Unter Misstrauensvotum versteht man, dass der Nationalrat bei Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder mit Beschluss das Vertrauen versagen kann. Diesfalls wäre die Bundesregierung bzw. der entsprechende Bundesminister vom Bundespräsidenten des Amtes zu entheben. Ein Fünftel der Abgeordneten kann schriftlich verlangen, dass die Abstimmung über einen diesbezüglichen Antrag auf den nächsten Werktag vertagt wird.
Seetang und Muscheln binden CO2, reinigen die Meere und könnten die Welt ernähren
Um eine wachsende Weltbevölkerung zu ernähren, brauchen wir eine effizientere und nachhaltigere Landwirtschaft. Denn: Konventionelle Landwirtschaft laugt Böden aus und...
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