Was können wir uns in Sachen Strafverfolgung nach dem umfassenden Geständnis von Thomas Schmid erwarten? Wird Schmid jetzt fix Kronzeuge? Wie viel „gilt“ das Wort von Schmid überhaupt? Landet Sebastian Kurz auf der Anklagebank – oder sogar im Gefängnis? Wir haben bei Meinhard Novak, Rechtsanwalt und Wirtschaftsrechts-Ombudsmann der Zeitung „Wirtschaftsblatt“ nachgefragt.
Meinhard Novak: Ja, dafür muss Herr Schmid allerdings ein „Mehr“ an Geständnis beitragen. Also der Inhalt seiner Aussage muss über den Inhalt der Aussage von Frau Beinschab hinausgehen.
Novak: Ja, das Gericht muss spätestens im Hauptverfahren die Aussagen von Herrn Schmid im Hinblick auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen. Im Rahmen der Beweiswürdigung kommt es dann zu einem Schuldspruch oder Freispruch. Bereits im Ermittlungsverfahren muss der Wahrheitsgehalt überprüft werden, weil der Kronzeugenstatus sonst nicht gewährt wird.
Novak: Herr Schmid hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. Eine Aussage im Untersuchungsausschuss würde den Wert seiner Aussagen, die ja Beweismittel sind, erhöhen. Er könnte sich nicht entschlagen.
Novak: Das ist eine mögliche Verteidigungslinie, die der Imperator gegenüber seinem ehemaligen Prätorianer offensichtlich auch verfolgt. Allerdings bleibt dann der Spielball umso mehr bei der freien Beweiswürdigung durch das Gericht. Letztlich kommt es dann darauf an, ob die Schöffen den Aussagen Glauben schenken oder nicht. Es kommt also darauf an, wem die „Volksvertreter“ (Schöffen) glauben.
Novak: Eine Falschaussage vor Gericht ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Der Strafrahmen der Bestechlichkeit beginnt bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, gedeckelt ist die Freiheitsstrafe bei einem 50.000 € übersteigenden Wert des erhaltenen Vorteils zwischen einem und zehn Jahren.
Je nach dem im Zuge der Untreue herbeigeführten Schaden reicht der Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe mit min. sechs Monaten bis zu einer Freiheitsstrafe mit max. zehn Jahren. (Übersteigt der Schaden 300.000 € sieht das Gesetz auch eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.) Diese Strafrahmen werden allerdings nicht einfach addiert, sondern es ist ein gemeinsamer Strafrahmen zu bilden. Hier ist das Gesetz, welches die höchste Strafe vorgibt, maßgeblich.
Novak: Grundsätzlich kann gesagt werden, solche Verfahren dauern lange. Zuerst ist ein Ermittlungsverfahren zu führen. Nach diesem wird gegebenenfalls Anklage erhoben. In diesem Fall ist von Rechtsmitteln gegen die Anklageschrift auszugehen. Insgesamt könnten jedenfalls zwei bis drei Jahre vergehen.
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