherungsklausel lebt, dem steht 2021 eine gesetzliche Mieterhöhung bevor. Die sogenannten Richtwertmieten betreffen in ganz Österreich rund 500.000 Mietverträge und damit rund eine Million Mieterinnen und Mieter. Die SPÖ will diese Mieterhöhung von rund 200 Euro pro Jahr verhindern. Die ÖVP hat den entsprechenden Antrag zwar angenommen, verhindert aber den nötigen parlamentarischen Ausschuss.
Die Inflationsrate betrug 2020 rund 1,5 Prozent. Die Mietpreise stiegen trotz Krisenjahr um 4,1 Prozent. Während viele schon jetzt nicht mehr wissen, wie sie die Miete bezahlen sollen, werden diese auch 2021 weiter steigen. Denn im April steht die Erhöhung der Richtwertmieten für Altbau- und Wiener Gemeindebau-Wohnungen sowie für Mietverträge mit Wertsicherungsklausel an, die also Inflationsanpassungen vorsehen.
Die Erhöhung der Richtwertmieten orientiert sich an der Inflationsanpassung und geschieht im Zwei-Jahrestakt, jeweils am 1. April. Nachdem die letzte Anpassung am 1. April 2019 vorgenommen wurde, steht mit kommendem 1. April die nächste Mietzinsanpassung von 3,01 Prozent ins Haus. Dass diese Erhöhung ausgesetzt werden kann, bewies 2016 die Regierung unter Werner Faymann (SPÖ). Per „mietrechtlichem Inflationslinderungsgesetz“ verhinderte sie die Indexanpassung und setzte so eine Ersparnis von durchschnittlich 150 Euro pro Jahr für die betroffenen Mieter durch. Im Krisenjahr 2021 will die SPÖ dieses Vorgehen wiederholen. Dafür braucht sie aber die Stimmen von ÖVP und Grünen.
Experten rechnen mit einer Indexanpassung von 3,01 Prozent. Damit würde der Richtwert in Wien von 5,81 Euro auf 5,98 Euro pro Quadratmeter steigen. Ein Paar, das mit altem Mietvertrag in einer 80 Quadratmeter-Wohnung lebt und ohne Zuschläge, etwa für eine gute Lage, 464,80 Euro Miete zahlt, muss mit Mehrkosten von 13,60 Euro im Monat bzw. 163,20 Euro im Jahr rechnen. Eine Familie mit einer 85 Quadratmeter-Altbauwohnung im dritten Wiener Gemeindebezirk müsste statt bisher 705,50 Euro im Monat 725,90 Euro zahlen. Das sind 244,80 Euro Mehrkosten im Jahr.
Die Sozialdemokraten fordern eine Wiederauflage des sogenannten „mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes“. Der Vorschlag der SPÖ: Per Parlamentsbeschluss soll die Indexierung der Richtwertmieten aussetzen und so eine weitere Belastung für die MieterInnen verhindert werden.
Viele Menschen haben in der Pandemie weniger Einkommen, weil sie arbeitslos oder in Kurzarbeit sind. „Sinkende Einkommen, steigende Mieten: Das geht sich irgendwann nicht mehr aus. Ich appelliere an die Regierung: Die Mieterhöhung aussetzen, statt das Problem aussitzen!“, sagt Parteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner am Donnerstag bei einer Pressekonferenz.
Den betreffenden Antrag wollte die SPÖ im zuständigen Bautenausschuss des Nationalrats einbringen. Dieser sucht allerdings seit Wochen nach einem Termin – es fehlt die Zusage der ÖVP, berichtet die Ausschuss-Vorsitzende Ruth Becher (SPÖ). Diese will nicht länger warten. „Ich habe einen Antrag zum Aussetzen der Richtwertmieten-Erhöhung eingebracht und im Alleingang einen Ausschusstermin für 24. Februar im Vorfeld der Nationalratssitzung festgesetzt“, so Becher. Dort könnte das Gesetz beschlossen werden. „Dieser ‚Mietenstopp‘ brächte den Menschen als Sofortmaßnahme eine Ersparnis von 75 Millionen Euro“, sagt die SPÖ-Wohnbausprecherin.
Die Sozialdemokraten befürchten, dass die ÖVP mit der Hinhaltetaktik bei der Terminfindung den Beschluss zum Aussetzen der Mieterhöhung aussitzen will – bis es zu spät ist. Denn die Zeit drängt, wenn man die Erhöhung am 1. April aussetzen will. „Gerade wegen der hohen Arbeitslosigkeit und des Wirtschaftseinbruchs brauchen wir eine Entlastung bei den Mieten, die im Gegensatz zu den Programmen der Bundesregierung auch zielsicher ankommt und die Kaufkraft stärkt“, erklärt Becher.
Durch das Aussetzen der Richtwertmieten-Erhöhung würden MieterInnen entlastet, Konsum und Kaufkraft würden gestärkt, wovon auch die Wirtschaft massiv profitiert. Und: Entlastet würden nicht nur jene Mieterinnen und Mieter, die Richtwertmiete zahlen. Auch der freie Markt reguliert sich durch die Indexierung der Richtwerte mit.
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