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Kontrast
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Landet Sebastian Kurz im Gefängnis? Interview mit Strafrechtsexperte Meinhard Novak

Fotocredit: BKA

Fotocredit: BKA/Bundesministerium für Finanzen, Creative Commons Attribution 2.0 Generic

Kathrin Glösel Kathrin Glösel
in Korruption & U-Ausschuss
Lesezeit:2 Minuten
19. Oktober 2022
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Was können wir uns in Sachen Strafverfolgung nach dem umfassenden Geständnis von Thomas Schmid erwarten? Wird Schmid jetzt fix Kronzeuge? Wie viel „gilt“ das Wort von Schmid überhaupt? Landet Sebastian Kurz auf der Anklagebank – oder sogar im Gefängnis? Wir haben bei Meinhard Novak, Rechtsanwalt und Wirtschaftsrechts-Ombudsmann der Zeitung „Wirtschaftsblatt“ nachgefragt.

Kontrast.at: Sabine Beinschab ist ja schon eine Kronzeugin – kann Thomas Schmid jetzt noch Kronzeuge werden?

Meinhard Novak: Ja, dafür muss Herr Schmid allerdings ein „Mehr“ an Geständnis beitragen. Also der Inhalt seiner Aussage muss über den Inhalt der Aussage von Frau Beinschab hinausgehen.

Vor Gericht gelten Aussagen ja als Beweise. Aber wie viel Bringschuld haben Schmid und die WKStA jetzt noch? Müssen die belegen, dass das, was Schmid in den Einvernahmen gesagt hat, stimmt?

Novak: Ja, das Gericht muss spätestens im Hauptverfahren die Aussagen von Herrn Schmid im Hinblick auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen. Im Rahmen der Beweiswürdigung kommt es dann zu einem Schuldspruch oder Freispruch. Bereits im Ermittlungsverfahren muss der Wahrheitsgehalt überprüft werden, weil der Kronzeugenstatus sonst nicht gewährt wird.

Was würde passieren, wenn Thomas Schmid jetzt doch auch noch in den ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss kommt?

Novak: Herr Schmid hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. Eine Aussage im Untersuchungsausschuss würde den Wert seiner Aussagen, die ja Beweismittel sind, erhöhen. Er könnte sich nicht entschlagen.

Reicht es für Kurz, vor Gericht alles abzustreiten und bei seiner Story zu bleiben – er habe von nichts gewusst?

Novak:  Das ist eine mögliche Verteidigungslinie, die der Imperator gegenüber seinem ehemaligen Prätorianer offensichtlich auch verfolgt. Allerdings bleibt dann der Spielball umso mehr bei der freien Beweiswürdigung durch das Gericht. Letztlich kommt es dann darauf an, ob die Schöffen den Aussagen Glauben schenken oder nicht. Es kommt also darauf an, wem die „Volksvertreter“ (Schöffen) glauben.

Es könnten Jahre vergehen, bis es von Ermittlungen zu Urteilen kommt. (Foto: BKA/Andy Welzel)

Gegen Sebastian Kurz wird wegen Falschaussage, Bestechlichkeit und Untreue ermittelt. Welche Strafrahmen würden da jeweils schlagend werden im Falle von Schuldsprüchen?

Novak: Eine Falschaussage vor Gericht ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Der Strafrahmen der Bestechlichkeit beginnt bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, gedeckelt ist die Freiheitsstrafe bei einem 50.000 € übersteigenden Wert des erhaltenen Vorteils zwischen einem und zehn Jahren.

Je nach dem im Zuge der Untreue herbeigeführten Schaden reicht der Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe mit min. sechs Monaten bis zu einer  Freiheitsstrafe mit max. zehn Jahren. (Übersteigt der Schaden 300.000 € sieht das Gesetz auch eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.) Diese Strafrahmen werden allerdings nicht einfach addiert, sondern es ist ein gemeinsamer Strafrahmen zu bilden. Hier ist das Gesetz, welches die höchste Strafe vorgibt, maßgeblich.

Wie viel Zeit wird vergehen, bis wir wissen, ob Sebastian Kurz, Wolfgang Sobotka oder andere verurteilt werden?

Novak: Grundsätzlich kann gesagt werden, solche Verfahren dauern lange. Zuerst ist ein Ermittlungsverfahren zu führen. Nach diesem wird gegebenenfalls Anklage erhoben. In diesem Fall ist von Rechtsmitteln gegen die Anklageschrift auszugehen. Insgesamt könnten jedenfalls zwei bis drei Jahre vergehen.

https://www.tiktok.com/@kontrast_at/video/7156165759247420678

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