Gesundheit

Gynäkologin Hall: So läuft ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich ab

Seit fast 50 Jahren können Frauen in Österreich einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Allerdings mit Hürden und mitunter Belästigung vor Kliniken. Abtreibung ist noch immer Teil des Strafgesetzes. Die Kampagne #AusPrinzip will das ändern. Wir haben mit der Gynäkologin Mirijam Hall über den Ablauf von Schwangerschaftsabbrüchen, das „Ost-West-Gefälle“ im Land und fehlende Sicherheit gesprochen. Hall findet es ungehörig, dass man Frauen bei so einer weitreichenden Entscheidungsfrage in der schwächsten aller Positionen belässt. Eine Legalisierung von Abtreibung würde das ändern. Wie, das erklärt sie im Interview.

Kontrast.at: Angenommen, ich halte einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand, im Wissen, dass ich das nicht möchte und der Gewissheit, dass ich einen Abbruch möchte. Was mache ich in dieser Situation als erstes?

Mirijam Hall: Ich kann direkt in eine Einrichtung gehen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Es ist also vor einem Abbruch kein vorangehender Schritt notwendig. Was es medizinisch aber zu bedenken gibt: Wenn man einen positiven Test hat, aber noch so früh dran ist, dass man die Schwangerschaft noch gar nicht per Ultraschall sehen kann, kann man noch nicht sicher sagen, ob das eine „normal“ entwickelte Schwangerschaft ist oder beispielsweise eine Eileiter-Schwangerschaft. Und wenn man dann zu diesem Zeitpunkt – also wenn man im Ultraschall die Schwangerschaft noch nicht gesehen hat –  einen medikamentösen Abbruch macht, muss man ein paar Tage nach dem Abbruch nochmal einen Schwangerschaftstest machen, um sicherzugehen, dass die Schwangerschaft nicht z.B. im Eileiter weiterwächst. Denn in so einem Fall helfen die Medikamente nicht zuverlässig.

Man braucht also vor einem Abbruch keinerlei anderen Befund, ich müsste nicht zu meiner Gynäkologin gehen, etwas bestätigen lassen etc.

Hall: Genau, das ist alles nicht notwendig. Nachdem Abbrüche in Österreich nur von Gynäkolog:innen durchgeführt werden dürfen, ist man ohnehin bereits beim Fachpersonal, wenn man dann dort ist.

Vorher informieren ist wichtig: Nicht in jedem Bundesland ist das Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch vorhanden

Was sind denn die Einrichtungen hierzulande, die Abbrüche durchführen?

Hall: Bei dieser Frage ist relevant, in welchem Bundesland man wohnt. Rechtlich ist es so, dass jede Gynäkologin, jeder Gynäkologe in der eigenen Praxis einen medikamentösen Abbruch anbieten darf und kann. Wenn man also Glück hat, könnte man also direkt zur eigenen Frauenärztin gehen und um die entsprechenden Tabletten für einen Abbruch bitten. Es gibt auch private Ambulatorien, die Abbrüche anbieten – auch chirurgische. Und dann gibt es in manchen Bundesländern öffentliche Spitäler, die das auch anbieten. Zahlen muss man überall, die Preise variieren aber stark. Auf der Webseite der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung findet man, nach Bundesländern aufgeschlüsselt, Anlaufstellen und niedergelassene Ärzt:innen, die Abbrüche anbieten. Allerdings ist die Liste der niedergelassenen Ärzt:innen nicht vollständig, das muss man dazusagen. Denn viele Gynäkolog:innen mit eigener Praxis sagen von sich aus nicht öffentlich, dass sie auch Abbrüche für ihre Patientinnen durchführen.

Mitunter weil es in Österreich so ist, dass man angefeindet wird, wenn man als Ärzt:in Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Da werden Praxen belagert und man wird zur Zielscheibe. Abtreibungsgegner:innen schrecken vor nichts zurück und als Ärzt:in mit Praxis, die eben nicht in einem Krankenhaus angestellt ist, bist du dann allein mit diesen Anfeindungen und musst dich auch alleine wehren.

Unterschied zwischen medikamentösem und chirurgischem Schwangerschaftsabbruch
Beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch nimmt die Frau Medikamente ein, danach stößt der Körper die Schwangerschaft ab. Möglich ist das ab einem positiven Test bis zum 63. Tag (9. Woche). Ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch erfolgt unter örtlicher Betäubung oder Narkose. Der Eingriff ist möglich ab der 5. und bis zur 14. Woche.

Gibt es kein Gesetz, das die Patientinnen und die Ärzt:innen schützt – also direkt vor der Praxis zum Beispiel?

Hall: Nein, das gibt es nicht. Es gibt nur in Wien seit 2005 ein Wegweisungsrecht im Wiener Landessicherheitsgesetz. Das ist zurückzuführen auf die Belagerungen des mittlerweile leider geschlossenen Ambulatoriums am Fleischmarkt. Dort sind über Jahre hinweg „Pro Life“-Vertreter:innen aufmarschiert und haben die Belegschaft wie auch die Patient:innen belästigt. Die Stadt Wien hat daher die Polizei ermächtigt, derartige Belästiger:innen vom Platz zu verweisen. In anderen Bundesländern gibt es so eine Regelung der Wegweisung nicht. Die sogenannten „Schutzzonen“, von denen man in Medien immer wieder hört, gelten nur für Einrichtungen für Minderjährige, zum Beispiel Schulen oder Kindergärten. Medizinische Einrichtungen sind davon nicht ausreichend umfasst.

Wenn man sicherstellen möchte, dass Schutzzonen auch für Patient:innen gelten, müsste man das entsprechende Gesetz um Krankenhäuser und Abtreibungsambulatorien erweitern. Oder alle Bundesländer müssten – analog zu Wien – eine Landesweisung für die Polizei beschließen, um Belästiger:innen von den Mädchen und Frauen fernzuhalten.

Gynäkolog:innen, die Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen in Österreich mit Anfeindungen rechnen

Wie erleben Sie selbst als Gynäkolog:in die Agitation von Abtreibungsgegner:innen?

Hall: Heftige Gegenreaktionen auf meine Tätigkeiten kenne ich schon seit Jahren. Auch während der Pandemie habe ich Anfeindungen erlebt, weil ich mich für Corona-Impfungen für Schwangere eingesetzt habe.

Abschrecken lasse ich mich nicht, im Gegenteil. Es spornt mich vielmehr an, etwas an den bestehenden Gesetzen und Praktiken zu ändern.

Eine Grenze war für mich, dass jemand – gemeinsam mit Anfeindungen – ein Foto von meinem Sohn im Internet veröffentlicht hat. Aber gegen solche Handlungen wehre ich mich auch juristisch, wo es geht. Es gibt mitunter zwei Internetseiten über mich. Ein Verfasser ist mit Klarnamen aktiv, hier gibt es auch Wege, dagegen vorzugehen. Das hat in meinem Fall zum Glück meine Dienstgeberin, die Stadt Wien, übernommen. Wäre ich alleine in einer Ordination, wäre das ein großer Aufwand. Allein die Zeit aufzubringen, herauszufinden: Wo schreibt jemand was, was ist klagbar, die Schritte einzuleiten… das schreckt sicher viele Kolleg:innen ab.

Dr.in Mirijam Hall arbeitet als Assistenzärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Klinik Ottakring in Wien. Sie engagiert sich in der Aids Hilfe Wien und in der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) sowie bei der aktuellen Kampagne #ausprinzip für den straffreien Schwangerschaftsabbruch.

Sie haben vorhin medikamentöse Abbrüche angesprochen, die vor allem dann anwendbar sind, wenn die Schwangerschaft in einem frühen Stadium ist. Aber es gibt ja auch Abbrüche, die später notwendig sind bzw. später gewünscht werden. Mitunter auch nach der 3-Monatsfrist, die in der Fristenregelung festgelegt sind. Wie ist die Versorgungslage in solchen Fällen?

Hall: Grundsätzlich gibt es hier zwei unterschiedliche Fälle, die eine spätere Anwendung von diesen Medikamenten notwendig machen kann. Das eine sind sogenannte „missed abortions“. Das sind dann jene Fälle, wo sich eine Schwangerschaft nicht so entwickelt, wie geplant. Beispielsweise, wenn kein Herzton mehr erkennbar ist, der Körper der Frau aber nicht von selbst beginnt, die Schwangerschaft auszustoßen, das ist im engeren Sinn dann gar kein Schwangerschaftsabbruch. In so einem Fall ist es so, dass man in jeder gynäkologischen Ambulanz in ganz Österreich die entsprechende Versorgung bekommt. So ein Abbruch fällt nicht mehr unter die Fristenregelung, weil es sich nicht mehr um eine intakte Schwangerschaft handelt. Da gibt es eine Versorgungspflicht.

Anders ist es allerdings bei medizinischen Indikationen. Also, wenn beispielsweise in der Pränataldiagnostik ein Befund auftaucht, dass das Kind schwere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen hätte. Oder wenn die schwangere Frau selbst schwere Erkrankungen hat und eventuell auch entsprechende Medikamente nehmen muss, die mit einer Schwangerschaft nicht vereinbar sind, die Schwangerschaft aber erst vergleichsweise spät festgestellt wird. Da entstehen dann ja oft schwere Fehlbildungen. In diesen Fragen hängt es davon ab, in welcher Schwangerschaftswoche man ist. Denn solche sogenannten „Spätabbrüche“ werden nicht in allen Spitälern durchgeführt, sondern oft nur in bestimmten Zentren. Und wenn es um sehr fortgeschrittene Schwangerschaften geht, wo ein sogenannter Fetozid notwendig ist, kann man sich überhaupt nur an einige wenige Zentren richten. In solchen Fällen ist es üblich dass eine Ethik-Kommission entscheidet, wie verfahren wird und ob der Frau ein Spätabbruch angeboten wird. In Wien wäre das beispielsweise das AKH. Konkrete Regelungen dazu gibt es auf gesetzlicher Ebene keine.

Wie lange dauert es, bis diese Kommission zu einer Entscheidung kommt?

Hall: Das unterscheidet sich wahrscheinlich von Zentrum zu Zentrum, aber wenn alle Untersuchungen abgeschlossen sind, wird es in etwa eine Woche dauern, bis man eine Entscheidung hat.

Die Webseite der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung gibt einen Überblick über Anlaufstellen und Anbieter von Schwangerschaftsabbrüchen. (Screenshot oegf.at)

Sie haben ja schon angesprochen, dass die Möglichkeiten, einen Schwangerschaftsabbruch zu machen, nach Bundesländern variieren. Wie ist das Angebot denn konkret?

Hall: Es gibt in jedem Bundesland mindestens eine Stelle, die Abbrüche durchführt – mit der Ausnahme des Burgenlands. Es gab dort mehrere Anläufe von Ärzt:innen, das auch dort anzubieten, doch bislang ohne Erfolg.

Mirijam Hall kritisiert: Schwangerschaftsabbruch ist kein Teil der Gynäkologie-Ausbildung

Zu Beginn meinten Sie, dass jede Gynäkologin in Österreich zumindest einen medikamentösen Abbruch anbieten dürfte. Wie ist das denn beim chirurgischen Abbruch – ist der Teil der Ausbildung, sodass jeder und jede diesen durchführen könnte?

Hall: Im Medizinstudium kommt es in den meisten Lehrplänen vor, zumindest im Rahmen von Vorlesungen. In der Fachärzt:innen-Ausbildung zur Gynäkologie und Geburtshilfe kommt das Thema gar nicht vor. Zur Erklärung: Um das Fachärzt:innen-Diplom zu erhalten, muss man zwei Voraussetzungen erfüllen. Man muss zum einen bestimmte Praxis-Zeiten an medizinischen Abteilungen nachweisen. Zum anderen muss man einen Katalog an Fertigkeiten und Erfahrungen vorlegen können. Also man muss belegen, dass man eine bestimmte Menge an Eingriffen, Gesprächen und Fortbildungen getätigt hat. Und in diesem Katalog kommen Schwangerschaftsabbrüche nicht vor. Wäre das anders vorgeschrieben, würden geistliche Spitäler, die aus Gewissensgründen nichts mit Abtreibungen am Hut haben wollen, die Gynäkologie-Ausbildung nicht anbieten können.

Das heißt konkret: Man kann in Österreich Gynäkologin werden ohne ein einziges Mal konkret mit Schwangerschaftsabbrüchen befasst gewesen zu sein.

Nichts desto trotz: Der chirurgische Abbruch ist im Grunde nichts anderes als eine Cürettage, also eine Gebärmutterausschabung. Und das wiederum ist der am häufigsten durchgeführte Eingriff in der Gynäkologie. Man muss natürlich ein paar Dinge beachten, die ein bisschen anders sind. Zum Beispiel, dass das Gewebe der Gebärmutter bei Vorhandensein einer Schwangerschaft weicher und besser durchblutet ist.

Kosten für Schwangerschaftsabbruch liegen bei 350 bis 1.000 Euro – je nach Bundesland und Anbieter

Wie steht es denn um die Kosten, die ein Schwangerschaftsabbruch mit sich bringt? Mit wie viel muss ich da als Patientin rechnen?

Hall: Die sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Es gibt hierzulande auch ein West-Ost-Gefälle. Im Westen sind Abbrüche teurer als z.B. in Wien. Die niedrigsten Kosten liegen bei etwa 350 Euro. Höchstsätze liegen bei bis zu 1.000 Euro. Im Westen Österreichs muss man mit etwa 800 Euro im Schnitt rechnen, egal ob medikamentös oder chirurgisch.

Was können Mädchen und Frauen tun, wenn sie sich das nicht leisten können?

Hall: In Wien können Frauen, die Sozialhilfe/Mindestsicherung beziehen oder die in der Grundversorgung sind, über die MA40 eine einmalige Kostenübernahme beantragen. Wichtig ist hierfür, dass man sich um Antrag und Bewilligung kümmern muss, bevor der Eingriff stattfindet. Das ist zeitlich gar nicht immer so einfach.

Österreichweit gibt es seit einigen Jahren einen wirklich tollen Verein, Changes for Women, der privat Spenden sammelt und für Frauen, die sich einen Abbruch nicht leisten können, die Kosten übernimmt. Der Verein legt das sogar im Vorhinein aus. Die verrechnen mit vielen Stellen direkt – und die Patientinnen sehen die Rechnung gar nicht. Die Anfragen an diesen Verein nehmen übrigens in letzter Zeit stark zu.

Nach allem, was Sie bisher erläutert haben, ist es also – in der Theorie – möglich, in Österreich einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, ohne dass es jemand mitbekommen muss, von dem ich das nicht möchte. Es muss nicht die eigene Gynäkologin sein, nicht die Familie, kein anderer Arzt. Selbst wenn ich mir die Kosten nicht leisten kann, gibt es Wege und Anlaufstellen. Korrekt?

Hall: Genau. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Person über 14 Jahre alt ist. Denn ab diesem Zeitpunkt ist man medizinisch mündig. Was es noch zu beachten gibt: In Spitälern ist es oft so, dass Eingriffe und dergleichen in eine ELGA-Akte kommen, also der elektronischen Krankenakte landen und damit für andere Gesundheitsdienstleister einsehbar sind. Man kann aber einen Widerspruch einlegen, dann wird das in so einem Fall nicht digital gespeichert. Bei jedem Spitalsaufenthalt und Eingriff bekommt man ein Formular vorgelegt mit allen Daten und Informationen – dort muss man dann ankreuzen, dass nichts in die ELGA-Akte übertragen wird.

Man muss den Eingriff selbst nirgends und niemandem melden, auch keinem Dienstgeber. Man bekommt eine Aufenthaltsbestätigung des Spitals. Damit kann man zur Hausärztin gehen, um sich krankschreiben zu lassen. Auf dieser Aufenthaltsbestätigung steht auch nicht die Art des Eingriffs drauf.

Sehr wohl aber die Abteilung, also die Gynäkologie und Geburtshilfe.

Hall: Man muss dennoch nicht Details preisgeben. Man kann auch sagen, man hat sich einen Polypen entfernen lassen.

Solange Abtreibung im Strafgesetz steht, sind Frauen in der schwächsten Situation – bei einer lebensverändernden Entscheidung

Seit etwa eineinhalb Jahren machen Sie sich mit der Kampagne #Aus Prinzip dafür stark, dass der § 96 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird und dass die Kosten für Verhütung und Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse übernommen werden. Manche finden das vielleicht radikal. Warum kann man die Gesetzeslage nicht so belassen, wie sie ist? Viele denken sich „Irgendwie geht es jetzt ja auch“…

Hall: So wie es jetzt ist, werden Frauen in die schwächste Position gedrängt. Sie sind und bleiben Bittstellerinnen, haben keine Ansprüche, wenn es um Abbrüche geht. Sie sind völlig abhängig vom good will des medizinischen Systems und seines Personals – und das in einer Situation, wo es zeitlich eng ist und wo es noch dazu um eine absolut lebensverändernde Frage geht. Ich meine, was ändert das Leben mehr als die Frage „Will ich ein Kind oder nicht“?

Ein Kind zu bekommen, verändert das eigene Leben völlig und zwar für immer. Das ist ein absoluter turning point. Unumkehrbar. Und da Frauen in der schwächstmöglichen Situation zu lassen, finde ich schlicht ungehörig. Doch solange Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen, wird sich daran nichts ändern. Solange das im Strafgesetzbuch steht, gibt es auch keine Versorgungssicherheit.

Man darf beim Nachbesetzen von Stellen in gynäkologischen Abteilungen ja aktuell auch nicht fragen, ob jemand der sich beworben hat Abbrüche durchführen würde, selbst wenn man das als Abteilung anbieten und sicherstellen möchte, dass es dafür auch Ärzt:innen gibt. Auch das liegt an der derzeitigen gesetzlichen Regelung.

Die autonome Frauenbewegung wie auch die Frauen in der SPÖ engagierten sich jahrelang für das Recht, Schwangerschaftsabbrüche durchführen zu lassen. Auch Johanna Dohnal (rechts) unterstützt dieses Anliegen. Als sie die Gelegenheit hat, mit dem SPÖ-Justizminister Christian Broda persönlich zu diskutieren, nützt sie diese – und überzeugt ihn von der Fristenregelung. 1975 tritt diese unter Bundeskanzler Bruno Kreisky (links im Bild) in Kraft. Die Kirche attackiert Dohnal für ihr frauenpolitisches Engagement. Aus Protest tritt sie noch im selben Jahr aus.(Quelle: johanna-dohnal.at)

„Wollen nicht drauf warten, dass es schlechter für Frauen wird“ – Kampagne #AusPrinzip will § 96 aus dem Strafgesetzbuch streichen

Wer davor warnt, dass es auch Rückschritte bei der Selbstbestimmung von Frauen in Österreich geben könnte, hört oft Beschwichtigungen wie „Die Fristenregelung ist doch in Stein gemeißelt, niemand hat vor, diese anzugreifen. Das ist gesellschaftlicher Konsens seit Jahrzehnten.“ Ist dem so?

Hall: Ich frage da gern zurück: Welcher Konsens? Die Fristenregelung beruht historisch nicht auf einem Konsens. 1973 wurde die Fristenregelung unter Bruno Kreisky beschlossen – gegen massiven Widerstand. Die ÖVP hat ein großes Volksbegehren vom Zaun getreten. Zur Mobilisierung ist man auf die Straßen gegangen und hat über „Kindsmörder“ geschimpft. Die ÖVP hat auch noch versucht, das Gesetz im Bundesrat zu verhindern. Nur durch einen Beharrungsbeschluss ist die Fristenregelung gegen alle anderen politischen Kräfte durchgesetzt worden. Es war nie ein Konsens. Und selbst die Fristenregelung selbst war ein Kompromiss für Frauenrechtlerinnen der Zeit. Mit der Fristenregelung hat man Abbrüche aus der gänzlichen Illegalität geholt, das ist zumindest gelungen und das war ein riesiger Schritt. Doch schon damals und sogar Jahrzehnte zuvor haben Frauen gefordert, dass Abbrüche eine Leistung der Krankenversicherung sein sollen. Im aktuellen ÖVP-Parteiprogramm steht übrigens wörtlich „Wir lehnen den Schwangerschaftsabbruch ab“, so viel also zum Konsens.

Der § 96 StGB im Wortlaut
§ 96 (1) Wer mit Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (…)  zu bestrafen. § 96 (3) Eine Frau, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft selbst vornimmt oder durch einen anderen zuläßt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (…)  zu bestrafen.

(Die Ausnahme dieser Regelung ist in § 97 StGB festgeschrieben.)

Mit „Aus Prinzip“ wollen wir jetzt erwirken, dass es nach 50 Jahren Fristenregelung mehr Fortschritte gibt und das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper für Frauen tatsächlich endlich umgesetzt wird. Ich habe so oft gesagt bekommen, man soll diese Regelung nicht antasten, damit es nicht zu Verschlechterungen kommt. Aber schauen wir uns um, in den Ländern, die uns umgeben. Frauenrechte sind unter konservativen bzw. rechten Regierungen ohnehin das erste, das beschnitten wird.

Wir wollen nicht darauf warten, dass es schlechter für Frauen wird dann erst aktiv werden. Wir wollen diejenigen sein, die vorausdenken und vorausgehen.

Es reicht ja schon, wenn eine ÖVP-FPÖ-Regierung eine Zwangswartefrist einführt zum Beispiel. Das ist alles andere als unwahrscheinlich. Und es erschwert es Frauen noch mehr, über ihr Leben zu bestimmen. Ich meine, In welchem anderen Bereich, wo es um den eigenen Körper geht, wird man als erwachsene, zurechnungsfähige Person derart bevormundet?

Mit ÖVP-FPÖ-Regierung könnte es für Frauen noch schwerer werden, über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden

Befürchten Sie Verschlechterungen bei der Selbstbestimmung nach der nächsten Nationalratswahl? Für den Fall, dass es eine rechte Mehrheit gibt?

Hall: Ich bin mir leider nicht sicher, dass es so bleibt, wie es jetzt ist. Sehen wir uns doch mal die Abkommen der Landesregierungen in Salzburg oder Tirol an. Tendenziell macht man es Frauen schwerer.

Auch diese ganze Debatte um mehr Motivforschung. Es gibt wirklich eine ausreichende und aktuelle Studienlage dazu, warum Frauen sich für Schwangerschaftsabbrüche entscheiden. Es gab schon in den 1970ern und 1980ern große Studien dazu, auch in Deutschland vor weniger als fünf Jahren noch einmal. Die Motive sind die gleichen geblieben.

Wenn man wirklich Schwangerschaftsabbrüche verhindern möchte, hat es keinen Sinn, den Zugang dazu zu beschränken. Da muss man ganz woanders ansetzen. Bei der sexuellen Bildung, beim leichteren – nämlich kostenlosen – Zugang zu Verhütungsmitteln.

Bei der sexuellen Bildung gibt es in Österreich nicht einmal einen Kriterienkatalog für die Vereine, die das anbieten.

Und als dritten Punkt: Wenn man Abbrüche verhindern möchte, muss man auch bei den Lebensverhältnissen von Frauen ansetzen. Alleinerziehend zu sein ist ein großer Armutsfaktor. Aber auch Karenzen bedeuten Einkommenseinbrüche und am Ende des Erwerbslebens weniger Pension. Das alles spielt für Frauen und die Frage „Will ich ein Kind bekommen, ja oder nein“ eine Rolle.

Bei all diesen Fragen hätten doch Parteien, denen angeblich Kinder so am Herzen liegen, längst handeln können. Aber vielleicht geht es gar nicht um die Kinder, sondern darum, Frauenrechte zu beschränken.

Welche Gesetze sollen nun konkret gestrichen und welche neu geschaffen werden – ginge es nach Ihnen und Ihren Mitstreiter:innen?

Hall: Der Paragraph, dass Abbrüche nicht gegen den Willen einer Frau durchgeführt werden darf, soll natürlich im Strafgesetz bleiben, das ist logisch. Der Paragraph 96 und 97 muss raus aus dem Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbruch als Gesundheitsleistung im Gesundheitsrecht verankert, z.B. als Kassenleistung, da wären wir im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz.

Die Forderungen von AusPrinzip
  1. Medizinische Versorgung ausbauen, sodass ein Schwangerschaftsabbruch in Wohnumgebung möglich ist
  2. Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch und mehr Selbstbestimmung
  3. Kostenübernahme durch Krankenkassa für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch
Klimakrise: Bist du für ein Werbeverbot für SUV, Flug- und Kreuzfahrtschiffreisen?
  • Ja, finde ich absolut richtig. 36%, 1071 Stimme
    36% aller Stimmen 36%
    1071 Stimme - 36% aller Stimmen
  • Ja, aber das soll auch für andere Klimasünder gelten. 31%, 914 Stimmen
    31% aller Stimmen 31%
    914 Stimmen - 31% aller Stimmen
  • Nein, ich mag keine Verbote. 21%, 621 Stimme
    21% aller Stimmen 21%
    621 Stimme - 21% aller Stimmen
  • Nein, der Klimawandel ist eine natürliche Sache. 10%, 307 Stimmen
    10% aller Stimmen 10%
    307 Stimmen - 10% aller Stimmen
  • Weiß nicht. 2%, 52 Stimmen
    2% aller Stimmen 2%
    52 Stimmen - 2% aller Stimmen
Stimmen insgesamt: 2965
7. August 2024
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