Der Finanzminister hat sich der Entscheidung der Verfassungsrichter widersetzt und die verlangten Daten nicht an den U-Ausschuss übergeben. Die Opposition hat verlangt, dass Van der Bellen jetzt für die Durchsetzung sorgen muss und vom Verfassungsgerichtshof recht bekommen.
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ist der Aufforderung, dem Untersuchungsausschuss bestimmte E-Mails und Dateien vorzulegen, nicht nachgekommen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) fällte daraufhin eine einzigartige Entscheidung: Die Richter verlangen von Bundespräsident Alexander Van der Bellen einzugreifen und die Entscheidung im Finanzministerium durchzusetzen.
Beantragt hatten dies die Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS. Der VfGH gab am 3. März ihrem Verlangen statt, dass Blümel die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit ÖBAG-Chef Thomas Schmid dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen hat. Da Blümel sich nicht daran hielt und keine Akten lieferte, beantragte die Opposition die Exekution dieser Entscheidung durch den Bundespräsidenten. Auch dem gab der VfGH nun statt.
In einer Pressekonferenz nahm Bundespräsident Alexander Van der Bellen dazu Stellung und kündigte an, seine verfassungsmäßigen Pflichten zu erfüllen. Blümel habe ihm mitgeteilt, er werde alle Unterlagen liefern. Dann würde sich die Exekution erübrigen. Sollten „wider Erwarten“ nicht alle Unterlagen geliefert werden, wird Van der Bellen die Exekution durchführen.
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