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Cybergrooming, Sextortion und Catfishing erklärt: Wie Minderjährige im Netz sexuell belästigt werden

Cybergrooming, Sextorting, Catfishing erklärt Foto: unsplash/getty

Cybergrooming, Sextorting, Catfishing erklärt Foto: unsplash/getty

Katharina Opletal-LangGerald Demmel Katharina Opletal-LangundGerald Demmel
in Cybergrooming
Lesezeit:13 Minuten
9. März 2026
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Cybergrooming bedeutet, dass meist Erwachsene im Internet Kontakt zu Kindern und Jugendlichen suchen – mit dem Ziel des sexuellen Missbrauchs. Oft geben sich die Täter als Gleichaltrige aus. Ziel ist es, Kinder oder Jugendliche zu sexualisierten Handlungen zu drängen. Oft geht es den Tätern um die Zusendung von pornografischem Bild oder Videomaterial, um die Anbahnung von realen Treffen oder um Sextortion, also digitaler Erpressung mit pornografischem Material.

 

Inhalt
Welche Formen von Cybergrooming gibt es?
Dickpics und Videos: Unerwünschtes Übermitteln sexueller Inhalte
Catfishing und Aufforderung zum Zusenden intimer Aufnahmen
Sextortion: Erpressung mit pornografischem Foto- oder Videomaterial
Sexualisierte Monetarisierung: Das „Sugar Daddy„-Prinzip
Das OnlyFans-Prinzip
TikTok, Snapchat und Co: Auf welchen Plattformen passiert Cybergrooming?
Cybergrooming und Sextortion – Wer sind die Opfer?
Cybergrooming ist strafbar: Sexuelle Belästigung, Nötigung, Erpressung, Missbrauchsdarstellung Minderjähriger
Wie häufig kommt Cybergrooming vor?
Welche Folgen hat Cybergrooming für Betroffene?
Was können Eltern, Schulen und Plattformen tun?

Oft beginnt das ganz harmlos: Smalltalk, Komplimente, Interesse am Alltag, häufig auch mit einer erfundenen Identität. Schritt für Schritt bauen Täter Vertrauen auf, schaffen Nähe (“du kannst mir alles erzählen”) und testen Grenzen. Später kippt der Chat in eine sexualisierte Richtung: intime Fragen, Druck, Aufforderungen zu Bildern oder Videos. Das mündet manchmal auch im Versuch, ein Treffen in der Realität anzubahnen. Entscheidend ist dabei: Es geht nicht um einen „Flirt“, sondern um Manipulation und Kontrolle, bei der Jugendliche in Situationen gedrängt werden, die sie so nicht wollten oder nicht überblicken konnten. Die Medienpädagogin Barbara Buchegger erklärt dazu:

„Täter gehen in die Masse. Sie schreiben viele Kinder gleichzeitig an und bleiben dort aktiv, wo sie Resonanz bekommen. Die Erpressung beginnt oft erst, wenn bereits Vertrauen aufgebaut wurde.”

Diese emotionale Beziehung wird genutzt und schließlich gebrochen. Für die Betroffenen ist dieser Bruch oft besonders belastend, weil sie sich beteiligt fühlen und oft die Schuld bei sich selbst suchen.

Welche Formen von Cybergrooming gibt es?

Cybergrooming (dt.: Anbahnung im Internet) läuft nicht immer nach demselben Muster ab. Manche Fälle beginnen auffällig und übergriffig, andere wirken anfangs fast „normal“. Das macht Cybergrooming auch so schwer zu erkennen. Es gibt auch Mischformen: Ein Kontakt kann harmlos starten, dann schrittweise sexualisiert werden und am Ende in Druck, Drohungen oder Erpressung kippen. In der Praxis zeigen sich aber einige typische Varianten, die immer wieder vorkommen.

Viele dieser Kontakte beginnen nicht mit einer extremen Grenzüberschreitung, sondern mit etwas, das wie alltägliche Online-Kommunikation aussieht. Täter „tasten“ sich heran, beobachten die Reaktion und passen ihre Strategie an. Das Spektrum reicht daher von scheinbar unverfänglichem Anbandeln (Smalltalk, Komplimente, „Wie geht’s dir?“) über ein langsames Verschieben von Grenzen (intime Fragen, sexuelle Andeutungen) bis hin zu klaren Übergriffen wie dem ungefragten Zusenden von Pornografie oder dem massiven Druck, Nacktbilder zu schicken.

In manchen Fällen wird daraus ein länger aufgebautes Abhängigkeitsverhältnis, etwa durch emotionale Bindung, Schuldgefühle oder das Ausnutzen von Unsicherheit und Einsamkeit. Im Folgenden beschreiben wir die häufigsten Formen, mit dem Hinweis, dass reale Fälle oft Elemente aus mehreren Varianten kombinieren.

Dickpics und Videos: Unerwünschtes Übermitteln sexueller Inhalte

Eine häufige Form des Cybergrooming ist das ungefragte Zusenden sexueller Inhalte. Minderjährige erhalten Nacktbilder, sogenannte Dickpics oder Videos sexueller Handlungen, ohne jemals darum gebeten zu haben. Solche Nachrichten erreichen Kinder teils bereits im Alter von elf oder zwölf Jahren. Für Täter ist das oft ein erster Schritt, um auszutesten, wie das Gegenüber reagiert.

Für viele Betroffene ist das ein Schock: Manche sind angewidert, andere verunsichert, manche reagieren auch gar nicht, weil sie nicht wissen, was sie tun sollen. Genau darauf setzen Täter: Sie überrumpeln, testen Grenzen aus – und schauen, ob das Gegenüber erreichbar bleibt. Dieses Verhalten ist kein „Ausrutscher“, sondern eine bewusste Strategie. Wer nicht sofort blockiert, wird häufig weiter angeschrieben. Täter versuchen dann, das Geschehen zu normalisieren („war eh nur Spaß“), Druck aufzubauen („schick auch was“), oder Schuld umzudrehen („du hast ja nicht Nein gesagt“).

Das Ziel ist fast immer dasselbe: Hemmschwellen senken, Grenzen verschieben, Kontrolle gewinnen – und den Chat in Richtung sexualisierter Gespräche oder Bild-Austausch zu lenken.

„Es gibt auch Mischformen mit klassischem sexuellem Missbrauch, etwa wenn Täter aus dem näheren Umfeld stammen – zum Beispiel der Partner einer vertrauten Bezugsperson. Diese Konstellationen kennen wir auch aus anderen Missbrauchsfällen.”
Medienpädagogin Barbara Buchegger

Was Betroffene sofort tun sollten
  • Nicht antworten. Keine Diskussion, keine Rechtfertigung.
  • Beweise sichern (z.B. Screenshot/Chatverlauf) – wichtig fürs Melden/Anzeigen.
  • Blockieren und vor allem melden (Plattform-Report nutzen).
  • Mit einer erwachsenen Vertrauensperson sprechen (Eltern, Lehrkraft, Schulsozialarbeit, Beratungsstelle).

Catfishing und Aufforderung zum Zusenden intimer Aufnahmen

Häufig beginnt Cybergrooming jedoch schleichend. Täter geben sich teilweise als Gleichaltrige aus und verwenden fremde oder manipulierte Fotos. Hinter einem Profilbild eines Teenagers kann sich tatsächlich ein deutlich älterer Erwachsener verbergen. Wenn sich jemand online als andere Person (Fake-Profil, falsche Fotos, erfundene Identität) ausgibt, um Vertrauen zu einem Opfer aufzubauen, nennt man das Catfishing.

In anderen Fällen schreiben Kinder jedoch wissentlich mit einer erwachsenen Person. Der Austausch beginnt oft harmlos. Täter investieren Zeit, reagieren schnell auf Nachrichten und vermitteln das Gefühl besonderer Nähe. Das Ziel der Täter ist meistens der Austausch von intimen oder sexuellen Fotos und Videos. Rainhard Kriesche, stellvertretender Leiter des Kinderschutzzentrums der Opferschutzeinrichtung „Die Möwe“, schildert die Dynamik aus der Beratungspraxis so:

„Häufig gibt es ein Machtgefälle, da die Täter meist älter sind. Gerade in der Pubertät wirken Aufmerksamkeit und Komplimente besonders stark.“

Erst nach und nach verschieben sich die Grenzen. Zunächst wird um ein Selfie gebeten. Später folgen konkretere Wünsche. Manche Täter schicken vermeintlich eigene Bilder – oft ebenfalls gefälscht –, um Vertrauen zu schaffen und Gegenseitigkeit herzustellen. Für Jugendliche entsteht so der Eindruck eines privaten, vertraulichen Austauschs. Dass die Situation gezielt gesteuert wird, ist den Opfern häufig erst im Nachhinein klar.

Was Betroffene sofort tun sollten
  • Grundregel: Nichts Intimes an Personen senden, mit denen man keine intime Beziehung im echten Leben hat.
  • Identität prüfen (wenn überhaupt): kurzen Video-Call verlangen. Kommen Ausreden/Verzögerungen → Kontakt abbrechen.
  • Beweise sichern (Profil, Username, Chatverlauf, Forderungen/Druck) – Screenshots machen, bevor du blockierst.
  • Blockieren und melden (Plattform-Report nutzen, Privatsphäre-Einstellungen hochdrehen).

Sextortion: Erpressung mit pornografischem Foto- oder Videomaterial

Sextortion ist ein Begriff aus dem Bereich des Cybergroommings. Voraussetzung dafür ist, dass intime oder pornografische Fotos oder Videos an eine andere Person übermittelt werden. Solche intime Aufnahmen verändern das Machtverhältnis zwischen zwei Menschen grundlegend. Was zunächst wie ein einvernehmlicher Austausch wirkt, kann rasch kippen. Der Übergang zur Erpressung ist oft fließend und für Betroffene schwer erkennbar. Täter drohen damit, die Bilder an Eltern, Freund:innen oder die Schule zu schicken oder sie öffentlich im Internet zu verbreiten. Schon die Androhung reicht häufig aus, um massiven Druck zu erzeugen. Diese Form der digitalen Erpressung wird als Sextortion bezeichnet, eine Kombination aus „Sex“ und „Extortion“, also Erpressung.

Medienpädagogin Barbara Buchegger ordnet das Vorgehen so ein:

„Nicht immer geht es um sexuelle Befriedigung im pädophilen Sinn. Es gibt auch Fälle von Machtausübung oder Beschaffungskriminalität. Ich kenne Fälle, in denen Jugendliche andere Jugendliche zu Nacktbildern gedrängt und diese weiterverkauft haben.“

Oft steckt hinter Sextortion kein „unglücklicher Flirt“, sondern knallharte Kriminalität. Viele Täter agieren wie klassische Online-Betrüger: Sie arbeiten mit Fake-Profilen, schreiben massenhaft Jugendliche an und versuchen möglichst schnell kompromittierendes Material zu bekommen – nicht, weil sie an einer Beziehung interessiert sind, sondern weil die Erpressung ihr Ziel ist. In manchen Fällen sind es mehrere Personen, die zusammenarbeiten, Material weiterverkaufen oder Druckmittel gezielt „verwerten“. Das ist dann weniger ein Einzelfall als ein Geschäftsmodell.

Fachstellen berichten, dass besonders häufig männliche Jugendliche in Sextortion-Fälle geraten. Oft beginnt es damit, dass sie vermeintlich von einer Frau intime Bilder oder Videos zugeschickt bekommen – und dann dazu gedrängt werden, selbst etwas zurückzusenden. Kurz darauf kippt die Situation: Täter drohen, das Material zunächst an einige wenige Freund:innen (oft 2–3 Personen) zu schicken, um zu zeigen, dass sie es ernst meinen – und erhöhen anschließend den Druck Schritt für Schritt.

Betroffene sollen entweder weiteres Bildmaterial liefern oder Geld zahlen. Aus einem vermeintlich privaten Chat entsteht so eine Situation massiver Abhängigkeit: Viele schweigen aus Angst vor Bloßstellung – und genau diese Angst verstärkt die Macht der Täter.

Was Betroffene sofort tun sollten
  • Grundregel: Nichts Intimes an Personen senden, mit denen man keine intime Beziehung im echten Leben hat.
  • Auf Drohungen nicht eingehen und kein weiteres Bild- oder Videomaterial senden.
  • Kein Geld zahlen, auch wenn der Druck hoch ist.
  • Chatverläufe, Nutzernamen und Drohungen als Beweise sichern.
  • Täter blockieren und auf der jeweiligen Plattform melden.
  • Sich möglichst rasch an eine Vertrauensperson wenden, etwa Eltern, Lehrkräfte oder

 

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Sexualisierte Monetarisierung: Das „Sugar Daddy„-Prinzip

Neben direkter Erpressung gibt es Formen sexualisierter Monetarisierung. Unter dem sogenannten „Sugar-Daddy“-Prinzip bieten Erwachsene Geld, Gutscheine oder Geschenke für Chats, Bilder oder Videos an.
Häufig wird dabei ein Gefühl von Besonderheit oder Exklusivität erzeugt. Solche Kontakte können über Monate bestehen und gehen mit emotionaler Abhängigkeit und Ausbeutung einher.

Für die Betroffenen fühlt sich der Beginn nicht zwingend bedrohlich an. Die Medienpädagogin beschreibt dieses Muster so:

„Das gibt es schon lange – ob man es Taschengeldaufbesserung oder anders nennt. Es ist eher ein Randphänomen beim Cybergrooming, spielt aber eine Rolle, vor allem bei sehr jungen Mädchen”.

Die Dynamik entwickelt sich schleichend. Grenzen verschieben sich, ohne dass dies sofort auffällt. Die Betroffenen hätten online zu Beginn das Gefühl, Kontrolle zu haben. „Sie bestimmen, was sie hergeben und wie weit sie gehen. Der Übergang zur Erpressung ist für sie schwer einzuschätzen”, so Buchegger. Gerade diese vermeintliche Selbstbestimmung erschwert es, riskante Entwicklungen zu erkennen. Wenn finanzielle oder emotionale Abhängigkeit entstanden ist, fällt ein Abbruch schwer.

Das OnlyFans-Prinzip

Die Täter knüpfen an das OnlyFans-Prinzip an und bieten jungen Menschen einen „einfachen Nebenverdienst“ an, nach dem Motto: Warum warten, bis man 18 ist, wenn man jetzt schon schnell an Geld, Gutscheine oder Geschenke kommen kann? Dabei übersehen die sehr jungen Betroffenen, dass dahinter oft Manipulation, Ausbeutung und später auch Erpressung stecken. Sobald intimes Bildmaterial an nicht bekannte Personen übermittelt wird, entsteht ein gefährliches Machtverhältnis.

Besonders aussagekräftig ist der Blick ins Umfeld: 32,5 % der 16–29-Jährigen kennen Personen, die in solche Vorfälle involviert waren – 12,0 % „persönlich“, weitere 20,5 % „vom Hörensagen“. In der Gruppe 60+ liegt dieser Wert nur bei 7,2 % (davon 1,5 % persönlich). Diese Kluft erklärt mit, warum Risiken oft unterschätzt werden: Für Junge ist es ein reales Umfeld-Thema, für diemeisten Erwachsenen bleibt es eine Schlagzeile.

Was Betroffene sofort tun können
  • Keine intimen Inhalte gegen Geld, Gutscheine oder Geschenke verschicken.
  • Angebote von Unbekannten, die materielle Vorteile versprechen, als Warnsignal ernst nehmen.
  • Persönliche Daten nicht weitergeben.
  • Kontakt abbrechen und entsprechende Profile melden.
  • Unterstützung bei einer Vertrauensperson oder Beratungsstelle suchen, wenn Unsicherheit besteht.

TikTok, Snapchat und Co: Auf welchen Plattformen passiert Cybergrooming?

Cybergrooming passiert auf verschiedenen Plattformen. Professionelle Täter (Erpresser) schreiben viele Profile parallel an, testen, wo sie eine Reaktion bekommen und versuchen dann, die Kommunikation möglichst rasch in private Chats zu verlagern (DMs – Direct Messaging), verschwindende Nachrichten, verschlüsselte Messenger).

Die Jugendlichen selbst sagen, dass ihnen das Thema vor allem auf Instagram (38,6 %) und Snapchat (33,7 %) begegnet, gefolgt von TikTok (19,9 %). WhatsApp (9,6 %) und Telegram (6,6 %).

Dazu kommen Kanäle, die in Umfragen oft unter „Andere“ fallen oder gar nicht erfasst werden: Gaming-Plattformen (Voice- und Textchat in Spielen, Clan-/Server-Strukturen), aber auch Kommentarspalten, Livestreams und Communitys, in denen sich Jugendliche aufhalten. Entscheidend ist nicht „die eine App““, sondern: Überall dort, wo Fremde Kinder und Jugendliche direkt kontaktieren können, entstehen Gelegenheiten und Täter nutzen diese Möglichkeiten systematisch, bis sie einen Gesprächsfaden in einen geschützten, privaten Austausch gezogen haben.

Cybergrooming und Sextortion – Wer sind die Opfer?

Grundsätzlich kann jedes Kind betroffen sein. „Besonders gefährdet sind jedoch jüngere Kinder im Volksschulalter und in der frühen Sekundarstufe, die wenig Anerkennung und Wertschätzung aus ihrem erwachsenen Umfeld erfahren.”, warnt Barbara Buchegger.

Online-Freundschaften gewinnen in dieser Zeit an Bedeutung, während die nötige Aufmerksamkeit im realen Umfeld oft fehlt. Täter nutzen dieses Bedürfnis gezielt aus.

Barbara Buchegger findet klare Worte: „Ein zentraler Präventionsansatz besteht darin, Kindern regelmäßig zu vermitteln, dass sie gesehen und wertgeschätzt werden!”

Nach einer Erhebung des Public Opinion und Research Instituts POR zeigt sich, dass sexualisierte Vorfälle im digitalen Raum vor allem für junge Menschen ein präsentes Thema sind. In der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen gaben 24 % an, persönlich jemanden zu kennen, der schon mal gegen Geld oder Geschenke Nacktaufnahmen oder explizites Material von sich verschickt hat. 12% der Befragten aus dieser Gruppe waren bereits selbst von Sextortion betroffen.

Weitere 20,5 Prozent der 16- bis 29-Jährigen kennen solche Fälle vom Hörensagen. Damit berichtet rund ein Drittel dieser Altersgruppe von einem direkten oder indirekten Bezug. Mit zunehmendem Alter sinkt dieser Anteil deutlich. Bei den 30- bis 39-Jährigen kennen 3,6 Prozent persönlich Betroffene, bei den 40- bis 49-Jährigen sind es lediglich 2,5 Prozent. In den älteren Gruppen ist der Anteil noch niedriger. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass sexualisierte Online-Übergriffe und entsprechende Konstellationen für jüngere Generationen deutlich sichtbarer sind als für ältere.

Cybergrooming ist strafbar: Sexuelle Belästigung, Nötigung, Erpressung, Missbrauchsdarstellung Minderjähriger

Cybergrooming ist in Österreich strafbar. Die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern unter 14 Jahren ist im Strafgesetzbuch ausdrücklich geregelt (§ 208a StGB). Bereits die Kontaktaufnahme mit entsprechender Absicht kann strafbar sein, auch wenn es zu keinem persönlichen Treffen kommt.
Bei Jugendlichen über 14 Jahren greifen je nach Sachverhalt andere Straftatbestände, etwa sexuelle Belästigung (§ 218 StGB), Nötigung (§ 105 StGB) oder Erpressung (§ 144 StGB). Auch die Herstellung, der Besitz und die Weitergabe von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger sind nach § 207a StGB verboten.

Rechtlich relevant ist zudem: Das Speichern oder Weiterleiten von Nacktbildern Minderjähriger kann strafbar sein, selbst dann, wenn die abgebildete Person die Aufnahme ursprünglich freiwillig erstellt oder verschickt hat. Cybergrooming ist damit kein bloßes Fehlverhalten im Internet, sondern eine strafrechtlich relevante Form sexualisierter Gewalt.

Social Media Verbot Karte (Grafik: Kontrast.at)
Diese EU-Länder planen, Kinder vor den schädlichen Social-Media-Folgen zu schützen. (Grafik: Kontrast.at)

Wie häufig kommt Cybergrooming vor?

Das tatsächliche Ausmaß lässt sich schwer beziffern. Viele Betroffene sprechen aus Scham oder Angst nicht über ihre Erlebnisse. „Wir müssen von einer hohen Dunkelziffer ausgehen“, sagt die Medienpädagogin Barbara Buchegger.  Auch aus der Praxis der Prozessbegleitung zeigt sich, dass Fälle häufig erst sehr spät sichtbar werden. „Viele kommen erst zu uns, wenn der Leidensdruck bereits sehr hoch ist“, berichtet Kriesche. Seine Einrichtung begleitet vor allem Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren, oft bereits im Zusammenhang mit polizeilichen Verfahren.

Die Umfrage des POR Instituts deutet darauf hin, dass jüngere Menschen deutlich häufiger von entsprechenden Vorfällen wissen als ältere. Während ein erheblicher Teil der unter 30-Jährigen angibt, Cybergrooming oder sexualisierte Anbahnungen zu kennen, bleibt das Thema für viele Erwachsene abstrakt. Diese Lücke trägt dazu bei, dass Risiken unterschätzt werden.

 

 

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Welche Folgen hat Cybergrooming für Betroffene?

Die psychischen Belastungen sind erheblich. Betroffene fühlen sich häufig verwirrt, beschämt oder schuldig.
„Oft hört man Sätze wie: „Du bist ganz anders, ich erkenne dich nicht mehr.“ Rückzug, unerklärliche Veränderungen im Verhalten, starke Aggressionen, Heimlichkeit, viel Zeit allein im Zimmer, sehr viel Handy- oder Internetnutzung können Hinweise sein”, so Kriesche zu den Warnsignalen.

In schweren Fällen kommen Angststörungen oder Selbstverletzung hinzu. Besonders belastend ist die Vorstellung, dass Bilder weiterverbreitet werden könnten. Selbst wenn dies nicht geschieht, erzeugt die Drohung anhaltenden Druck.

„Gerade weil sich in diesem Alter ohnehin viel verändert, ist es schwer, klare Grenzen zu ziehen. Aber wenn sich ein Rückzug nicht erklären lässt, sollte man aufmerksam werden ”, so der stellvertretende Leiter der Wiener Möwe.

Was können Eltern, Schulen und Plattformen tun?

Expert*innen betonen, dass Prävention wirksam sein kann. „Cybergrooming ist ein Bereich, in dem Prävention tatsächlich wirkt“, sagt Buchegger. „Täter lassen häufig ab, wenn Kinder Grenzen setzen, Nein sagen und Unterstützung suchen.“ Eine tragfähige Vertrauensbasis zu Erwachsenen gilt als zentraler Schutzfaktor.
Eltern und Bezugspersonen spielen dabei eine wichtige Rolle. Interesse an der digitalen Lebenswelt, Gespräche ohne Vorwürfe und regelmäßige Wertschätzung können Risiken reduzieren. Pauschale Verbote gelten hingegen als wenig hilfreich.

Auch Plattformen stehen in der Verantwortung. Fachstellen fordern, dass Minderjährige standardmäßig keine Direktnachrichten von Fremden erhalten können und problematische Inhalte technisch stärker eingeschränkt werden. Altersangaben müssten verlässlicher überprüft werden, Meldefunktionen einfacher zugänglich sein.
Politisch wird zudem mehr Unterstützung für Präventionsarbeit und spezialisierte Ermittlungsstrukturen gefordert. Cybergrooming gilt nicht als Randproblem, sondern als strukturelle Folge digitaler Kommunikationsräume. Solange sich soziale Beziehungen zunehmend online abspielen, bleibt die Frage zentral, wie Kinder dort wirksam geschützt werden können.

Parlament Das Thema "Cybergrooming" im Parlament

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Lore Brandl-Berger
Lore Brandl-Berger
16. März 2026 20:57

Sehr gute Darstellung der Umtriebe auf den Internetplattformen! Und der Maßnahmen dagegen! Danke!

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  • Facebook 8%, 8%
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    1085 Stimmen - 8% aller Stimmen
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    992 Stimmen - 7% aller Stimmen
  • Reddit 6%, 6%
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    827 Stimmen - 6% aller Stimmen
  • AI-Chatbots (ChatGPT/Grok/Claude etc.) 6%, 6%
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    817 Stimmen - 6% aller Stimmen
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    810 Stimmen - 6% aller Stimmen
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    810 Stimmen - 6% aller Stimmen
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    763 Stimmen - 6% aller Stimmen
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  • Weitere Messenger-Dienste (WhatsApp/Signal/iMessage etc.) 3%, 3%
    3% 3%
    351 Stimme - 3% aller Stimmen
  • Es sollte kein Social Media Verbot geben 2%, 2%
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    279 Stimmen - 2% aller Stimmen
Stimmen insgesamt: 13684
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4. Februar 2026
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  • Spanien investiert in erneuerbare Energie und profitiert von günstigem Strom. (Foto: Unsplash/ Alex Moliski; Wikipedia/Palácio do Planalto from Brasilia, Brasil, CC BY 2.0)
    Spanien hat in Erneuerbare Energien investiert und profitiert jetzt von günstigen Strompreisen
  • AfD-Spender und Milliardär Conle (Wikimedia Commons/Unsplash/KI-Collage)
    Schweizer Milliardär Conle ist Zürichs größter Immobilienbesitzer und finanziert mutmaßlich die AfD
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  • Preis-Vergleich: Energiewende ist billiger als sich an fossilen Brennstoffen festzuklammern

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Zitate

Wolfgang Pucher war ein österreichischer Ordenspriester und Gründer der VinziWerke in Graz. Er setzte sich besonders für obdachlose und armutsbetroffene Menschen ein und schuf zahlreiche Einrichtungen, die ihnen Unterkunft, Essen und Unterstützung bieten. Mit großem persönlichem Einsatz machte er auf soziale Ungleichheit aufmerksam und forderte mehr Solidarität mit den Schwächsten. Seine Arbeit war geprägt von direkter Hilfe ohne große Bürokratie. Pucher wurde für sein Engagement vielfach ausgezeichnet und blieb bis zu seinem Tod eine wichtige Stimme für soziale Gerechtigkeit. Zitat: Als gut situierter Bürger hat man kein Recht, an der Not anderer vorüberzugehen. Wolfgang Pucher
Wolfgang Pucher war ein österreichischer Ordenspriester und Gründer der VinziWerke in Graz. Er setzte sich besonders für obdachlose und armutsbetroffene Menschen ein und schuf zahlreiche Einrichtungen, die ihnen Unterkunft, Essen und Unterstützung bieten. Mit großem persönlichem Einsatz machte er auf soziale Ungleichheit aufmerksam und forderte mehr Solidarität mit den Schwächsten. Seine Arbeit war geprägt von direkter Hilfe ohne große Bürokratie. Pucher wurde für sein Engagement vielfach ausgezeichnet und blieb bis zu seinem Tod eine wichtige Stimme für soziale Gerechtigkeit. Zitat: Als gut situierter Bürger hat man kein Recht, an der Not anderer vorüberzugehen. Wolfgang Pucher

Umfrage

In Österreich wird aktuell ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche diskutiert. Welche Plattformen sollten deiner Meinung nach umfasst sein?
Ergebnisse
  • TikTok 11%, 11%
    11% 11%
    1461 Stimme - 11% aller Stimmen
  • Instagram/Threads 9%, 9%
    9% 9%
    1198 Stimmen - 9% aller Stimmen
  • X (vormals Twitter) 9%, 9%
    9% 9%
    1191 Stimme - 9% aller Stimmen
  • Snapchat 8%, 8%
    8% 8%
    1115 Stimmen - 8% aller Stimmen
  • Facebook 8%, 8%
    8% 8%
    1085 Stimmen - 8% aller Stimmen
  • Telegram 7%, 7%
    7% 7%
    992 Stimmen - 7% aller Stimmen
  • Reddit 6%, 6%
    6% 6%
    827 Stimmen - 6% aller Stimmen
  • AI-Chatbots (ChatGPT/Grok/Claude etc.) 6%, 6%
    6% 6%
    817 Stimmen - 6% aller Stimmen
  • Twitch 6%, 6%
    6% 6%
    810 Stimmen - 6% aller Stimmen
  • Roblox 6%, 6%
    6% 6%
    810 Stimmen - 6% aller Stimmen
  • Discord 6%, 6%
    6% 6%
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  • Bluesky 5%, 5%
    5% 5%
    744 Stimmen - 5% aller Stimmen
  • YouTube 5%, 5%
    5% 5%
    649 Stimmen - 5% aller Stimmen
  • Pinterest 4%, 4%
    4% 4%
    592 Stimmen - 4% aller Stimmen
  • Weitere Messenger-Dienste (WhatsApp/Signal/iMessage etc.) 3%, 3%
    3% 3%
    351 Stimme - 3% aller Stimmen
  • Es sollte kein Social Media Verbot geben 2%, 2%
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Wolfgang Pucher war ein österreichischer Ordenspriester und Gründer der VinziWerke in Graz. Er setzte sich besonders für obdachlose und armutsbetroffene Menschen ein und schuf zahlreiche Einrichtungen, die ihnen Unterkunft, Essen und Unterstützung bieten. Mit großem persönlichem Einsatz machte er auf soziale Ungleichheit aufmerksam und forderte mehr Solidarität mit den Schwächsten. Seine Arbeit war geprägt von direkter Hilfe ohne große Bürokratie. Pucher wurde für sein Engagement vielfach ausgezeichnet und blieb bis zu seinem Tod eine wichtige Stimme für soziale Gerechtigkeit. Zitat: Als gut situierter Bürger hat man kein Recht, an der Not anderer vorüberzugehen. Wolfgang Pucher

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