Dossier

Was ist Rassismus – und wie sind Menschen in Österreich betroffen?

Hautfarbe, Herkunft, Sprache, Religion und Lebensstil: Menschen diskriminieren andere Menschen aufgrund der unterschiedlichsten Merkmale. Rassismus hat viele Formen und Ausprägungen und ist immer noch Teil unseres Alltags und unsere Gesellschaft. Was ist Rassismus, wo begegnet er uns und was können wir dagegen tun? Denn auch in Österreich leiden und sterben Menschen durch rassistische Gewalttaten und Übergriffe.

Aktuell erleben wir eine Phase, in der das öffentliche Bewusstsein für das Problem des Rassismus langsam steigt. Das liegt liegt vor allem an der erhöhten Sensibilisierung durch medial stark präsente Bewegungen wie “Black Lives Matter”. Außerdem wird das Thema in der Gesellschaft immer mehr diskutiert, was auch an den politischen Erfolgen rassistischer Politik liegt. So sind Wahlerfolge und Regierungsbeteiligungen rechtspopulistischer und rechtsradikaler Parteien keine Seltenheit mehr: die FPÖ in Österreich (2017-2019), die AfD in Deutschland, die PiS in Polen, die Fidéz in Ungarn oder die SD in Schweden.

Aber was genau ist eigentlich Rassismus und wann und wo begegnet er uns hier in Österreich?

Rassismus: Eine Definition

Zum Thema Rassismus gibt es zahlreiche Forschungen und Studien. Wissenschaftler:innen haben sich im Laufe der Geschichte dem Thema unterschiedlich angenähert. Trotz oder gerade wegen der vielen wissenschaftlichen Auseinandersetzungen und des gesellschaftlichen Auseinandersetzung zum Thema gibt nicht die eine allgemein gültige und von allen akzeptiere Definition des Begriffs. Es lässt sich aber grundsätzlich zwischen einer “engen” und einer “weiten” Definition unterscheiden.

Die “enge” Definition des Rassismus-Begriffs

Eine enge Definition des Begriffs beschreibt Rassismus als eine Ideologie, welche die gesamte Menschheit in angeblich-biologische “Rassen” mit genetisch festgelegten und vererbbaren Eigenschaften einteilt und hierarchisch ordnet.

Bis ins 20. Jahrhundert verwendete man für die Einteilung von Menschen in “Rassen“ biologische Merkmale. Also Merkmale des Körpers, der Hautfarbe oder spezielle Merkmale des Gesichts. Daraus wurde dann die sogenannte „Rassentheorie“ abgeleitet. Die „Rassentheorie“ gilt schon sehr lange als überholt und als nicht wissenschaftlich. Aufgrund seines genetischen Materials und der gemeinsamen Abstammung lässt sich der Mensch als Homo sapiens nicht in “Rassen” einteilen.

Diese Form des Rassismus war zu Zeiten des Imperialismus und des Kolonialismus vorherrschend. Bis nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurden durch diese pseudowissenschaftliche Ideologie die Verbrechen vorangegangener Jahrzehnte gerechtfertigt: Sklaverei, Kolonialismus, die Verbrechen des Nazi-Regimes (Shoah, Porajmos), sowie die des Apartheidregimes. Auch heute noch dient sie als Legitimation von Verbrechen gegenüber Völkern oder einzelnen Volksgruppen.

Eine “weite” bzw. die verallgemeinerte Fassung des Rassismus-Begriffs

Die verallgemeinerte Fassung von Rassismus schließt Diskriminierungen und rassistische Handlungen mit ein, die nicht nur auf dem Glauben an die Überlegenheit von “biologischen Rassen” fußen, sondern erweitert diese um die Konstruktion von Herkunftsgemeinschaft.

Meist wird dabei eine vermeintlich homogene, meist herrschende Gruppe als “normal” angenommen – im Gegensatz zu allen anderen Arten von Personengruppen. Diese werden als andersartig wahrgenommen. Unterstellt werden dabei stets Eigenschaften und Merkmale, mit deren Hilfe eine Grenze zwischen “Wir” und “Die” gezogen wird.

«Rassismus umfasst Ideologien und Praxisformen auf der Basis der Konstruktion von Menschengruppen als Abstammungs- und Herkunftsgemeinschaften, denen kollektive Merkmale zugeschrieben werden, die implizit oder explizit bewertet und als nicht oder nur schwer veränderbar interpretiert werden.» (Johannes Zerger, Was ist Rassismus?, Göttingen 1997, S.81).

Der tunesisch-französische Schriftsteller und Soziologe, Albert Memmi, definiert Rassismus durch den Nutzen, die eine rassistische Handlung für den Täter hat:

«Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen.» (Albert Memmi, Rassismus, Frankfurt a.M. 1987, S.164)

Der Soziologe Wulf D. Hund beschreibt Rassismus als „soziales Verhältnis“, das dazu dient, Menschengruppen als zusammengehörend – oder eben nicht – zu definieren. Das muss nicht zwangsweise mit Abwertung einer anderen Gruppe einhergehen, es reicht, eine Gruppe zu homogenisieren. Also: Ihr Merkmale zuzuschreiben und sie auf alle, die man der Gruppe zuschreibt, drüber zu stülpen. Den Fokus auf (vermeintlich) biologische Merkmale findet man bei Wulfs Definition nicht. Denn Rassismus, so seine Argumentation, ist älter als Begriff und Vorstellung von „Rasse“. Schon Antisemitismus im Mittelalter habe als Rassismus funktioniert, wie er beschreibt.

Was ist Xenophobie?

Xenophobie ist ein Begriff, der ursprünglich aus dem Griechischen stammt und „Furcht vor dem Fremden“ bedeutet. Allgemein wird Xenophobie für Fremdenfeindlichkeit verwendet. Geschichtlich gesehen taucht der Begriff Xenophobie das erste Mal (1901) in einem Roman des französischen Schriftstellers Anatol Frances auf. Seitdem hat sich der Begriff immer weiter etabliert und wird allgemein für Fremdenfeindlichkeit verwendet.

Dabei geht es um alles, was als „fremd“ wahrgenommen wird. Meistens bezieht sich das auf Menschen aus einem unterschiedlichen Kulturkreis oder einem anderen Volk. Dahinter stehen die üblichen diffusen Begründungen der Ablehnung: Also angebliche sprachliche, religiöse, soziale oder ökonomische (wirtschaftliche) Unterschiede, die eine Gemeinsamkeit unmöglich machen. Die Fremdartigkeit wird dabei nicht als etwas anderes empfunden, sondern vor allem als etwas Bedrohliches.

Xenophobie begegnet uns dabei hauptsächlich im Nationalismus, Rassismus oder Regionalismus. Xenophobe Menschen zielen darauf ab, die Ungleichbehandlung und Benachteiligung von allem Fremden in der Gesellschaft zu fördern.

Der Begriff Xenophobie wird heutzutage mitunter als unpassend bezeichnend. Xenophobie enthält das griechische Wort „Phobie“, was wir aus dem Bereich der Angststörungen kennen. Jedoch bedeuten Phobien tatsächliche Ängste, die gewissen Objekten, Gegebenheiten oder Situationen gebunden sind und etwas Pathologisches (Krankhaftes) darstellen. Bei „Xenophobie“ steht aber oft eben nicht Angst, sondern Ablehnung bis Hass im Zentrum – also ganz andere Gefühle. Sie als „Angst“ zu benennen, verharmlost die eigentlichen Motive von Rassismus daher oft.

Was ist Islamophobie bzw. Islamfeindlichkeit?

Die Islamophobie bezieht sich – im Gegensatz zu Xenophobie – konkret auf die Religionsgemeinschaft des Islam. Der Begriff ist an den griechischen Begriff Xenophobie angelehnt. Damit wird eine verallgemeinerte Feindseligkeit gegenüber Muslimen bezeichnet. Auch hier gibt es die ähnliche Kritik: Jene, die gegen Muslim:innen agitieren, sind oft nicht angstgetrieben, sondern empfinden Ablehnung oder Feindseligkeit bis Hass. Der Begriff „Islamophobie“ ist hier also auch irreführend.

Die Islamophobie und Islamfeindlichkeit haben in Europa in den letzten Jahren und Jahrzehnten einen rasanten Aufstieg erlebt.

Struktureller und institutioneller Rassismus

Struktureller Rassismus ist das Resultat etablierter gesellschaftlicher, insbesondere politischer und ökonomischer Strukturen. Er bezieht sich auf das gesellschaftliche System, das durch Gesetze, Rechtsvorschriften, ökonomische Verhältnisse bestimmte Menschen benachteiligt oder ausgrenzt. Als Beispiel gilt etwa der erschwerte Zugang zur Staatsbürgerschaft für Migrant:innen. Ohne Staatsbürgerschaft bleiben ihnen wichtige demokratischen Rechte vorenthalten. So dürfen sie nicht wählen und werden somit von der Mitbestimmung und politischen Repräsentation ausgeschlossen.

Institutioneller Rassismus ist eine Unterform des strukturellen Rassismus und bezeichnet rassistische Strukturen von Organisationen oder eingeprägte Gewohnheiten und etablierte Wertvorstellungen. So sind Gesetze und Sonderbestimmungen für Geflüchtete von institutionellem Rassismus geprägt. Konkret etwa die Residenzpflicht, Abschiebehaft, Sachleistungsprinzip oder eingeschränkte Arbeitserlaubnis, die politisch meist mit einer Art Wahrung des “inneren Friedens” oder der Erhaltung gewisser “Werte” legitimiert wird. Auch “Racial Profiling” – also die unbegründete Kontrolle durch die Polizei aufgrund der Hautfarbe oder ethnischen Zugehörigkeit zu einer Minderheit – fällt darunter.

In einem Bericht zur “Racial Profiling in Österreich” beschreibt Amnesty International institutionellen Rassismus wie folgt:

Institutioneller Rassismus wird beschrieben als „kollektives Versagen einer Organisation, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Kultur oder ethnischen Herkunft eine angemessene und professionelle Dienstleistung zu bieten. […] [Er] kann in Prozessen, Einstellungen und Verhaltensweisen gesehen und aufgedeckt werden, die durch unwissentliche Vorurteile, Ignoranz und Gedankenlosigkeit zu Diskriminierung führen, und in rassistischen Stereotypisierungen, die Angehörige ethnischer Minderheiten benachteiligen.“

Rassismus am Arbeitsplatz

Rassismus am Arbeitsplatz fällt unter Diskriminierung und ist verboten. Hier werden die Arbeitnehmer:innen allgemein durch das Gleichbehandlungsgesetz geschützt. Dass die Realität mit den Gesetzen und der Theorie nicht immer übereinstimmt, liegt auf der Hand. Herabwürdigende Witze und Sprüche bis hin zu Diskriminierung und Beleidigung stehen dabei für betroffene Arbeitnehmer:innen an der Tagesordnung. Dokumentierte Fälle zeigen, dass die Betroffenen oftmals durch ihre Arbeitgeber:innen nicht wie vom Gesetzgeber vorgesehen geschützt werden. Sondern ganz im Gegenteil teilweise zusätzliche institutionelle Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt werden, wenn sie sich beschweren.

Eine arbeitsrechtliche Diskriminierung ist dann gegeben, wenn eine Person aus einem der im Gleichbehandlungsgesetz aufgezählten Gründe schlechter behandelt wird als eine andere Person. Dabei darf es dafür keinen sachlichen Rechtfertigungsgrund geben. Die Gründe, die das Gleichbehandlungsgesetz vorgibt, sind:

  • Geschlecht
  • Ethnische Zugehörigkeit
  • Alter
  • Religion
  • Weltanschauung
  • Sexuelle Orientierung

Arbeiterkammer und Gewerkschaften als Ansprechpartner:innen

Wer ist am Arbeitsplatz diskriminiert fühlt, hat in Österreich mehrere Möglichkeiten dagegen vorzugehen oder sich Beratung einzuholen. Die Arbeiterkammer ist dabei die zentrale Stelle, wenn es um Hilfe oder Fragen zu Diskriminierungen am Arbeitsplatz geht. Auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät zu Themen, die das Gleichbehandlungsgesetz betreffen. In einem ersten Schritt sollten sich die Betroffenen fen auf jeden Fall bei ihrem Betriebsrat melden und den Vorfall schildern. Auch die Gewerkschaft bietet in solchen Fällen Unterstützung an.

Dabei gilt es zu beachten, dass im Gleichbehandlungsgesetz unterschiedliche Fristen für unterschiedliche Diskriminierungen und Tatbestände festlegt sind. Die Arbeiterkammer empfiehlt daher, sich so schnell wie möglich an eine der Stelle zu wenden, um den Vorfall zu dokumentieren. Gerade, wenn es um eine Beendigung eines Dienstverhältnisses geht und der Verdacht einer Diskriminierung im Raum steht.

Das große Problem dabei: Häufig lässt sich eine rassistische Diskriminierung als Tatbestand nicht eindeutig nachweisen. Einerseits steht oft Aussage gegen Aussage, andererseits wird den Betroffenen häufig kein Glauben geschenkt.

Um Diskriminierungen am Arbeitsplatz besser zu erkennen, hat die Arbeiterkammer einen Leitfaden veröffentlicht:

  • Wie Diskriminierung entsteht? Diskriminierung entsteht oft durch Vorurteile, etwa älteren ArbeitnehmerInnen oder MigrantInnen gegenüber. Vorurteile sind vorgefasste Einstellungen und Meinungen gegenüber bestimmten gesellschaftlichen Gruppen, die oft nicht auf eigene Erfahrungen zurückzuführen sind. Sie entstehen dadurch, dass Urteile, Ansichten oder Meinungen, die in unserer Gesellschaft vorhanden sind, übernommen und auf Einzelne übertragen werden, ohne ihren tatsächlichen Wahrheitsgehalt an der Realität zu überprüfen: „Ältere sind leistungsschwächer“ lautet z. B. ein weitverbreitetes Vorurteil.
  • Unmittelbare Diskriminierung: Unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts, der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person.
  • Mittelbare Diskriminierung: Mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn Vorschriften, die auf den ersten Blick neutral scheinen, bestimmte Gruppen von ArbeitnehmerInnen gegenüber anderen Personen benachteiligen.
  • Wann ist Diskriminierung verboten? Diskriminierung ist dann verboten, wenn ArbeitnehmerInnen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden.

Rassismus in Österreich

Rassistisch-motivierte Gewalttaten, Racial Profiling durch die Polizei oder die scharfen Abschiebepraktiken: Sowohl im europäischen als auch im internationalen Vergleich kommt es in Österreich vergleichsweise zu vielen rassistischen Übergriffen. Sowohl in individueller, als auch struktureller und institutioneller Form. Dass es sich dabei um keine Einzelfälle handelt, zeigt die erschreckende anhaltende Regelmäßigkeit, mit der solche Fälle auftreten. Und auch in Österreich leiden und sterben Menschen durch rassistische Übergriffe. Das zeigen die Fälle der Getöteten Marcus Omofuma, Ahmed F., Richard Ibekwe, Imre B., Binali I., Edwin Ndupu, Cheibani Wague, Yankuba Ceesay, und die Schwerverletzten Bakary J.

Der Fall Marcus Omofuma

Marcus Omofuma starb 1999 auf einem Abschiebeflug nach Bulgarien. Polizeibeamte fesselten Marcus mit Klebeband an seinen Sitzplatz. Dabei verklebten sie ihm sowohl den Mund als auch teilweise die Nase, worauf hin er – laut medizinischen Gutachten – qualvoll erstickte. Man habe ihm ruhig stellen wollen, da er randalierte und schrie, rechtfertigten die beteiligten Polizist:innen ihre Tat.

Die drei Polizisten wurden wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen für schuldig befunden. Das überaus milde Strafmaß von 8 Monaten ermöglichte es ihnen sogar weiterhin im Polizeidienst, nachdem ihre Suspendierung wieder aufgehoben wurde, zu arbeiten. Die Flüchtlingshilfe “Asylant not” verwendete damals den Begriff „Rassenjustiz“ und nannte es eine „Verhöhnung des Opfers und der Menschenrechte“.

Der Fall Bakary J.

Bakary J. wurde er am 7. April 2006 von drei WEGA Beamten in eine leerstehende Lagerhalle verschleppt und dort brutal zusammengeschlagen und misshandelt. Bakary erlitt Frakturen am Jochbein, Kiefer und den Augenhöhlen. Die Beamten wurden suspendiert und zu Geldstrafen verurteilt. Der Prozess zog sich über sechs Jahre. Barkary J. gab an, währenddessen immer wieder von Polizeibeamt:innen zu Hause aufgesucht, bedroht und belästigt worden zu sein. Sie wollten ihn zu einer Rücknahme der Klage zwingen.

Der Fall Farid Hafez

Nach dem Terroranschlag 2020 in Wien sollten im Rahmen der Operation „Luxor“ Unterstützer:innen der Muslimbrüder in Österreich aufgespürt werden. Bei den Ermittlungen geriet auch Farid Hafez ins Visier der Polizei. Hafez ist ein österreichischen Politikwissenschaftler und Forscher, welcher im Zuge seiner Studien der Regierung und ihren Institutionen antimuslimische Handlungen vorwarf.

ZARA kritisierte die Aktion und vor allem das Vorgehen gegen Hafez als pauschale Kriminalisierung von Muslim:innen in Österreich. Es sei bezeichnend, dass eine solche islamophobe Grundhaltung in der Exekutiven bzw. in der Gesellschaft vorhanden ist. Im Jänner 2023 wurden die Ermittlungen gegen Hafez eingestellt.

Rassistische Vorfälle in Österreich nehmen zu

In Österreich ist Rassismus statistisch gesehen weiter im Ansteigen. Diese zeigen die jährlichen Antirassismus-Berichte. In diesen Berichten werden die gemeldeten rassistischen Straftaten und dokumentierten Übergriffe festgehalten.
In Österreich macht das zum Beispiel “ZARA“ – Meldestelle für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit. Jährlich veröffentlicht die NGO den „Rassismus Report“. Laut ZARA stelle der Bericht aber hier nur: “die Spitze des Eisberges“ dar. Denn viele rassistisch motivierten Verbrechen und Übergriffe werden nicht dokumentiert. Zum einen, weil sie nicht angezeigt werden und zum anderen, weil sie nicht als solche erfasst werden. Oftmals haben betroffene Menschen einfach aufgrund von rassistischen Erfahrungen in der Vergangenheit Angst, neuen Erfahrungen zu melden.

Immer mehr rassistische Diskriminierung am Arbeitsplatz

Eines sticht besonders ins Auge: Nicht nur Hassverbrechen im Internet nehmen zu, sondern auch rassistisch-motivierte Diskriminierungen am Arbeitsplatz, in der Schule und in der Öffentlichkeit. Sowohl Beleidigungen als auch tätliche Angriffe. Die Zahlen zeigen, dass die Risiken für Menschen, die leichter als „fremd“ gelesen werden können, also beispielsweise eine Frau mit Kopftuch oder eine dunkelhäutige Person, wesentlich höher sind.

Nach der Ermordung von George Floyd und den damit einhergehenden weltweiten “Black Lives Matter” Protesten konnte die Meldestelle „ZARA“ einen traurigen Rekord verbuchen. Mit 3.039 gemeldeten Taten ist das Jahr 2020 für Österreich eine beschämender Rekord. Welcher aber im Umkehrschluss auch die Bedeutung der Arbeit solcher Meldestellen sowie zahlreicher Aktivist:innen unterstreicht.

Im Sommer 2020 wurde George Floyd, ein Afroamerikaner, von Polizisten so stark auf den Boden gedrückt, dass er erstickte. Dies löste international die Protestwelle Black Lives Matter aus – eine Bürgerrechts- und Anti-Rassismus-Bewegung, die es bereits seit 2013 in den USA gibt.(Foto: Clay Banks/Unsplash)

Das “Black Voices” Volksbegehren – Eine Anti-Rassismus-Initiative

Parallel zu den beschriebenen rassistischen Diskriminierungen gibt es in Österreich aber auch zahlreiche Menschen, Initiativen, Organisationen sowie Personen des öffentlichen Lebens, welche sich gegen Rassismus einsetzen. Sei es die Unterstützung und Solidarisierung mit geflüchteten Menschen 2015 oder eben wie jetzt aktuell in der Ukrainekrise.

Das “Black Voices” Volksbegehren ist eines davon. Die Initiative macht konkrete Vorschläge, wie Rassismus entgegengewirkt werden kann. So schlagen die Initiator:innen etwa Anti-Rassismus Workshops vor, die Arbeitgeber:innen, staatliche und gesellschaftliche Institutionen sensibilisieren sollen. Auch soll das Wahlrecht an den Wohnort und nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden sein. Grundsätzlich braucht es mehr Aufklärungsarbeit, sowie unabhängige Beschwerdestellen, an die sich Betroffene wenden können.

Buchtipps: Mehr über Rassismus und Antirassismus lesen

  • „Was weiße Menschen nicht über Rassismus hören wollen, aber wissen sollten“ von Alice Hasters (2019)
  • „Rassismus und Antirassismus“ von Wulf D. Hund (2022)
  • „Antimuslimischer Rassismus“ von Fanny Müller-Uri (2014)
  • „Why we matter – Das Ende der Unterdrückung“ von Emilia Roig (2021)
  • „How tob e an antiracist“ von Ibram X. Kendi (2020)
  • “Eure Heimat ist unser Albtraum” von Fatma Aydemir und Hengameh Yaghoobifarah (2019)

Für Kinder:

  • „Ich bin anders als du“ von Constanze von Kitzing (2019)
  • „Sulwe“ von Nupita Nyong’o (2021)
  • Liste mit Büchern für mehr Vielfalt im Kinderzimmer

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