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Es gibt kaum einen Bereich, wo die ideologischen Gegensätze der (Regierungs-)Parteien stärker sichtbar werden als in der Steuerpolitik. Gleichzeitig kommt dem Bereich in Zeiten der Budgetsanierung und der anhaltenden Konjunkturschwäche eine höhere wirtschaftspolitische Bedeutung zu. Damit wird die Steuerpolitik zu einem entscheidenden Gradmesser für die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Bundesregierung. Für 2025 kann sie hier eine solide Bilanz vorweisen. Ein Gastbeitrag von Dominik Bernhofer, stv. Kabinettschef im Finanzministerium.
Steuerpolitik, um das Budget zu sanieren
Von Beginn der Legislaturperiode an stand die Steuerpolitik der Bundesregierung ganz im Zeichen der Budgetsanierung. In den Koalitionsverhandlungen wurde vereinbart, dass etwa ein Drittel der Budgetkonsolidierung über zusätzliche Einnahmen erfolgen soll – also über Steuern und Abgaben.
Bereits am fünften Tag der neuen Bundesregierung wurde ein Gesetzespaket im Parlament eingebracht, das mittelfristig rund 1 Milliarde Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen soll (Abänderungsantrag zum Budgetfinanzierungsmaßnahmengesetz). Dazu gehören u.a.:
- Anhebung der Bankenabgabe sowie Sonderbeiträge der Banken für 2025/26,
- Verlängerung der „Übergewinnsteuer“ für Energieunternehmen,
- Erhöhung der Wettgebühren sowie
- Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 % bis inkl. 2029.
Insgesamt tragen die Banken 2025 und 2026 damit rund 1 Milliarde Euro zur Budgetsanierung bei.
Immobilien: Gewinne aus Umwidmungen stärker besteuern
Im Mai 2025 folgten zwei weitere große Gesetzespakete (das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz II und das Budgetbegleitgesetz), im Herbst dann das Abgabenänderungsgesetz 2025. Aus sozialdemokratischer Sicht besonders spannend waren die Neuerungen im Bereich der Immobilienbesteuerung, etwa bei den Widmungsgewinnen. Wenn Grundstücke umgewidmet werden (z.B. von Grünland zu Bauland), steigen sie oft massiv im Wert – ohne besonderes Zutun der Eigentümer. Ab 01.01.2025 wird die Steuerbemessungsgrundlage beim Verkauf neu gewidmeter Grundstücke pauschal um 30 % erhöht (bis zur Höhe des Verkaufspreises). Dadurch kommt ein Teil der durch die Umwidmung erzielten Zusatzgewinne der Allgemeinheit zugute.
Steuerschlupflöcher bei Immobilienkäufen schließen
Ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit bestand im Schließen eines Steuerschlupflochs bei der Grunderwerbssteuer. Besonders werthaltige Immobilien wurden häufig nicht direkt, sondern über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft erworben (sog. Share Deals). Das ist zwar eigentlich auch steuerpflichtig – allerdings mit einem ermäßigten Steuersatz, der dazu noch leicht umgangen werden konnte. Denn beim Share Deal fiel die Grunderwerbsteuer nur dann an, wenn mehr als 95% der Firmenanteile oder mehr erworben wurden. Das Überschreiten der Schwelle wurde vermieden, indem „Zwergbeteiligungen“ ab 5% involviert wurden.
Was ändert sich jetzt?
- Die Beteiligungsschwelle sinkt von 95 % auf 75 %. Die Steuer muss also auch dann bezahlt werden, wenn bereits 75 % der Anteile in einer Hand vereinigt werden.
- Beteiligungen verbundener Personen werden effektiver zusammengerechnet.
- Bei Immobiliengesellschaften (deren Schwerpunkt auf der Immobilienverwertung liegt) gelten künftig dieselben Steuersätze wie beim direkten Grundstückskauf. Bei großen Immo-Deals müssen demnach die gleichen Steuern bezahlt werden wie beim Kauf eines klassischen Einfamilienhauses.
Darüber hinaus haben sich die Regierungsparteien auf weitere zusätzliche Steuereinnahmen geeinigt. Dazu zählen unter anderem:
- Höhere Glücksspielabgaben,
- Aussetzen eines Teils der Inflationsanpassung bei der Einkommensteuer
(das sogenannte „politische Drittel“ der kalten Progression), - Erhöhung der Stiftungssteuern sowie
- höhere Steuern auf Zigaretten und Heats sowie die Einbeziehung von Liquids und Nikotinbeuteln in das Tabakmonopol und die Tabaksteuer. Das bringt bereits 2026 Mehreinnahmen in Höhe von 100 Mio. Euro. Neben den gesundheitspolitisch positiven Auswirkungen erfüllt die Absicherung des Tabakmonopols, das die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung unterstützt, außerdem einen sozialpolitischen Auftrag.

Betrugsbekämpfung: Lehren aus dem Benko-Skandal und Kampf gegen „Schwarzarbeit“
Ein zentraler sozialdemokratischer Schwerpunkt ist die Bekämpfung von Steuerbetrug. Ziel sind jährlich fast 500 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen. Die Bekämpfung von Steuerbetrug und unerwünschten Steuergestaltungen ist aber nicht nur ein wichtiger budgetärer Beitrag, sie bringt auch mehr Steuergerechtigkeit für die große Mehrzahl der ehrlichen Betriebe und stärkt damit die Akzeptanz des Steuersystems insgesamt.
Nach intensiven Verhandlungen hat sich die Bundesregierung Ende November 2025 auf ein umfassendes Maßnahmenpaket geeinigt, das schon 2026 Mehreinnahmen von 270 Mio. Euro bringen soll. Kernpunkte des Pakets waren Lehren aus dem Benko-Skandal. So soll künftig bei der Vermietung von Luxusimmobilien der Vorsteuerabzug entfallen. Damit werden Modelle steuerlich unattraktiv, bei denen hochvermögende Privatpersonen ihre Villen über Firmen gebaut und gemietet haben, um die Baukosten um 16,7% zu senken – auf Kosten der Allgemeinheit.
Weitere zentrale Maßnahmen:
- Bei Insolvenzverfahren können Sozialversicherungsbeiträge und Abzugssteuern (insbesondere die Umsatzsteuer) zugunsten der Konkursmasse nicht länger angefochten werden. Langwierige Rechtsstreitigkeiten zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehören damit der Vergangenheit an.
- Bekämpfung von „Schwarzarbeit“ am Bau: Die bestehende Auftraggeberhaftung für lohnabhängige Abgaben war „zahnlos“ und wird effektiver gestaltet. Damit sollen insbesondere jene Betrugsmodelle, wo Lohnabgaben über versteckte Arbeitskräfteüberlassungen verkürzt werden, unterbunden werden.
- Nationale Maßnahmen gegen Konzernsteuertricks z.B. bei der steuerlichen Forschungsförderung oder bei Gewinnverschiebungen in „Steueroasen“ im Ausland.
- Dazu kommen operative Maßnahmen wie insbesondere mehr Personal und IT-Investitionen, um Betrug effektiver aufzudecken – trotz Sparzwang in der Verwaltung.
Zu wenig Ökologisierung im Steuersystem? E-Autos bleiben massiv gefördert, Lifestyle-Pickups weiter NoVA-pflichtig
Von grüner Seite gab es viel Kritik an der NoVA-Befreiung (Normverbrauchsabgabe) für Handwerkerautos sowie der Einbeziehung von E-Autos in die motorbezogene Versicherungssteuer. Angesichts weiter steigender Zulassungszahlen für E-Autos scheint die zur Schau getragene Dramatik aber nur teilweise gerechtfertigt. Das liegt auch daran, dass E-Autos trotz der Änderungen steuerlich weiter massiv gefördert bleiben. Und daran, dass bei Umsetzung der Regelungen auf eine treffsichere Ausgestaltung geachtet wurde. So bleibt der klassische Lifestyle-Pickup weiterhin NoVA-pflichtig, mit sogar leicht höherem Steuersatz.
Zusätzlich wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die klimakontraproduktive Subventionen untersucht. Ergebnisse werden bis Mitte 2026 erwartet.

Steuerliche Offensivmaßnahmen: Von höheren Investitionsfreibeträgen bis zu höherem Pendlereuro
Trotz Budgetsanierung wurden im Jahr 2025 auch steuerliche Offensivmaßnahmen auf den Weg gebracht. Für die Unternehmen setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Investitionsanreizen und Entbürokratisierung, u.a.:
- Der Investitionsfreibetrag steigt auf 20 %, bei Öko-Investments auf 22 % (zwischen November 2025 und Jänner 2026)
- Die Umsatzgrenzen für die Basispauschalierung in der Einkommen- und Umsatzsteuer werden angehoben, das bringt geringere Aufzeichnungspflichten für Kleinbetriebe
- Erhöhung der Umsatzgrenzen für die Bilanzierungspflicht
- Vereinfachte digitale Belegerteilung für Registrierkassen: Anstelle des Ausdrucks kann der Beleg künftig (leichter) digital angezeigt werden – ein vernünftiger Mittelweg zwischen Betrugssicherheit und weniger „Zettelwirtschaft“. Die noch im Regierungsprogramm geplante Abschaffung der Belegerteilungspflicht bis 35 Euro ist damit vom Tisch.
- Befristete Einführung einer Beleglotterie nach Vorbild Maltas: Wer Belege digital einreicht, kann Geldpreise gewinnen. Damit wird sichergestellt, dass die Belegkultur im Übergang zu den digitalen Systemen erhalten bleibt. Funktionieren wird das Ganze über die FinanzOnline-App ab 01.10.2026. Die Details zur Teilnahme werden zeitgerecht bekannt gegeben.
Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es einige Erleichterungen im Bereich der Lohnsteuer:
- Erhöhung Pendlerabsetzbetrag (Ausgleich für Wegfall des Klimabonus).
- Für Arbeitnehmer, die Prämien vom Arbeitgeber erhalten (die sie bislang nicht erhalten haben), steht auch 2025/26 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie zu.
- Das Feiertagsarbeitsentgelt (ein gesetzlicher Zuschlag für die Arbeit an Feiertagen) wird ab 2026 wieder steuerfrei sein (im Rahmen von 400 Euro pro Monat).
- Wer Überstunden leistet, profitiert auch 2026 von einer erhöhten Steuerbegünstigung (15 statt normalerweise 10 Stunden pro Monat).
Eine umstrittene und vieldiskutierte Maßnahme war die Einführung einer besonderen Abgabenbegünstigung für die Erwerbstätigkeit „im Alter“. Die Überlegung dahinter war, dass es zusätzliche Anreize braucht, damit mehr Menschen über das Regelpensionsantrittsalter hinaus als Fachkräfte in den Betrieben erwerbstätig bleiben. Während im Regierungsprogramm hierfür noch eine „Flat Tax“ von 25% und eine Lohnnebenkostenbegünstigung vorgesehen waren, hat sich die Bundesregierung letztlich auf ein Freibetragsmodell ab 2027 verständigt. Das ist ein guter Kompromiss, denn damit ist nicht nur die administrative Umsetzung einfacher und die Breiten- und Verteilungswirkung eine bessere, auch dem Staat kostet die Begünstigung 100 Mio. Euro weniger als ursprünglich geplant. Das spielt zusätzliche Fördermittel für die (Weiter-)Beschäftigung von Personen ab 60 Jahren frei („Älterenbeschäftigungspaket“), die dort dringend gebraucht werden.
Resümee und Ausblick: 1,2 Mrd. Euro bezahlen Banken, Konzerne und Stiftungen
Ist es im vergangenen Jahr gelungen den Steuermix radikal zu ändern und die Budgetkrise primär aus Steuern auf große Vermögen zu finanzieren? Nein, aber es sind Schritte in diese Richtung gelungen. In Summe sind etwa 1,2 Mrd. Euro der Budgetkonsolidierung nachhaltig den sogenannten „breiten Schultern“ zurechenbar, also etwa Banken, Konzernen, Stiftungen. Und es ist gelungen, die Erhöhung von Massensteuern abzuwenden bzw. teilweise sogar zu senken. Dazu zählt etwa die Senkung der Elektrizitätsabgabe für alle Haushalte und Unternehmen im Jahr 2026. Das sind durchaus erkennbare verteilungspolitische Akzente, die die Sozialdemokratie setzen konnte.
Könnte es mehr sein? Durchaus, aber man darf auch den Kontext nicht vergessen. Die SPÖ ist in Koalition mit zwei wirtschaftsliberalen Parteien inmitten hoher wirtschaftlicher Unsicherheit und nach zwei Jahren Rezession. Man darf sich im Steuerbereich also auch im nächsten Jahr auf lange Diskussionen und viele Kompromisse einstellen. Themen gibt es jedenfalls genug: von der zweiten Etappe des Betrugsbekämpfungspakets über die Umsetzung des Entbürokratisierungspakets – etwa bei den Bilanzierungsgrenzen – bis hin zur angespannten finanziellen Lage der Gemeinden, bei der auch steuerliche Fragen eine zentrale Rolle spielen. All das steht im Zeichen der bevorstehenden Budgetverhandlungen ab 2027 und einer weiterhin herausfordernden Budgetsituation.



































