Unter Misstrauensvotum versteht man, dass der Nationalrat bei Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder mit Beschluss das Vertrauen versagen kann. Diesfalls wäre die Bundesregierung bzw. der entsprechende Bundesminister vom Bundespräsidenten des Amtes zu entheben. Ein Fünftel der Abgeordneten kann schriftlich verlangen, dass die Abstimmung über einen diesbezüglichen Antrag auf den nächsten Werktag vertagt wird.
CO₂-Rechner beweist: Klimaanlagen sind fürs Klima weniger schlimm als wir glauben
An einem heißen Sommertag verursacht eine Klimaanlage rund 0,6 Kilogramm CO₂. Zum Vergleich: Wenn wir einen Tag im Winter mit...
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