Eine namentliche Abstimmung (entweder mit amtlichen Stimmzetteln oder durch namentlichen Aufruf) hat zu erfolgen, wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer solchen verlangen. Im Fall der namentlichen Abstimmung sind die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufzunehmen.
Nationalrat beschließt Mietpreisbremse für alle ab 2026
Im Frühjahr 2025 hat die Regierung die Mieten im geregelten Bereich eingefroren. In den meisten Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen sind...
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