Fast die Hälfte der Mindestsicherungs-BezieherInnen können nicht arbeiten, stellt eine WIFO-Studie fest. Sie sind entweder Kinder, PensionistInnen oder schwer krank. Doch der FPÖ-Abgeordnete Wolfgang Zanger hat eine Idee: BMS-BezieherInnen sollen einfach in Projekten lernen, mit weniger Geld auszukommen.
Aus Erfahrung weiß der Abgeordnete Zanger wohl nicht, wie es ist, von rund 860 Euro zu leben. Er verdient 9.000 Euro brutto für seine Tätigkeit als Nationalrat. Doch im Rechnungshof-Ausschuss am 4. April 2018 scheint sich der FPÖ-Abgeordnete sicher: Die Mindestsicherung könnte auch niedriger sein, wenn die BezieherInnen nur lernen würden, mit weniger auszukommen.
Dabei steckt es eigentlich ja schon im Namen. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) hat das Ziel, Menschen mit dem Mindesten zu versorgen – auch wenn sie keinen anderen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Es geht darum: Wer in Österreich lebt, hat ein Recht auf die Versorgung seiner Grundbedürfnisse. Doch für Zanger sind das „sozialromantische Gedanken“, er will mehr Druck.
Konkret hat der Abgeordnete zwei Projekte im Sinn. Eines beschäftigt sich mit der Frage „Wie komme ich mit weniger Geld aus?“, das andere mit der Frage „Wie lerne ich zu arbeiten?“. Er unterstellt damit den BezieherInnen, nicht mit Geld umgehen zu können und nicht arbeiten zu wollen.
Fakt ist: Laut WIFO können 45% der BMS-EmpfängerInnen gar nicht arbeiten, weil sie Kinder, PensionistInnen oder sehr krank sind. In Wien stocken fast drei Viertel der BezieherInnen auf. Das bedeutet, dass sie trotz Arbeit auf die Unterstützung angewiesen sind, weil ihr Gehalt unter der Mindestsicherung liegt. Der Staat zahlt ihnen die Differenz aus.
Einen Anspruch auf Mindestsicherung haben nur Menschen, die ihr eigenes Vermögen bis auf 4.188,80 Euro (2016) aufgebraucht haben. Außerdem muss man bereit sein, zu arbeiten und für Jobvermittlung zur Verfügung stehen. Ausnahmen gibt es nur für PensionistInnen, pflegende Angehörige oder Mütter von Kindern unter drei Jahren. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht aus zwei Teilen: Einem Grundbetrag von rund 620 Euro und ca. 200 Euro Wohnkostenanteil. Gibt es ein Einkommen aus anderen Quellen – etwa Unterhalt für Kinder oder Arbeitslosengeld – werden diese Beträge von der Mindestsicherung abgezogen.
Mit der Mindestsicherung ist also wirklich nur das Allermindeste abgedeckt. Finanzielle und existenzielle Sorgen gehören zum Alltag der BezieherInnen. Die Armutskonferenz stellt Menschen vor, die die Mindestsicherung zum Überleben brauchen – lernen von noch weniger zu leben, ist wohl das Letzte, was sie brauchen.
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