Eine namentliche Abstimmung (entweder mit amtlichen Stimmzetteln oder durch namentlichen Aufruf) hat zu erfolgen, wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer solchen verlangen. Im Fall der namentlichen Abstimmung sind die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufzunehmen.
Regionalwahlen in Italien: Geeinte Linke gegen Melonis rechtsextreme Regierung
Bei den Regionalwahlen in Venetien, Kampanien und Apulien scheint alles beim Alten zu bleiben: Im Norden gewinnen die rechtsextremen Kräfte,...
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