Statt 50.000 sollen Unternehmer höchstens 855 Euro zahlen, wenn sie ihre Angestellten um die Sozialversicherungsbeiträge betrügen. Das macht Sozialbetrug vor allem für die großen Unternehmen lukrativ. Wer seine Mitarbeiter verspätet meldet und ein zu niedriges Einkommen angibt, um Beiträge zu sparen, zahlt quasi pauschal 855 Euro. Egal, ob eine Tischlerei mit 9 Mitarbeitern oder ein Unternehmen mit 1.000 Angestellten. Nach heftiger Kritik rudert die Regierung jetzt zurück und will das Gesetz bis Sommer korrigieren.
So billig war Sozialbetrug noch nie. ÖVP und FPÖ haben die Strafen für die falsche Anmeldung bei der Sozialversicherung praktisch gestrichen. Auch wenn ein Unternehmen für hunderte Arbeitnehmer verspätete oder falsche Daten an die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung liefert – es wird immer nur die neue „Sozialbetrugspauschale“ von 855 Euro kosten.
Der Hintergrund: Ab 1.1.2019 gibt es die neue Meldepflicht für Unternehmen, sie müssen bis 15. des Monats für jeden Arbeitnehmer die tatsächliche Beitragsgrundlage an die Sozialversicherung melden. Für jede falsche Meldung waren pro Mitarbeiter Strafen zwischen 5 und 50 Euro vorgehsehen. Ein Großbetrieb mit 1.000 Mitarbeitern konnte bei zweiwöchiger Verspätung auf Strafen bis zu 50.000 Euro kommen, wie die Regierungsparteien selbst in den Erläuterungen schreiben.
Das wollten die Regierungsparteien unbemerkt und ohne große Diskussion ändern. Im Budgetbegleitgesetz setzen sie die Strafhöhe auf maximal 855 Euro hinunter – die Strafe ist damit de facto gestrichen. Ganz unauffällig heißt es da:
Und das fünffache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage sind eben besagte 855 Euro.
Brisant ist, dass diese De-facto-Straffreiheit nicht nur für die monatliche Beitragsmeldung gilt, sondern auch für die falsche, das heißt verspätete oder fehlerhafte Meldung zur Sozialversicherung. Egal, wie viele Arbeitnehmer falsch angemeldet werden, die Strafe dafür beträgt nie mehr als 855 Euro. Wenn eine Baufirma dreihundert Arbeiter auf einer Baustelle falsch anmeldet, um ihre Mitarbeiter um Beiträge zu betrügen – sie zahlt dafür maximal die 855 Euro „Säumniszuschlag“.
Das heißt auch: Je mehr Fälle von Sozialbetrug es in einem Unternehmen gibt, umso billiger wird es für das Unternehmen. Dazu kommt noch, dass auch kombinierte Vergehen nicht mehr als 855 Euro kosten. Wer sowohl die Beitragsgrundlagen nicht meldet als auch fehlerhafte/verspätete Meldungen bei der SV macht – die 855 Euro werden als gemeinsame Obergrenze gelten.
Zum Vergleich: Für einen Angestellten mit einem Einkommen von 2.160 Euro brutto werden 855,36 Euro im Monat für seine Sozialversicherung geleistet. Damit Strafen eine abschreckende Wirkung haben, muss der Schaden bei Betrug zumindest größer sein als der Gewinn. Oder anders gedacht: Wer kauft einen Parkschein, wenn der Strafzettel billiger ist?
[Update] Nach heftiger Kritik dürfte die Regierung das Gesetz nun nachschärfen, heißt es aus dem ÖVP-Klub. Säumniszuschläge bei Anmeldefehlern von Mitarbeitern sollen doch nicht gedeckelt werden. Das Gesetz soll im Sommer korrigiert werden. Wir berichten weiter.
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