Eine namentliche Abstimmung (entweder mit amtlichen Stimmzetteln oder durch namentlichen Aufruf) hat zu erfolgen, wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer solchen verlangen. Im Fall der namentlichen Abstimmung sind die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufzunehmen.
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In mehreren Ländern können Ärzt:innen ihren Patient:innen Museumsbesuche verschreiben. In Österreich startete 2025 das Pilotprojekt "Museum auf Rezept" mit kostenlosen...
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