Unter Misstrauensvotum versteht man, dass der Nationalrat bei Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder mit Beschluss das Vertrauen versagen kann. Diesfalls wäre die Bundesregierung bzw. der entsprechende Bundesminister vom Bundespräsidenten des Amtes zu entheben. Ein Fünftel der Abgeordneten kann schriftlich verlangen, dass die Abstimmung über einen diesbezüglichen Antrag auf den nächsten Werktag vertagt wird.
Meerwasserentsalzung in Agadir: Ein Hoffnungsschimmer für Marokkos Wasserkrise
Inmitten der globalen Wasserknappheit und den Herausforderungen des Klimawandels setzt Marokko auf innovative Lösungen, um die Wasserversorgung seiner Bevölkerung sicherzustellen....
WeiterlesenDetails