Unter Misstrauensvotum versteht man, dass der Nationalrat bei Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder mit Beschluss das Vertrauen versagen kann. Diesfalls wäre die Bundesregierung bzw. der entsprechende Bundesminister vom Bundespräsidenten des Amtes zu entheben. Ein Fünftel der Abgeordneten kann schriftlich verlangen, dass die Abstimmung über einen diesbezüglichen Antrag auf den nächsten Werktag vertagt wird.
Neue Regeln für Supermärkte und Co.: EU beschließt Richtlinie gegen Lebensmittelverschwendung
Im Durchschnitt wirft jede Europäerin und jeder Europäer jedes Jahr Lebensmittel im Umfang von zwei vollen Einkaufswägen weg. Eine neue...
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