SchülerInnen, die online gemobbt werden, rassistische Nachrichten von Arbeitskollegen, Journalistinnen, die bedroht werden – Hass im Netz ist sehr verbreitet und weit mehr als nur ein beleidigender Kommentar auf Facebook. Diese Übergriffe treffen Menschen zumeist tief, sie verletzen auf emotionale, persönliche Weise. Strafbar sind jedoch nur 35% und zu einer Anzeige kommt es überhaupt nur in 7% der Fälle. Auch gelöscht werden die meisten Postings nicht. Jetzt soll es für Betroffene einfacher werden: Nach der von Staatssekretärin Muna Duzdar bereits 2016 ins Leben gerufenen „Initiative gegen Gewalt im Netz“ und der Melde- und Beratungsstelle #GegenHassimNetz können Hasspostings jetzt online per Screenshot ans Gericht geschickt werden. Auch die Strafbarkeit wird ausgeweitet. Noch gibt es aber ein Problem: Nämlich dann, wenn Online-Plattformen selbst über die Löschung entscheiden.
Wir haben mit Katharina Kucharowits, der netzpolitische Sprecherin der SPÖ, über die Änderungen und die Bedeutung des Gesetzes gesprochen.
Weil es hier dringend Handlungsbedarf gibt. Wir kennen die hohen Zahlen, die stetig steigen. Hass im Netz ist ein weit verbreitetes Problem und für Betroffene gibt es keine niederschwellige Möglichkeit, sich zu wehren. Es ist derzeit sehr aufwändig, Anzeige zu erstatten. Nur 35% aller gemeldeten Fälle wurden strafrechtlich verfolgt. Ich begrüße daher dieses neue Gesetz, das endlich einen einfachen Zugang schafft, Hasspostings zu melden und zu ahnden.
Man kann mit einem einfachen Formular und einem Screenshot den Fall online ans Gericht schicken, das dann in einem Eilverfahren, einem sogenannten Mandatsverfahren, entscheidet. Es wird im Gegensatz zur heutigen Situation auch kostengünstiger für die Betroffenen. Es ist ein wichtiges Fundament, um Hass im Netz schneller zu bekämpfen. Der digitale Raum ist kein straffreier Raum. Das war er noch nie, aber jetzt wird es weitaus einfacher, gegen Hasskommentare vorzugehen.
Außerdem wird auch das Upskirting künftig strafbar, also das heimliche Fotografieren unter den Rock – auch in den eigenen vier Wänden. Und der Geltungsbereich von Cyber-Mobbing wird ausgeweitet. Bis jetzt konnte das nur geahndet werden, wenn es fortlaufend passiert ist. Mit dem neuen Gesetz kann es schon ab dem ersten Fall gelten.
Hass im Netz gibt es überall und kann jeden betreffen, ob das eine Schülerin ist oder eine Erwachsene, die von ihrem Ex-Partner bedroht wird. 85% aller gemeldeten Fälle von Cyber-Mobbing richten sich dezidiert gegen Frauen. Es geht bei Hass im Netz um Sexismus und Rassismus und auch um Verhetzung, Mobbing, Gewalt usw.
ZARA erhebt seit 2017 Meldungen zu Hass im Netz:
Mit diesem Gesetzesvorschlag habe ich ein Riesenproblem. Die Regierung will, dass ausschließlich Facebook und Co entscheiden, was gelöscht wird – und das, ohne entsprechende Qualifikationserfordernisse. Damit wird Recht privatisiert und die Verantwortung schlicht privaten Konzernen übertragen. Die Plattformen werden Overblocking betreiben, damit sie keine Strafen bezahlen müssen, was einen großen Einschnitt in die Meinungsfreiheit darstellt. Die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Opferschutz ist mit diesem Regierungsvorschlag in jedem Fall nicht gegeben. Es wird seit Monaten auf EU-Ebene mit dem Digital Services Act an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet. Dass Österreich hier einen Alleingang macht, ist total unverständlich.
Es braucht in jedem Fall mehr personelle und finanzielle Ressourcen für die Justiz in diesem Bereich, aber auch für wichtige zivilgesellschaftliche Stellen wie ZARA, damit Beratung und Aufklärung sowie schlussendlich die Bekämpfung von Hass im Netz erfolgreich stattfinden kann. Es braucht auf jeden Fall auch mehr Präventions- und Sensibilisierungsarbeit zu diesem Thema auf allen Ebenen, ob an Schulen, in Behörden oder in verschiedenen Organisationen. Hinzu kommt die große Rolle, die der bewusste Umgang mit sozialen Medien spielt, also auch Aufklärung im Bereich Medienkompetenz ist dringend gefragt.
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