Unter Misstrauensvotum versteht man, dass der Nationalrat bei Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder mit Beschluss das Vertrauen versagen kann. Diesfalls wäre die Bundesregierung bzw. der entsprechende Bundesminister vom Bundespräsidenten des Amtes zu entheben. Ein Fünftel der Abgeordneten kann schriftlich verlangen, dass die Abstimmung über einen diesbezüglichen Antrag auf den nächsten Werktag vertagt wird.
Durch den Berg in die Zukunft: Die Koralmbahn ist Österreichs kühnstes Bahnprojekt
Eine Strecke verbindet Graz und Klagenfurt in 41 Minuten, aber ihre eigentliche Kraft liegt tiefer: Nach 27 Jahren Bauzeit ist...
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