Erstmals in der Geschichte wurde vom Bundesrat ein Gesetz verhindert. Es geht um das Ökostromgesetz – die SPÖ stellte sich am 14. Februar quer. Sie kritisiert, dass Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger 150 Millionen Euro willkürlich an Biomasse-Produzenten verteilen will. Die Vergabe-Kriterien kennen weder Parlamentarier noch die Öffentlichkeit. Fest steht aber: Zahlen werden es die Stromkunden. Auch Biomasse-Betreiber sind mit dem Gesetz von ÖVP und FPÖ unzufrieden.
Die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ haben einen Antrag im Parlament eingebracht. Sie wollen das Ökostromgesetz ändern. Unter anderem wollen sie Biomasse-Kraftwerke weiterhin mit Millionen fördern. Konkret mit 50 Millionen Euro pro Jahr – für insgesamt 3 Jahre. Es geht also in Summe um 150 Millionen Fördergeld. Dieses Geld stammt von den SteuerzahlerInnen – denn die bezahlen für ihren Strom zu Hause eine Ökostrom-Abgabe.
Am Vorhaben der Regierungsparteien gibt es Kritik, vor allem an der Vergabe-Politik und am Prozess der Gesetzwerdung selbst.
Intransparenz: Weder das Landwirtschaftsministerium, noch die Antragsteller aus ÖVP und FPÖ schlüsseln auf, wie genau die 150 Millionen vergeben werden. Geht es nach der Regierung, soll Elisabeth Köstinger per Verordnung im Alleingang festlegen können, wer wie viel bekommt. Doch die Millionen stammen von den Konsumenten in Österreichs. Als Stromkunden bezahlen sie alle eine sogenannte Ökostromabgabe – und verdienen nach Ansicht der SPÖ Informationen über die Verwendung ihres Geldes.
Parlamentarisches Prozedere: Wie auch beim 12-Stunden-Tag haben Abgeordnete den Plan der Landwirtschaftsministerin per Initiativantrag ins Parlament gebracht. Das bedeutet: Es gibt keine Begutachtung – und folglich keine Möglichkeit für ExpertInnen, Bedenken zu äußern und Fehler im Gesetz zu beheben.
In Wiener Gemeindebezirk Simmering steht eines der effizientesten Kraftwerke Österreichs. Doch ausgerechnet dieses Werk weiß nicht, wie es in Zukunft Energie produzieren kann. Weil das Ministerium die konkreten Vergabe-Pläne nicht öffentlich macht.
Das Land Wien hat 2018 bereits gegen ungerechte Vergabepolitik bei Förderungen für Biomasse-Anlagen geklagt. Denn Wien wurde – trotz effizienter Energieproduktion – bei Förderungen übergangen.
Die Neos haben dem Antrag von ÖVP und FPÖ im Nationalrat zugestimmt. Danach wurde er dem Bundesrat vorgelegt. Das Gesetz betrifft Länderinteressen direkt – daher braucht es eine 2/3-Zustimmung im Bundesrat. Und genau daran scheiterte das Vorhaben der Regierung.
Nicht nur aus den Reihen der Sozialdemokratie wird Kritik am neuen Ökostromgesetz laut. Auch Betreiber von Biomasse-Kraftwerken können mit dem Gesetz von ÖVP und FPÖ wenig anfangen. Johann Glöckl ist seit 35 Jahren im Biomasse-Geschäft. Er hat von den Neuregelungen der Regierung wenig. „Plötzlich sollen wir alle rennen, um irgendeinen roten Bundesrat zu finden, der für das Gesetz stimmt“, sagt er im Interview mit der „Presse“. „Dabei ist es für uns ein Schlag ins Gesicht„. Seine Kritik richtet sich an die Förderhöhen. Denn auch wenn es keine offiziellen Informationen gibt, so wurde ein Entwurf der Verordnung bereits Medien zugespielt.
Glöckl bekommt derzeit 15 Cent für jede Kilowattstunde Strom, die er über die Verbrennung von Biomasse erzeugt. Geht es nach ÖVP und FPÖ, würde er künftig maximal 10 Cent bekommen. Das reicht gerade mal, um die Rohstoff-Kosten zu decken.
Das verstärkte Interesse der Bundesregierung könnte damit zu tun haben, dass der einstige Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbands, Sepp Plank zum Generalsekretär unter Elisabeth Köstinger (ÖVP) gemacht worden ist. Zuletzt war Plank auch Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich.
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