Die Pläne der Regierung sehen eine Kürzung der Mindestsicherung vor, wenn Betroffene Spenden erhalten. Arme Familien sollen durch Aktionen wie „Licht ins Dunkel“ also nicht mehr zum Leben haben – private Hilfe wird sinnlos. Die Soziallandesräte forderten Änderungen – die Sozialministerin blieb hart.
Die geplante Kürzung der Mindestsicherung gehen so weit, dass selbst Spenden von der Mindestsicherung abgezogen werden. In Paragraph 7 des Sozialhilfe Grundsatzgesetzes heißt es, dass künftig alle Zuwendungen von Dritten auf die Mindestsicherung angerechnet werden müssen.
Das heißt: Soziale Organisation oder Vereine können armen Familien nicht mehr unter die Arme greifen, ohne die Mindestsicherung der Empfänger zu kürzen. Denn die Mindestsicherung wird um den Betrag der Spende reduziert.
In einer E-Mail bestätigte das Sozialministerium diese Sichtweise ausdrücklich, wie oe24 berichtet:
Hilfsorganisationen wie der Verein Ute Bock, die Caritas oder die Krebshilfe wehren sich gegen die Verschlechterungen.
Da geht es um Spenden, damit die Kinder ein Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk bekommen können oder um Zuschüsse bei Mietrückständen. Unklar ist auch, auch die Unterstützung des Elternvereins für Schikurse oder Schullandwochen dann von der Sozialhilfe abgezogen wird – was letztlich wieder bedeutet, dass arme Kinder nicht mitfahren können.
Schon bisher wurde zusätzliches Einkommen von der Mindestsicherung abgezogen. Spenden von Hilfsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und soziale Initiativen waren allerdings ausgenommen (laut 15a-Vereinbarung). Im neuen Text dieses Sozialhilfegesetzes fehlt dieser Passus.
Die Soziallandesräte der Länder haben das in Verhandlungen mit Sozialministerin Hartinger-Klein kritisiert. Die ist aber nicht verhandlungsbereit: Politische Gespräche wird es jedenfalls vorerst nicht geben, lässt Sozialministerin Hartinger-Klein ausrichten.
Als das Thema zwei Tage heftige Reaktionen von Hilfsorganisationen und Spendern auslöst, meldet sich das Sozialministerium zu Wort: Spenden und andere Unterstützungen müssen nicht automatisch abgezogen werden, die Länder dürfen hier Ausnahmen vornehmen. Hartinger-Klein bleibt auffallend vage: „Ausnahmen können im Rahmen der Härtefallklausel von den Ländern gewährt werden“, sie müssen dies aber nicht tun und die Sozialministerin legt ihnen das auch nicht nahe.
„Das Grundsatzgesetz des Sozialministeriums macht den Ländern keine Vorgaben, welche Sonderbedarfe oder besondere soziale Leistungen sie im Rahmen der Härtefallklausel gewähren“, schreibt das Sozialministerium. Tatsächlich bedeutet das: Jedes einzelne Bundesland muss im Gesetz den erlaubten Sonderbedarf anführen: Nur Fälle, die explizit als Sonderfall geregelt sind – wie Mietrückstände oder Naturkatastrophen – werden dann nicht abgezogen.
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will die Mindestsicherung nicht nur für Flüchtlinge kürzen – in § 7 (1) heißt es zudem: Künftig sollen „Spenden und freiwillige Zuwendungen“ an Mindestsicherungsbezieher von der Mindestsicherung abgezogen werden. Das bedeutet: Der Staat will die Spenden kassieren.
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