Seit der US-Anbieter Euronet im Juli 2016 begonnen hat, Gebühren für die Bankomatbehebung zu verlangen, sorgt das Thema für Aufregung. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof das gesetzliche Verbot aufgehoben, diese Gebühren den Kunden zu verrechnen. Dürfen jetzt überall Gebühren bei der Abhebung verlangt werden?
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema gesammelt:
Dürfen Banken einfach Gebühren für Abhebungen verlangen?
Nein, im Girokonto- oder Kartenvertrag ist geregelt, dass Bargeld an Geldautomaten ohne Zusatzgebühr behoben werden kann. Die Kosten dafür sind durch die vereinbarte Bankomatkarten- oder Kontoführungsgebühr abgedeckt. Und auch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes bestätigt: Banken müssen Entgelte für Bankomatabhebungen „im Einzelnen“ aushandeln.
Werden zusätzliche Gebühren eingeführt, müssen die Vertragsbedingungen also nachträglich geändert werden. Einfach die Kosten erhöhen, ohne das mit den Kunden vorher zu vereinbaren, dürfen die Banken jedenfalls nicht.
Wer zahlt jetzt für die Bankomaten?
Wirklich gratis ist die Bankomatnutzung auch heute nicht, sie wird im Kartenvertrag pauschal abgegolten. Diese Kosten fallen in Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ohnehin bereits relativ hoch aus. Zwischen Jahresbeginn 2015 und Mai 2016 sind die durchschnittlichen Kontokosten in Österreich um ein Viertel gestiegen. Vergleichbare Länder wie die Niederlande, Luxemburg, Belgien, Schweden, Deutschland oder Dänemark weisen deutlich geringere Gebühren auf. Bankomatgebühren würden die Bankkunden in Österreich also überdurchschnittlich belasten.
Wie sieht es mit den sogenannten Drittanbietern wie Euronet aus?
An rund 200 Bankomaten in ganz Österreich verlangt die US-Firma Euronet 1,95 Euro pro Abhebung. Bislang mussten heimische Banken den Kunden diese Gebühren rückerstatten.
Das hat der Verfassungsgerichtshof jetzt aufgehoben: Die automatische Weiterverrechnung von Behebungsgebühren von Drittanbietern an die Banken wird als verfassungswidrig eingestuft.
Denn es verletzt Banken in ihrem „Grundrecht auf Unversehrtheit ihres Eigentums“, wenn unabhängige Drittanbieter Entgelte für Bargeldbehebungen frei festsetzen können, „mit denen in der Folge die kartenausgebenden Zahlungsdienstleister belastet werden, ohne dass eine Vertragsbeziehung mit unabhängigen Drittanbietern besteht“.
Das bedeutet: Die kontoführende Bank muss die Kosten bei der Bargeldabhebung bei Drittanbietern wie Euronet nicht mehr übernehmen – die treffen jetzt alleine die Kunden.
Ist ein gesetzliches Verbot von Bankomatgebühren nicht möglich?
Ursprünglich hat ein Gutachten des Verfassungsdienstes ergeben, dass ein Gebühren-Verbot im Sinne des Konsumentenschutzes zulässig wäre. Es würde sich dabei um eine „verhältnismäßige“ Einschränkung des Eigentumsgrundrechts im öffentlichen Interesse handeln. Außerdem gibt es ähnliche Verbote auch in anderen Ländern – etwa in Irland oder Portugal.
Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt aber Teile des Verbotes wieder aufgehoben, weil dadurch Banken in ihrem “Grundrecht auf Unversehrtheit ihres Eigentums” verletzt würden. Konkret wird argumentiert, dass durch die automatische Weitergabe der Gebühren an Banken ein unvorhersehbares Kostenrisiko entsteht, das Banken nicht zugemutet werden kann.
Wen würden Bankomatgebühren treffen?
Im vergangenen Jahr wurden in Österreich 147 Millionen Bankomatbehebungen durchgeführt. Laut einer Erhebung der Österreichischen Nationalbank heben 55% der Besitzer von Bankomatkarten zumindest einmal pro Woche Bargeld ab. Bei einer Bankomatgebühr von rund zwei Euro würden sie also über 100 Euro Zusatzkosten pro Jahr zahlen. 19% tätigen alle zwei Wochen Abhebungen, ihnen würden Bankomatgebühren dann über 50 Euro jährlich kosten.
Wie sieht es in anderen Ländern aus?
In einigen anderen EU-Staaten gibt es ebenfalls keine Bankomatgebühren. In Irland z.B. hat die Notenbank als Regulator den Banken solche Gebühren untersagt. In Portugal hat die Regierung per Gesetz die Verrechnung von Gebühren verboten. Auch in Finnland, Schweden, oder den Niederlanden sind Bankomatbehebungen gebührenfrei. Die damit verbundenen Kosten werden von den Kunden durch allgemeine Kontogebühren abgegolten.