Unter Misstrauensvotum versteht man, dass der Nationalrat bei Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder mit Beschluss das Vertrauen versagen kann. Diesfalls wäre die Bundesregierung bzw. der entsprechende Bundesminister vom Bundespräsidenten des Amtes zu entheben. Ein Fünftel der Abgeordneten kann schriftlich verlangen, dass die Abstimmung über einen diesbezüglichen Antrag auf den nächsten Werktag vertagt wird.
Dänemark renaturiert 10 % der landwirtschaftlichen Flächen und pflanzt dafür eine Milliarde neue Bäume
Mehr als die Hälfte der gesamten Fläche Dänemarks besteht aus landwirtschaftlicher Fläche. Jetzt will die Regierung 10 % davon wieder...
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