Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) versichert den Großteil der Menschen in Österreich. Sie finanziert sich vor allem aus den Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebern und bezahlt damit etwa Arztbesuche, Medikamente und Therapien.
Die Sozialversicherung ist als Selbstverwaltung organisiert: Nicht der Staat führt die Krankenkasse direkt, sondern Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber entscheiden mit. Der Staat gibt die gesetzlichen Regeln vor und kontrolliert.
Von 9 Krankenkassen zu einer Gesundheitskasse
2020 wurden die neun Gebietskrankenkassen zur ÖGK zusammengelegt. Die damalige ÖVP-FPÖ-Regierung versprach dadurch Einsparungen von einer Milliarde Euro. Später stellte sich das als „Marketing-Gag“ heraus und bescherte der ÖGK ein Millionen-Defizit. Mit der Reform änderten sich auch die Machtverhältnisse in der Selbstverwaltung: Früher hatten die Vertreter der Arbeitnehmer in den Gebietskrankenkassen mit einem Verhältnis 4:1 eine deutliche Mehrheit. Diese haben sich seitdem zugunsten der Arbeitergeber (50:50) verschoben.
Wer ist versichert?
2025 waren bei der ÖGK rund 7,38 Millionen Menschen anspruchsberechtigt. Davon waren etwa 5,71 Millionen über ihre Beiträge selbst versichert (Beschäftigte, Pensionist:innen, Arbeitssuchende), weitere 1,67 Millionen waren als Angehörige mitversichert.
Neben der ÖGK gibt es die BVAEB für öffentlich Bedienstete, Eisenbahn und Bergbau sowie die SVS für Selbständige und Landwirt:innen.
Wofür gibt die ÖGK Geld aus?
Von den jährlich rund 22 Mrd. Euro gibt die ÖGK den größten Teil direkt für Gesundheits- und Versicherungsleistungen aus. Die wichtigsten Posten sind 5,9 Mrd. Euro für Spitalsaufenthalte, 5,8 Mrd. Euro für ärztliche Hilfe, 4,3 Mrd. Euro für Medikamente, 1,2 Mrd. Euro für Zahnbehandlung und Zahnersatz, 1,1 Mrd. Euro für Krankengeld, knapp 800 Mio. Euro für Mutterschaftsleistungen, 1,1 Mrd. Euro für medizinische Rehabilitation und Reha-Geld. Dazu kommen kleinere Bereiche wie Hilfsmittel, Transporte, Vorsorge und Gesundheitsförderung.
Im zentralen Leitungsgremium haben ÖVP- und FPÖ-Positionen eine Zwei-Drittel-Mehrheit
Das zentrale Leitungsgremium ist der Verwaltungsrat mit 12 Personen: sechs Vertreter:innen der Arbeitnehmerseite (Arbeiterkammer), und sechs Vertreter:innen der Arbeitgeberseite (WKO). Von den 6 Arbeitnehmervertretern sind 4 dem sozialdemokratischen FSG zuzurechnen, einer der ÖVP-Fraktion (ÖAAB/FCG) und einer den Freiheitlichen Arbeitnehmern/FPÖ. Nachdem die Arbeitgeberseite traditionell stark vom ÖVP-Wirtschaftsbund geprägt ist, haben ÖVP- und FPÖ-nahe Positionen eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Verwaltungsrat.
Wichtige Entscheidungen, wie etwa zu Selbstbehalten, müssen allerdings auch in der Hauptversammlung beschlossen werden. Diese 42 Personen setzen sich ebenfalls aus der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite zusammen.




























