Eine namentliche Abstimmung (entweder mit amtlichen Stimmzetteln oder durch namentlichen Aufruf) hat zu erfolgen, wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer solchen verlangen. Im Fall der namentlichen Abstimmung sind die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufzunehmen.
Wien stellt auf LED-Lampen um – und senkt damit Lichtverschmutzung auf den Straßen um 75%
Die Lichtverschmutzung durch Straßenbeleuchtung ist in Wien in den letzten 10 Jahren um 75 Prozent zurückgegangen. Das zeigt eine aktuelle...
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