Unter Misstrauensvotum versteht man, dass der Nationalrat bei Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder mit Beschluss das Vertrauen versagen kann. Diesfalls wäre die Bundesregierung bzw. der entsprechende Bundesminister vom Bundespräsidenten des Amtes zu entheben. Ein Fünftel der Abgeordneten kann schriftlich verlangen, dass die Abstimmung über einen diesbezüglichen Antrag auf den nächsten Werktag vertagt wird.
In 15 Jahren zum Vorreiter: Uruguays Energiewende gelingt, weil Menschen vor Ort eingebunden sind
Uruguay ist mit seinen rund 3,4 Millionen Einwohner:innen zum weltweiten Vorreiter bei erneuerbarer Energie geworden. Fast der gesamte Strom stammt...
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