Eine namentliche Abstimmung (entweder mit amtlichen Stimmzetteln oder durch namentlichen Aufruf) hat zu erfolgen, wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer solchen verlangen. Im Fall der namentlichen Abstimmung sind die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufzunehmen.
Schweden-Wahlkrimi: Links-Block gewinnt knapp, Sozialdemokratie stärkste Kraft
In Schweden hat sich der linke Block bei den Parlamentswahlen knapp gegen den Block der rechten Regierung von Premierminister Ulf...
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