Die österreichische Staatsbürgerschaft kann man im Eilverfahren erhalten – wenn es ein besonderes Interesse der Republik gibt. Ein Ministeratsbeschluss ist die Voraussetzung und die Protokolle bisher wurden veröffentlicht – die Namen der neuen Mitbürger inklusive. Damit ist nun Schluss. Doch schließt man die Öffentlichkeit aus, öffnet man der Korruption die Tür.
Um die österreichische Staatsbürgerschaft schneller zu erhalten, muss man besondere Voraussetzungen erfüllen: Besondere wissenschaftliche, sportliche, künstlerische oder wirtschaftliche Errungenschaften muss man vorzuweisen haben, damit die Republik aufmerksam und aktiv wird. Gerade die „wirtschaftlichen Gründen“ öffnen Wege zur Korruption. Das Innenministerium hat ankündigt neuen Promi-Staatsbrüger nicht mehr zu veröffentlichen.
Das US-Magazin Bloomberg schreibt von 24 Millionen Euro, die man in Österreich investieren muss, um hier eingebürgert zu werden. Der Gedanke: Jemand, der viel in die österreichische Wirtschaft investiert, leistet etwas für den Staat. Die Gefahr: Die österreichische Staatsbürgerschaft wird zur Frage der Kaufkraft.
Damit die Öffentlichkeit kontrollieren kann, wer mit dem größten Gut, das ein Staat zugeben hat, belohnt wird, hat die letzte Regierung auf Druck von SPÖ-Minister, die Liste der neuen Promi-Bürger veröffentlicht. Denn dass das System sonst für Korruption anfällig ist, hat die „Part of the Game“-Affäre rund um den Kärntner stellvertretenden Landeshauptmann Uwe Scheuch – zum Tatzeitpunkt in der FPÖ – bewiesen.
Zu 6 Monate bedingt und 150.000 Euro Strafzahlung wurde der ehemalige stellvertretenden Landeshauptmann von Kärnten, Uwe Scheuch, verurteilt. Er hat 2009 einem Russen für sein Investment die Staatsbürgerschaft angeboten und wurde dabei auf Tonband aufgezeichnet.
Der Politiker meinte: Bei einer Investition von 5 Millionen Euro sei das „nona, part of the game“, dass man die Staatsbürgerschaft erhalte. Dabei sollten fünf bis zehn Prozent des Geldes in die FPÖ-Parteikasse fließen. Verteidigt wurde er unter anderem von ehemaligen FPÖ-Minister Böhmdorfer.
Das Innenministerium wird die Liste mit den Promi-Staatsbürgerschaften nicht mehr veröffentlichen. Aus „Datenschutzgründen“, wie es heißt. Dieses Argument ist laut Verfassungsrechter Heinz Mayer aber „absurd“:
„Die Begründung dafür, es gebe kein öffentliches Interesse, ist absurd. Denn die Staatsbürgerschaft wird ja verliehen wegen besonderer Verdienste um die Republik Österreich und das ist natürlich ein öffentliches Interesse“, erklärt Verfassungsrechter Heinz Mayer im Ö1-Morgenjournal.
Jetzt rudert das Innenministerium zurück. Der öffentliche Aufschrei hat das Ministerium wohl überrascht. Nun ist man bereit das Gesetz zu ändern, damit sie die Namen wieder veröffentlichten können. Nur außerhalb des Innenministeriums sieht kein Experte einen Konflikt.
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