Arbeit & Freizeit

Schwarz-Blau: Das droht beim 12-Stunden-Tag

Die Schwarz-Blau Verhandler Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache haben angekündigt, die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich und 50 Stunden wöchentlich anzuheben: auf 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich. Nach heftigen Protesten in den sozialen Medien versuchen ÖVP und FPÖ zu beschwichtigen: Es sei keine Änderung bei den Regelungen für Normalarbeitszeit oder Überstunden geplant. Wir haben zusammengefasst, wo schlechtere Bezahlung droht und welche Schutzregelungen fallen könnten.

Gibt es den 12 Stunden Tag nicht längst?

Schon jetzt können Beschäftigte in bestimmten Fällen 12 Stunden arbeiten. Etwa bei erhöhtem Arbeitsbedarf, das heißt in Zeiten von Auftragsspitzen, bei Tätigkeiten mit vielen Arbeitsbereitschaften (z.B. Wachpersonal) oder bei Schichtarbeit. Die künftige Regierung will diese Bedingungen streichen und den 12-Stunden-Tag jederzeit und für alle ArbeitnehmerInnen möglich machen.

Schwarz-Blau freundliche Medien sprechen daher von einer harmlosen Erweiterung der bestehenden Regelung. Das führt aber in die Irre:

Heute gibt es den 12-Stunden-Tag nur in Ausnahmefällen, künftig soll die Höchstarbeitszeit generell ausgeweitet werden. Das ist in etwa so, als würde man den arbeitsfreien Sonntag mit dem Argument abschaffen, dass KrankenpflegerInnen und BusfahrerInnen schon jetzt am Sonntag arbeiten.

Konkret geht es um § 7 Abs 4 im Arbeitszeitgesetz: Unternehmen können die Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden erhöhen, wenn sich der Arbeitsbedarf in Zeiten von Auftragsspitzen erhöht und sonst ein schwerer wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen droht. Das Unternehmen muss die Kollektivvertragsparteien und das Arbeitsinspektorat über die Betriebsvereinbarung informieren. Die maximale Dauer ist begrenzt. Besteht kein Betriebsrat, müssen bis zu zwei Fachgutachten die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit dieser Maßnahmen bestätigen.

Kollektivverträge werden zurückgedrängt, Regelungs-Wirrwarr droht

Bislang brauchen die gängigen Ausnahmen bei der tägichen Höchstearbeitszeit (wie Schichtarbeit oder Arbeitsbereitschaften) kollektivvertragliche Regelungen oder Ermächtigungen, also die Zustimmung der Gewerkschaft. Und das ist entscheidend: Damit die Gewerkschaft einer kollektivvertraglichen Regelung für den 12 Stunden Tag oder einer kollektivvertraglichen Ermächtigung für Betriebsvereinbarungen zustimmt, wird sie wohl Gegenleistungen fordern: Zum Beispiel mehr dienstfreie Wochenenden im Schichtbetrieb – und diese Änderungen würden dann für die Beschäftigen der gesamten Branche gelten.

Genau das will Schwarz-Blau verhindern: Geht es nach der künftigen Regierung, sollen Vereinbarungen zum 12 Stunden-Tag nur mehr auf betrieblicher Ebene oder mit jedem Arbeitnehmer einzeln ausgehandelt werden. Dann gibt es keine branchenweiten Verhandlungen und auch keine Gegenleistungen mehr. Starke Betriebsräte können vielleicht das Niveau des Kollektivvertrags halten, schwache Betriebsräte werden aber schlechtere Ergebnisse erzielen. ArbeitnehmerInnen ohne Betriebsrat werden in der Praxis wohl überhaupt keine Gegenforderungen durchsetzen können.

Arbeiterkammer und Gewerkschaft befürchten mit Recht, dass die Verlagerung auf die betriebliche Ebene Schule machen könnte. Und das wird die ArbeitnehmerInnen viel Verhandlungsmacht, Freizeit und Geld kosten. Dazu kommt ein drohendes Wirrwarr: Unterschiedliche Regeleungen in Betrieben und Einzelverträgen würden das Arbeitszeitrecht völlig unüberschaubar machen.

Länger arbeiten und längere Freizeitblöcke: Ist das nicht wünschenswert?

Schwarz-Blau behauptet, dass die generelle 12-Stunden-Woche mehr Freizeit am Stück mit sich bringen würde. Doch auch hier bringt die Neuregelung Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen.

Derzeit gilt: Wenn regelmäßig an nur vier Tagen pro Woche gearbeitet wird, kann per Betriebsvereinbarung eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden vereinbart werden. Da 12 Stunden arbeiten am Stück als besondere Belastung gilt, ist sie an die 4-Tage-Woche als Ausgleich dafür geknüpft. Wird die tägliche Höchstarbeitszeit aber generell und ohne Einschränkungen ausgeweitet, fallen auch verpflichtende Ausgleichsmaßnahmen wie die 4-Tage-Woche weg.

Zuschläge für Überstunden können fallen

Wenn die Wirtschaft den 12-Stunden-Tag fordert, geht es ihr in den allermeisten Fällen um die Zuschläge für Überstunden. Denn die gesetzlichen Möglichkeiten, länger zu arbeiten, gibt es schon jetzt. Sie sind aber an Gegenleistungen, an Bedingungen und Schutzregelungen gebunden. Die generelle Anhebung der Höchstarbeitszeiten bringt für Unternehmen nur den Vorteil, dass Gegenleistungen und Ausgleichsmaßnahmen für Arbeitnehmer wegfallen.


Spannend für die Zuschläge wird, ob sich bei den Durchrechnungsmodellen etwas ändert. Diese ermöglichen schon jetzt, dass die Arbeitszeit je nach Bedarf  flexibel verteilt werden kann, ohne dass Überstunden anfallen: So kann eine Angestellte im Handel in einer Woche 44 Stunden arbeiten, wenn sie in der nächsten Woche nur 33 Stunden im Geschäft steht. Solange im Schnitt 38,5 Stunden nicht überschritten werden, fallen keine Überstundezuschläge an. Im Handel beträgt der Durchrechnungszeitraum derzeit maximal ein Jahr.

Und hier können bei der Gesetzesänderung noch böse Überrschungen auf uns zukommen. Interessant wird sein, ob nicht entgegen der bisherigen Ankündigungen, Änderungen bei den bestehenden „Durchrechnungsmodellen“ vorgenommen werden. So können Überstundenzuschläge entfallen, ohne dass die gesetzlichen Regelungen zur Bezahlung von Überstunden verändert werden müssten.

Und wie ist das mit der Gleitzeit?

Bei der Gleitzeit können ArbeitnehmerInnen Zeit – ohne Zuschläge – ansparen, um sie später zu verbrauchen. Derzeit gilt jede Überschreitung von 10 Stunden täglich und 50 Stunden wöchentlich als Überstunde.

Seit Jahren gibt es Diskussionen, die Grenze für zuschlagsfreie Gleitzeit auf 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich anzuheben. Das Problem ist: Wie wird in der Praxis der Unterschied zwischen selbst gewähltem verlängertem Arbeitstag und kurzfristigem Arbeitsauftrag des Chefs erfasst? Das eine wäre zuschlagsfreie Gleitzeit, das andere zuschlagspflichtige Überstunde.

Daher muss man befürchten, dass in Unternehmen ohne Betriebsrat die Überstunden in der Gleitzeit „verschwinden“ würden. Freizeit und Entlohnung würden sich verschlechtern, ohne dass es eine gesetzlichen Änderung bei der Bezahlung von Überstundenen braucht.

Gesundheitsrisiko steigt, Leistungsfähigkeit sinkt

Das Arbeitszeitrecht schützt die ArbeitnehmerInnen vor unternehmerischer Willkür. Es verhindert, dass sich Einzelne schinden und ihre Gesundheit gefährden. Das ist heute wichtiger denn je. Aktuelle Studien zeigen die negativen Auswirkungen überlanger Arbeitszeite: Burn-Out steigt in Folge regelmäßiger Überstunden rapide an, wie erst im Sommer eine Studie im Auftrag des Sozialministeriums gezeigt hat.

Mehr noch: Die Gefahr, nach 12 Stunden Arbeit am Heimweg einen Unfall zu haben, ist doppelt so hoch wie nach 8 Stunden. Es ist also keineswegs nur Sinn für Dramatik, wenn der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Beppo Muchitsch davor warnt, dass ein regelmäßiger 12-Stunden-Tag bei der Arbeit auf Baustellen tödlich enden kann.

Auch die Leistungsfähigkeit sinkt bei längeren Arbeitszeiten rapide, wie internationale Studien belegen. Personen, die mehr als sechzig Wochenstunden arbeiten, schneiden in Leistungstests nicht nur schlechter ab als Personen mit normalen Arbeitszeiten, sondern sogar schlechter als Personen, die überhaupt keiner Beschäftigung nachgehen.

Die Debatte wird den Gesetzesentwurf prägen

Natürlich wird eine umfassende und präzise Beurteilung der schwarz-blauen Pläne einen konkreten Gesetzesentwurf erfordern. Was derzeit am Tisch liegt, ermöglicht nur eine erste Einschätzung, wohin die künftige Regierung will. Die ersten Reaktionen auf die Arbeitszeitpläne und das Zurückrudern der Verhandler zeigen: Ob und wie die öffentliche Auseinandersetzung um das Arbeitszeitrecht geführt wird, wird sehr wesentlichen Einfluss darauf haben, wie der Gesetzesentwurf letztlich gestaltet wird.

Wohl auch deshalb fordert der Vorsitzende der Gewerkschaft VIDA, Roman Hebenstreit eine Volksabstimmung über die schwarz-blauen Pläne zum 12-Stunden-Tag. Denn eines ist klar: Je größer der öffentliche Druck, desto weniger Verschlechterungen wird die neue Regierung wagen. Vor einer abschließenden Beurteilung auf die konkreten Gesetzesformulierungen zu warten, ist für FachexpertInnen zweifellos geboten. Politische AkteurInnen, von der künftigen Opposition bis zur Gewerkschaft, haben deutlich weniger Grund zur Zurückhaltung.

Wie soll die Sicherheitspolitik Österreichs zukünftig aussehen?
  • Österreich soll seine Neutralität beibehalten und aktive Friedenspolitik machen. 58%, 1637 Stimmen
    58% aller Stimmen 58%
    1637 Stimmen - 58% aller Stimmen
  • Österreich soll der NATO beitreten und seine Neutralität aufgeben. 15%, 436 Stimmen
    15% aller Stimmen 15%
    436 Stimmen - 15% aller Stimmen
  • Österreich soll seine Verteidigungsausgaben erhöhen, um die Neutralität zu stärken. 12%, 348 Stimmen
    12% aller Stimmen 12%
    348 Stimmen - 12% aller Stimmen
  • Österreich soll eine aktive Rolle in einer potenziellen EU-Armee spielen. 9%, 258 Stimmen
    9% aller Stimmen 9%
    258 Stimmen - 9% aller Stimmen
  • Österreich soll sich der NATO annähern, ohne Vollmitglied zu werden. 5%, 134 Stimmen
    5% aller Stimmen 5%
    134 Stimmen - 5% aller Stimmen
Stimmen insgesamt: 2813
12. März 2024
×
Von deiner IP-Adresse wurde bereits abgestimmt.

Neue Artikel

So weit hinten wie noch nie: Österreich stürzt bei Pressefreiheit auf Platz 32 ab

Reporter ohne Grenzen (ROG) veröffentlichen jedes Jahr ein Ranking, wie es um die weltweite Pressefreiheit…

3. Mai 2024

AK-Wahlen: Sozialdemokratie gewinnt – Regierungsparteien verlieren

Die Fraktion der sozialdemokratischen Gewerkschafter (FSG) gewinnen trotz leichtem Minus die AK-Wahlen klar. In sieben…

3. Mai 2024

Die Familie Lopez aus Haslach: Bestens integriert, trotzdem abgeschoben!

2021 kam die Familie Lopez nach Haslach in Oberösterreich. Die Mutter fand schnell Arbeit als…

2. Mai 2024

Fast eine halbe Million Österreicher haben nicht genug zu essen

Armut in Österreich: Fast eine halbe Million Menschen können sich nicht genug zu essen leisten.…

2. Mai 2024

1. Mai – Seine Geschichte und Bedeutung für unsere Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und faire Löhne

Am 1. Mai wird auf der ganzen Welt der Tag der Arbeit gefeiert. Der Feiertag…

30. April 2024

Niederösterreich: So halbiert eine rote Gemeinde den Strompreis für alle

In der Gemeinde Trumau wird bald Realität, was sich viele lange erträumt haben: Strom zum…

30. April 2024