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Wochenlang Hitze, kaum Abkühlung in der Nacht: Der Sommer 2026 war der heißeste in Österreichs Messgeschichte. Wer seine Wohnung mit einer Klimaanlage oder Außenjalousien gegen die Hitze schützen will, kann bisher aber am Nein des Vermieters scheitern. Genau diese Hürde will die Bundesregierung nun abbauen.
Der Sommer 2026 war der heißeste seit Beginn der österreichischen Messgeschichte. Die durchschnittliche Temperatur lag um 2,6 Grad über dem Mittel der Jahre 1991 bis 2020. Anfang August wurden in Österreich erstmals mehr als 41 Grad gemessen.
Hitze in der eigenen Wohnung kann krank machen
Dauerhafte Hitze kann die Gesundheit belasten. Das österreichische Gesundheitsportal warnt unter anderem vor Kreislaufproblemen, Erschöpfung und Konzentrationsstörungen bis hin zum lebensgefährlichen Hitzschlag. Besonders problematisch sind Nächte, in denen der Körper nicht ausreichend abkühlen kann.
Bereits im Sommer 2024 berichteten sechs von zehn Menschen laut einer Erhebung der Gesundheit Österreich von Schlafproblemen durch Hitze. Mehr als die Hälfte fühlte sich dadurch weniger leistungsfähig.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Doch selbst wer auf eigene Kosten etwas gegen eine überhitzte Wohnung unternehmen will, stößt bei fest eingebauten Klimageräten schnell an rechtliche Hürden.

Häufig verhindert der Vermieter eine Klimaanlage
Während mobile Klimageräte keine Genehmigung benötigen (Achtung bei Gasthermen!), ist der Einbau einer fix montierten Split-Klimaanlage mit Außengerät besonders kompliziert. Denn Mieter:innen müssen wesentliche Veränderungen der Wohnung ihrem Vermieter bekannt geben. Dieser kann derzeit widersprechen, wenn diese zwei Voraussetzungen nicht erfüllt sind:
- Verkehrsüblichkeit: Die Maßnahme entspricht der Ausstattung, die in vergleichbaren Gebäuden allgemein üblich ist.
- Wichtiges Interesse: Die Änderung muss für den Mieter/die Mieterin von erheblicher Bedeutung sein.
Beides ist schwer zu beweisen. Auch vor Gericht blitzten Mieter:innen in der Vergangenheit mit ihrem Anliegen ab. Der Oberste Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass allgemeine Hinweise auf zunehmende Sommerhitze oder den Klimawandel allein nicht ausreichen, um den Einbau einer Außenklimaanlage als verkehrsüblich einzustufen.
Nina Schönwiese von der Mietervereinigung Wien beschreibt das daraus entstehende Problem so:
„Wenn es keine Klimaanlagen in der Umgebung gibt, ist die Ortsüblichkeit nicht gegeben, und somit kommen wir aus diesem Teufelskreis nicht raus.“
Auch aus der Beratungspraxis berichtet die Mietervereinigung, dass der Nachweis schwierig ist. „Selbst wenn das wichtige Interesse nachgewiesen werden könnte, bleibt die Verkehrsüblichkeit als noch höhere Hürde“, sagt Mietrechtsexpertin Nina Ladinigg.
Diese Situation kann auch für Wohnungseigentümer:innen zum Problem werden, die eine Klimaanlage einbauen lassen wollen. Denn andere Bewohner:innen im Haus, die eine Eigentumswohnung besitzen, können mit den gleichen Gründen den Einbau verhindern.
Dass das nicht nur Einzelfälle betrifft, zeigt eine Umfrage von ImmoScout24. Rund ein Viertel der Befragten nannte bürokratische Hürden als Hindernis für eine Klimaanlage in der Wohnung – etwa weil Vermieter oder Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung nicht erteilen.
Regierung will genau diese Hürde beseitigen
Nach dem Rekordsommer 2026 will die Bundesregierung die Regeln nun ändern. Beide Hürden – Verkehrsüblichkeit und wichtiges Interesse – sollen demnach für den Einbau von Hitzeschutzmaßnahmen fallen.
Dabei geht es nicht nur Klimaanlagen, sondern auch um Außenjalousien, Rollläden, Sonnenschutzbeschichtungen und andere Maßnahmen zur Beschattung und Kühlung. Die Gesetzesänderung soll rechtzeitig vor dem nächsten Sommer in Kraft treten.
Technische und baurechtliche Anforderungen bleiben bestehen
Die Änderung bedeutet allerdings nicht, dass künftig jede Klimaanlage überall ohne Genehmigung montiert werden darf. Eine Klimaanlage muss technisch ordentlich geplant und fachgerecht montiert werden. Bei Wiener Wohnen sind etwa Planung und Montage durch konzessionierte Unternehmen vorgeschrieben.
Zusätzlich muss man Vorgaben zu Lärmschutz, Brandschutz, Energieeffizienz und Anbringung erfüllen.
Auch die Gebäudesubstanz darf man durch den Einbau nicht beschädigen. Eine weitere Hürde betrifft das Stadtbild. Die baurechtlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland. In Wien dürfen beispielsweise Split-Klimageräte nur so angebracht werden, dass sie vom öffentlichen Raum nicht sichtbar sind.
Das macht die Regierung beim Klimaschutz – alle Maßnahmen im Überblick
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