Eine namentliche Abstimmung (entweder mit amtlichen Stimmzetteln oder durch namentlichen Aufruf) hat zu erfolgen, wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer solchen verlangen. Im Fall der namentlichen Abstimmung sind die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufzunehmen.
Orban verbietet Regenbogenparade und bekommt dafür größte Pride in der Geschichte Ungarns
Trotz eines offiziellen Verbots durch die Regierung von Viktor Orbán fand am 28. Juni 2025 in Budapest eine der größten...
WeiterlesenDetails