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5. Urlaubswoche und Kündigungsschutz für Mütter: Diese 489 Standards sind der Industrie zu hoch

Die Regierung hat dazu aufgerufen, Regelungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht bis hin zum Naturschutz zu melden, die über EU-Mindestkriterien liegen („Gold Plating“) und herabgesetzt werden können. WKÖ und IV haben diese Chance genutzt und eine Liste mit 489 Punkten vorgelegt. Darunter finden sich Ideen wie die Lockerung des Mutterschutzes und die Kürzung des Urlaubs von 5 auf 4 Wochen.

Die EU schreibt Mindeststandards in vielen Bereichen vor: bei Arbeit, Soziales, Umweltschutz usw. Die Mitgliedsländer dürfen diese Standards nicht unterschreiten. Viele dieser Standards sind in Österreich höher als in der EU. Schließlich stellen die EU-Mindestniveaus Kompromisse mit EU-Staaten dar, die zum Teil sehr niedrige Arbeits- oder Umweltstandards haben.

Die Regierung nimmt die Mindeststvorschriften aber zum Anlass, um österreichische Standards zurückzufahren. Bis Ende Mai hatten Interessensvertreter Zeit, Fälle von „Gold Plating“ zu melden. Die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung haben jetzt eine lange Liste vorgelegt: In 489 Punkten wünschen sich die Wirtschaftsvertreter von der Regierung, das österreichische Niveau auf die EU-Mindestbestimmungen zu senken.

Darunter: Nur mehr 4 statt 5 Urlaubswochen und kein Kündigungsschutz für Mütter im Mutterschutz. Ein erster Bericht zum Thema erschien im aktuellen „Profil“. Kontrast liegt die Forderungsliste ebenfalls vor.

Hier eine Auswahl an Regelungen, die laut Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung (IV) Gold Plating sind und darum auf EU-Mindeststandards reduziert werden sollten:

  • Urlaub: In Österreich hat jeder Arbeitnehmer mindestens 5 Wochen Urlaub im Jahr. Laut EU sind aber nur vier Wochen notwendig. Das verursacht „Mehrkosten – die Unternehmen sind verpflichtet, die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen“, heißt es im WKÖ-Papier dazu. Allerdings gibt es die österreichische Urlaubsregelung 10 Jahre länger als die Arbeitszeit-Richtlinie der EU. Hier kann also kaum von „Gold Plating“ im Sinne einer Übererfüllung von EU-Vorschriften gesprochen werden.

  • Mutterschutz: Schwangere Frauen dürfen in Österreich bis 4 Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Was für Frauen eine wichtige Absicherung ist, kritisieren die Wirtschaftsvertreter in ihrem Katalog als „unnötige Einschränkung des Kündigungsrechts; erhöht die Personalkosten“. Sie bevorzugen die Minimal-Vorgabe der EU: Kündigungen sollen in „Ausnahmefällen“ möglich sein – etwa „im Rahmen einer Massenentlassung“ soll auch für Schwangere und junge Mütter kein besonderer Schutz gelten. Der Kündigungsschutz besteht seit 1979 – die EU-Richtlinie erst seit 2003.

  • Arbeitszeit: Trotz kürzlich beschlossenem 12-Stunden-Tag sehen Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung im österreichischen Arbeitszeitgesetz eine „massive Einschränkung der Flexibilität“. Die EU-Richtlinie sehe keine Höchstarbeitszeit pro Tag und Woche vor, nur eine Ruhezeit von 11 Stunden und eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden im Zeitraum von 4 Monaten. Auch Überstunden-Zuschläge sind nicht vorgeschrieben. „Österreich nutzt diese Ermächtigung nicht“, heißt es im Papier von IV und Wirtschaftskammer.
  • Gleichbehandlung: Um das Einkommen von Frauen und Männern in Österreich anzugleichen, müssen Unternehmen in Stellenanzeigen das geltende kollektivvertragliche Mindestentgelt angeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinweisen, wenn eine solche besteht. Die Wirtschaftskammer kritisiert die „Mehrkosten durch aufwändigere Gestaltung und längeren Stellenanzeigentext“. Überhaupt sieht sie keinen Bedarf, die Lohnschere zwischen Männern und Frauen zu schließen, denn die Unterschiede hätten „sachliche Gründe z.B. Teilzeit, Erwerbsunterbrechungen, Branche, Tätigkeit, Berufserfahrung, Ausbildung, andere Gewichtung von Einkommenshöhe und Arbeitsklima“. Das widerspricht einer aktuellen Studie der Statistik Austrie, die zeigt: Nur zwei Drittel der Einkommensunterschiede lassen sich durch soziale und berufliche Merkmale von Frauen und Männern erklären, der Rest ist Diskriminierung.

  • Lohn- und Sozialdumping: Das österreichische Anti-Lohn- und Sozialdumpinggesetz ist strenger als die EU-Entsenderichtlinie. In Österreich werden Unternehmen bestraft, die Beschäftigten zu wenig zahlen – das reicht vom Mindestlohn bis hin zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Zulagen. Der Schutz des heimischen Arbeitsmarktes vor Lohndumping durch Entsendungen aus dem Ausland stört sowohl Wirtschaftskammer wie Industriellenvereinigung: Es soll nur noch bestraft werden, wer Mindestlöhne unterschreitet oder Überstunden nicht bezahlt. Wenn ein Unternehmen aber weitere Teile des Entgelts unterschlägt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonntagszuschläge und Nachtzulagen), soll das nicht mehr extra bestraft werden.

  • Entsenderichtlinie: Die Regelungen gegen Lohn- und Sozialdumping sollen auch in einem weiteren Punkt aufgeweicht werden: Der Mindestlohn soll unterschritten werden dürfen, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer nur ein Monat in Österreich arbeitet.

  • Gewinnverschiebung: Gleich auf die zwei wichtigsten Instrumente gegen Gewinnverschiebung hat es die Industriellenvereinigung abgesehen: Das Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen wird als „vorauseilender Gehorsam“ gegenüber der EU kritisiert – Das Verschieben von Gewinnen über Zinsen und Lizenzgebühren in ausländische Steuersümpfe ist eine beliebte Methode der Gewinnverschiebung, die damit unterbunden wird. Auch der Methodenwechsel für empfangene Dividenden aus Steueroasen wird als „Gold Plating“ kritsiert. Tatsächlich wurden beide Instrumenten vor der EU-Richtlinie ATAD beschlossen und sind daher keine Übererfüllung von EU-Standards. Sie sind nur in der Liste, weil sie die Industrie offenbar stören.

 

  • Erneuerbare Energien: Laut Industriellen Vereinigung ist Österreich zu fleißig bei der Erfüllung der europäischen Klima- und Umweltziele. Das Ziel von 100 % erneuerbaren Energien bis 2030 kritisiert die IV als „ökonomisch wie politisch fatale Weichenstellung“.

  • Sponsoringverbot für Tabak-Konzerne: Eine EU-Richtlinie regelt, dass in grenzüberschreitenden Veranstaltungen kein Sponsoring von Tabak-Konzerenen stattfinden darf. In Österreich und anderen Ländern ist das generell verboten. Die Wirtschaftskammer würde das gerne wieder ermöglichen.

IV und WKÖ haben mit Freizeit keine Freude

Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung dementieren in einer ersten Reaktion, die 5. Urlaubswoche streichen zu wollen. Doch bei einem Blick in die Vergangenheit wird ersichtlich: Mit den freien Tagen der Beschäftigten haben WKÖ und IV nicht die größte Freude. In Presseaussendungen kritisieren die Interessensvertreter von Wirtschaft und Industrie seit Jahren, dass es in Österreich zu viele freie Tage gebe. Das Ziel, die bezahlte Freizeit zu reduzieren wird recht beständig verfolgt. Regelmäßig bringen WKÖ und IV Vorschläge in Umlauf, wie in Österreich mehr bzw. länger gearbeitet werden kann. So hat die IV beispielsweise schon vorgeschlagen, Feiertage auf Sonntag oder Freitag zu „verlegen“.

Aktualisierung folgt

Weiterlesen:

Cartoon:Gold Plating: WKÖ und IV sammeln ein paar Ideen

WKÖ und IV: Gegen Gewerkschaften, Feiertage und Krankenstände

 

Wie soll die Sicherheitspolitik Österreichs zukünftig aussehen?
  • Österreich soll seine Neutralität beibehalten und aktive Friedenspolitik machen. 59%, 1469 Stimmen
    59% aller Stimmen 59%
    1469 Stimmen - 59% aller Stimmen
  • Österreich soll der NATO beitreten und seine Neutralität aufgeben. 15%, 378 Stimmen
    15% aller Stimmen 15%
    378 Stimmen - 15% aller Stimmen
  • Österreich soll seine Verteidigungsausgaben erhöhen, um die Neutralität zu stärken. 12%, 307 Stimmen
    12% aller Stimmen 12%
    307 Stimmen - 12% aller Stimmen
  • Österreich soll eine aktive Rolle in einer potenziellen EU-Armee spielen. 9%, 214 Stimmen
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    214 Stimmen - 9% aller Stimmen
  • Österreich soll sich der NATO annähern, ohne Vollmitglied zu werden. 4%, 109 Stimmen
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    109 Stimmen - 4% aller Stimmen
Stimmen insgesamt: 2477
12. März 2024
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