Eine namentliche Abstimmung (entweder mit amtlichen Stimmzetteln oder durch namentlichen Aufruf) hat zu erfolgen, wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer solchen verlangen. Im Fall der namentlichen Abstimmung sind die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufzunehmen.
Förderungen, Veranstaltungen, Begrünung: So senkte St. Veit den Leerstand von 25 % auf 14,5 %
Leere Schaufenster, verwaiste Geschäftslokale und Innenstädte, in denen immer weniger Menschen einkaufen: Dieses Bild prägt viele österreichische Bezirksstädte. St. Veit...
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