Finanzminister Gernot Blümel weigerte sich monatelang Akten an den Ibiza-U-Ausschuss zu liefern. Dazu ließ er insgesamt sieben Gutachten um 180.000 Euro erstellen, auf Kosten der Steuerzahler. Schlussendlich holte das Straflandesgericht die Akten aus dem Finanzministerium und lieferte sie den Abgeordneten ins Parlament. Jan Krainer (SPÖ) findet, Blümel soll die Kosten “aus seiner eigenen Tasche zurückzahlen”.
Gutachten sind oft ein gutes Geschäft für beide Seiten: Anwälte bekommen viel Geld für den Auftrag, Klienten die Rechtsmeinung bescheinigt, die sie in einem Rechtsstreit entlastet. Das wird wiederum gerne auch für die Berichterstattung in den Medien genutzt. Erst kürzlich ließ sich Sebastian Kurz von einem Rechtsgutachter seine vermeintliche Unschuld bescheinigen – ausgerechnet von dem Rechtsanwalt, der schon den ehemaligen Innenminister Strasser und den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser per Gutachten entlastet hat. Die Gutachten haben den beiden letzteren nichts genützt. Sie sind mittlerweile wegen Korruption verurteilt – Grasser noch nicht rechtskräftig. Für Grasser und Kurz gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Doch um über ein Jahr konnte Blümel die vollständige Lieferung hinauszögern: Am 22. Jänner 2020 forderten die Abgeordneten erstmals die Akten aus dem Finanzministerium an, am 9. Juli 2021 lieferte schließlich das Landesgericht für Strafsachen alle geforderten Akten aus dem Finanzministerium in den U-Ausschuss. Und das auch erst, nachdem der Bundespräsident im Juni 2021 das Landesgericht mit der Sicherstellung der geschuldeten Akten im Finanzministerium beauftragte. Die Befragungen im Ausschuss endeten nicht einmal zwei Wochen später.
Doch Blümels Verzögerungstaktik kostet nicht nur Zeit für die Aufklärung. Zusätzlich gab der ÖVP-Finanzminister 180.000 Euro Steuergeld für insgesamt sieben Rechtsgutachten aus, die ihm bescheinigen sollten, dass er nicht alle angeforderten Akten liefern müsse. Öffentlich begründete Blümel seine Blockade mit dem Schutz der Privatsphäre seiner Mitarbeiter. Zum „Datenschutz“ ließ er sich mehrere Gutachten ausstellen. Dabei stellte bereits der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis aus dem März 2021 eindeutig klar, 1. dass Blümel alle angeforderten Akten und Unterlagen liefern muss und 2. dass private Mails „nicht von einer Vorlageverpflichtung erfasst sind“.
Spätestens hier hätte für Blümel alles klar sein müssen, da der VfGH es in seinem Spruch ausbuchstabiert hat: Private E-Mails vorher aussortieren, alles andere liefern. Dennoch flossen fast 100.000 Euro Steuergeld vom Finanzministerium in ein Gutachten der Kanzlei Binder Grösswang, die auch nach der Klarstellung des Verfassungsgerichtshof datenschutzrechtliche Probleme behandelten. Das Straflandesgericht zeigten bei der Exekution vor, wie klein das Problem tatsächlich war: Sie sortierten die private Korrespondenzen aus und schickten alle anderen E-Mails undDateien ans Parlament.
Der SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss Jan Krainer, der auch die Anfrage an Blümel gestellt hat, will nicht akzeptieren, dass Blümel Steuergeld für seine „Fluchtstrategie“ verwendet. „Blümel soll dem Steuerzahler die 180.000 Euro aus seiner Tasche zurückzahlen“, meint Krainer. Denn die wurden nur ausgegeben, um „den Verfassungsbruch und die Missachtung des Verfassungsgerichtshofs zu rechtfertigen“.
Mittlerweile ist der Ibiza-Untersuchungsausschuss beendet und der ÖVP-Korruptionsausschuss steht vor der Tür. Dazwischen liegen Hausdurchsuchungen im Finanzministerium und im Bundeskanzleramt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwälte vermuten, dass fast zwei Millionen Euro aus dem Finanzministerium für den Wahlkampf von Sebastian Kurz veruntreut wurden – durch bezahlte Berichterstattung und frisierte Umfragen, die alle dem Steuerzahler in Rechnung gestellt wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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