Dr. Walter Neumayer war mehrere Jahrzehnte Wirtschaftsjurist in einem internationalen Konzern und setzt sich als Vorsitzender eines Bürgerrats seit 25 Jahren für die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern ein. Als ihm auffiel, dass Integrationsministerin Raab augenscheinlich log, was die Zahl von Flüchtlingskindern angeht, die Österreich 2020 aufgenommen hatte, kontaktierte er mehrere offizielle Stellen – ohne Konsequenzen. Er musste zum Schluss kommen, dass Politikerinnen und Politiker in Österreich die Bevölkerung anlügen dürfen. Für Kontrast hat er einen Kommentar darüber verfasst.
Im Dezember des Vorjahres belog Ministerin Raab in mehreren ORF- und Zeitungsinterviews bewusst die Bevölkerung über die Anzahl der aufgenommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Denn anstelle der behaupteten 5000 Flüchtlinge wurden 2020 lediglich 186 unbegleitete Minderjährige aufgenommen. Über diesen Skandal hatte ich schon damals „Gott und die Welt“ in dieser Republik informiert. Jedoch konnte ich niemanden finden, der Ministerin Raab zur Rede stellte. Es gab keinerlei Konsequenzen. Bundespräsident Van der Bellen, Vizekanzler Kogler und auch andere Politiker haben sich zwar für meine „Information“ bedankt, jedoch keine rechtliche Handhabe gesehen, einzugreifen.
Offensichtlich ist es sowohl für einen Großteil der Medien als auch der Bevölkerung völlig normal, von Regierungsvertretern belogen zu werden.
In meinem Ärger hatte ich bei der Staatsanwaltschaft Wien auch eine Strafanzeige wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs nach §302 STGB eingebracht. Ich musste jedoch in der Folge zur Kenntnis nehmen, dass nach Meinung der Staatsanwaltschaft kein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt. Diese Rechtsauffassung kann ich nicht nachvollziehen, denn es steht außer Zweifel, dass Ministerin Raab vorsätzlich ihr Amt aus parteipolitischen Überlegungen ausgenützt hat und die Bevölkerung in einer derart sensiblen Materie nachweislich mehrfach belog.
Auch verstieß Ministerin Raab eindeutig gegen die im Beamtendienstrecht festgelegten Dienstpflichten. Demnach ist „der Beamte verpflichtet, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch (…) zu besorgen“. Weiters heißt es dort: „Der Beamte hat in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.“
Wie kann es in einer Demokratie sein, dass Regierungsvertreter das Volk böswillig und absichtlich belügen, und es keine Konsequenz dafür gibt?
Tatsache ist leider, dass es in Österreich derzeit kein „Recht auf Wahrheit“ gibt. Politiker müssen nur dann die Wahrheit sagen, wenn sie als Zeuge in einem Gerichtsverfahren oder vor einem Untersuchungsausschuss einvernommen werden. Dies gilt allerdings nur, wenn sie nicht als Beschuldigte geführt werden. Das erklärt auch, warum der ÖVP-Anwalt regelmäßig bei Gericht nachfragt, ob seine Mandanten bereits als Beschuldigte geführt werden.
Wie die Praxis zeigt, ist allerdings die Verpflichtung, in Untersuchungsausschüssen die Wahrheit zu sagen, nur reine Theorie. Laut der Geschäftsordnung des parlamentarischen U-Ausschusses darf eine Auskunftsperson die Aussage verweigern, wenn deren Beantwortung die Privatsphäre der Auskunftsperson oder deren Angehörige betrifft. Auch um sich oder einen Angehörigen vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen, darf man das tun. So verweigern viele „Auskunftspersonen“ im Untersuchungsausschuss die Auskunft – oder können sich nicht mehr erinnern.
Eine Chance, die notorischen Auskunftsverweigerer etwas unter Druck zu setzen, liegt in der öffentlichen TV-Übertragung dieser Befragungen, wie dies nun mehrfach von vielen Seiten gefordert wird.
Die Konsequenz ist, dass das Vertrauen in die Politik weiter sinkt. Die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Regierungsvertreter scheint ohnehin bereits am Tiefpunkt angelangt zu sein. Dadurch steigt das Misstrauen in die Obrigkeit, die sich alles richten kann. Wie soll man einem Bürger erklären, dass er eine Strafe erhält, wenn er einen Polizisten per Du oder mit “Oida“ anspricht, weil dies eine Anstandsverletzung und einen Verstoß gegen die Sittlichkeit darstellt, aber wenn eine Ministerin die Bürger absichtlich belügt, diese Tatbestände nicht vorliegen? Und das, obwohl sie sogar ein Gelöbnis ablegte, ihr Amt nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben.
Die Nationalratsabgeordneten als Vertreter des Volkes müssen einsehen, dass das Vertrauen in die Politik und in die Glaubwürdigkeit der Aussagen von PolitikerInnen nur dann wieder erreicht werden kann, wenn folgende konkrete Maßnahmen gesetzt werden:
Das Recht auf Wahrheit muss in der österreichischen Rechtsordnung verankert und Befragungen in Untersuchungsausschüssen müssen im TV übertragen werden.
Auch muss dem Bürger das Recht zustehen, eine Klarstellung zu verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass öffentlich getroffene Aussagen falsch, irreführend oder unvollständig sind. Derzeit gibt es nur ein Recht auf Auskunft – nicht jedoch das Recht, dass die Auskunft auch richtig und vollständig ist.
Als weitere vertrauensfördernde Maßnahmen schlage ich u.a. vor: eine Ausarbeitung von Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete und Politiker, eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats (Strafen bei unehrenhaftem Verhalten) sowie die Einführung eines Ethikrats für PolitikerInnen, der das Verhalten der AmtsträgerInnen kontrollieren kann.
Schon Bismarck wird das Bonmot zugeschrieben, dass nie so oft gelogen wird wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. Wir müssen offenbar zusehen, wie Lügen, Irreführungen und Verdrehungen von objektiv überprüfbaren Tatsachenbehauptungen durch PolitikerInnen zu einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung führen.
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