Eine namentliche Abstimmung (entweder mit amtlichen Stimmzetteln oder durch namentlichen Aufruf) hat zu erfolgen, wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer solchen verlangen. Im Fall der namentlichen Abstimmung sind die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufzunehmen.
Wenn der Unterhalt für Kinder ausbleibt, bekommen Alleinerziehende jetzt sicher Geld
Ab 1. Juli 2026 hilft ein Unterstützungsfonds Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern, wenn sie für ihre Kinder weder Unterhalt, noch Unterhaltsvorschuss oder...
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