Unter Misstrauensvotum versteht man, dass der Nationalrat bei Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder mit Beschluss das Vertrauen versagen kann. Diesfalls wäre die Bundesregierung bzw. der entsprechende Bundesminister vom Bundespräsidenten des Amtes zu entheben. Ein Fünftel der Abgeordneten kann schriftlich verlangen, dass die Abstimmung über einen diesbezüglichen Antrag auf den nächsten Werktag vertagt wird.
Schweden-Wahlkrimi: Links-Block gewinnt knapp, Sozialdemokratie stärkste Kraft
In Schweden hat sich der linke Block bei den Parlamentswahlen knapp gegen den Block der rechten Regierung von Premierminister Ulf...
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