In einem Rechtsstaat darf der Staat nicht einfach tun, was er will. Behörden wie die Polizei oder das Finanzamt dürfen nur handeln, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Auch Gerichte sind an die Verfassung und die Gesetze gebunden, entscheiden aber unabhängig. Das heißt, ihr Handeln ist durch Recht (geltende Gesetze) begrenzt.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch: Der Staat muss Menschen nach sachlichen Regeln behandeln. Niemand darf willkürlich bevorzugt oder benachteiligt werden. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen, andere Rechte – wie das Wahlrecht – nur für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Der Staat darf Menschen nur dann unterschiedlich behandeln, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Verboten ist willkürliche oder diskriminierende Ungleichbehandlung. Zum Beispiel: Wenn dich die Polizei anhält, weil du bei Rot über die Ampel gegangen bist, braucht sie dafür eine gesetzliche Grundlage. Auch wenn Behörden manchmal einen Entscheidungsspielraum haben, dürfen sie nicht willkürlich handeln.
Die Idee des Rechtsstaats ist älter. Aber nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Europa besonders deutlich: Demokratie, Grundrechte und unabhängige Gerichte müssen stark geschützt werden. Diktaturen – etwa der Nationalsozialismus und andere faschistische Systeme – haben gezeigt, wie gefährlich ein Staat wird, wenn Macht nicht kontrolliert wird und Menschenrechte nicht gelten.
Deshalb gilt in einem Rechtsstaat: Staatliches Handeln muss an die Verfassung, die Gesetze und die Grundrechte gebunden sein. Verfassungsgerichte prüfen, ob Gesetze und staatliche Entscheidungen mit der Verfassung übereinstimmen. In Österreich übernimmt diese Aufgabe der Verfassungsgerichtshof.

Rechtsstaatlichkeit ist übrigens auch einer der Grundwerte der Europäischen Union. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit achten. Wenn ein Mitgliedstaat diese Werte schwer verletzt oder ernsthaft gefährdet, kann die EU Verfahren einleiten.
Besonders wichtig ist auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Über ihre Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Menschen können sich unter bestimmten Voraussetzungen an diesen Gerichtshof wenden, wenn sie meinen, dass ein Staat ihre Menschenrechte verletzt hat.




























