Unter Misstrauensvotum versteht man, dass der Nationalrat bei Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder mit Beschluss das Vertrauen versagen kann. Diesfalls wäre die Bundesregierung bzw. der entsprechende Bundesminister vom Bundespräsidenten des Amtes zu entheben. Ein Fünftel der Abgeordneten kann schriftlich verlangen, dass die Abstimmung über einen diesbezüglichen Antrag auf den nächsten Werktag vertagt wird.
Solarenergie statt Stromausfälle in Pakistan: Wie sich die Bevölkerung ihre eigene Energiewende schafft
In einer Welt, die zunehmend unter den Folgen des Klimawandels und steigender Energiepreise leidet, hebt sich Pakistan als überraschendes Beispiel...
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