Die Regierung plant, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) aufzulösen, wie Gesundheitsministerin Hartinger-Klein ankündigt. Das heißt: 7 Unfallkrankenhäuser, 4 Reha-Zentren und tausende Unfall-Mediziner stehen ohne Finanzierung da. Bislang galt Österreich als Vorbild in der Unfallversorgung. Mediziner fürchten jetzt eine Zerschlagung des Systems. Übrigens: Noch 2013 hat sich Hartinger-Klein bei der AUVA als Generaldirektorin beworben. Allerdings erfolglos. Danach klagte sie die AUVA. Die Klage zog sie erst im Jänner 2018 zurück.
Die Auflösung der AUVA würde fünf Millionen Menschen betreffen. Denn versichert sind nicht nur Arbeitnehmer und Selbstständige, sondern auch Kindergartenkinder, Schüler und Studierende. Die AUVA ist die größte Sozialversicherungsanstalt in Österreich, finanziert wird sie fast ausschließlich aus den Beiträgen der Dienstgeber. Diesen Beitrag will die Regierung von 1,3 auf 0,8 Prozent der Löhne und Gehälter senken, um Unternehmen zu entlasten. Das macht 500 Millionen Euro weniger.
Bis Ende des Jahres sollte die AUVA ein Konzept zur Einsparung dieser 500 Millionen Euro vorlegen, hieß es im Regierungsprogramm. Doch mitten in den Verhandlungen über mögliche Einsparungen erklärt FPÖ-Sozialministerin Hartinger-Klein, dass die AUVA „nach derzeitigem Stand“ aufgelöst wird. Alternativen nennt sie nicht. Für AUVA-Obmann Anton Ofner ist es „unerklärlich“, dass die Sozialministerin den vereinbarten Zeitplan „einseitig aufkündigt“ – das sei ein Bruch des Regierungsabkommens. Ofner hält Einsparungen von 500 Millionen Euro bis Jahresende für möglich, er will das Regierungsabkommen „auf Punkt und Beistrich“ einhalten.
Für den SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch könnte eine gewisse Befangenheit der Gesundheitsministerin Grund für diese überhastete Lösung sein: Schließlich hat sich Hartinger-Klein erfolglos um den Posten der Generaldirektorin in der AUVA beworben. Eine Diskriminierungsklage von Hartinger-Klein war die Folge, sie wollte die Entscheidung so nicht akzeptieren. Erst im Jänner 2018 hat sie die Klage zurückgezogen, damals war sie bereits Ministerin. Das Verhältnis zwischen der Sozialministerin und der AUVA dürfte demnach angespannt sein.
Jetzt traut Hartinger-Klein der AUVA nicht zu, die Einsparungspläne einzuhalten. Dabei finanziert die AUVA unzählige versicherungsfremde Leistungen. Ihre eigentliche Aufgabe ist die medizinische Akutbetreuung und Rehabilitation von Arbeitsunfällen. Bei langfristigen Gesundheitsschäden zahlt sie Unfallrenten an die Geschädigten aus. Doch mehrere hundert Millionen fließen in Leistungen für Freizeitunfälle abseits der Arbeit. Die bekommt die AUVA von den anderen Kassen nur zu einem Viertel vergütet . Umgekehrt muss die AUVA aber für Arbeitsunfälle, die in andere Krankenhäusern behandelt werden, die Kosten voll übernehmen. Würde sich an dieser Querfinanzierung etwas ändern, wären die Einsparungen durchaus realistisch.
Am 10. April 2018 halten ÄrztInnen und PflegerInnen des Lorenz-
Durchschnittlich 26 Euro pro Arbeitnehmer kostet einem Unternehmen die Unfallversicherung im Monat. 26 Euro dafür, dass ihre Beschäftigten medizinisch gut versorgt sind, wenn sie vom Gerüst stürzen oder die Finger in eine Maschine geraten. 26 Euro dafür, dass Unternehmen von Spezialisten beraten werden, wie Unfälle in ihrem Betrieb überhaupt vermieden werden können. Während große Unternehmen meist selbst Arbeitsmediziner und Sicherheitsexperten beschäftigen, müssen kleine Firmen solche Leistungen entweder zukaufen oder eben auf die Experten der AUVA zurückgreifen. Für Unternehmen unter 50 Mitarbeiter sind diese kostenlos. Und die Unfälle gehen zurück: Die Unfallrate war noch nie so niedrig wie im letzten Jahr.
Wird die AUVA zugesperrt, ist ein erneuter Anstieg von Unfällen zu befürchten. Wird weniger Prävention angeboten, steigen die Arbeitsunfälle, Arbeitskräfte fallen aus und die Arbeit wird durch Unfälle unterbrochen. Zwischen 1995 und 2011 haben sich Unternehmen 2,2 Milliarden Euro gespart, weil Arbeitsunfälle stark zurückgegangen sind. Der volkswirtschaftliche Gewinn für diesen Zeitraum liegt sogar bei 8,6 Milliarden Euro.
Dass die AUVA als einzige Sozialversicherung allein von Arbeitgeberbeiträgen finanziert wird, ergibt sich aus der Fürsorgepflicht: Unternehmen müssen Arbeitsplätze sicher gestalten und eine Behandlung im Fall von Arbeitsunfällen zur Verfügung stellen. Wird die AUVA zugesperrt, müssen die Arbeitnehmer künftig selbst für die medizinische Versorgung nach Arbeitsunfällen zahlen – in Form höherer Sozialversicherungs-Beiträge und niedriger Netto-Löhne. Da die Regierung die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber senken will, kann die Finanzierung also nur über höhere Beiträge der Arbeitnehmer erfolgen.
Außerdem fürchtet der Chef der Ärztekammer Thomas Szkeres, dass die Auflösung der AUVA „eine Katastrophe für die Unfallversorgung“ mit sich bringen würde. Die AUVA ist das Kompetenzzentrum für Unfallmedizin, allein in Wien wird die Hälfte aller Unfallopfer in AUVA-Spitälern, nämlich dem Unfallkrankenhaus Meidling und dem Lorenz-Böhler-Spital, versorgt. In den vier Reha-Einrichtungen in Österreich werden die schwersten Fälle wie Lähmungen von den führenden Experten behandelt. Auch die Gewerkschaft warnt davor, arbeitenden Menschen ihre Unfallversorgung auf höchstem medizinischen Niveau zu nehmen.
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