Die EU-Umweltminister:innen haben am 17. Juni 2024 für ein zentrales Naturschutz-Gesetz gestimmt: das sogenannte Renaturierungsgesetz, das zerstörte Natur wiederherstellen und damit die Artenvielfalt schützen soll. Auch Umweltministerin Leonore Gewessler hat zugestimmt. Doch die ÖVP ist unzufrieden, wollte ihr auf EU-Ebene das Stimmrecht entziehen, spricht von Verfassungsbruch und bringt eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Gewessler ein. Was es damit auf sich hat, erklärt Verfassungsexperte Manfred Matzka.
Gewesslers Abstimmung in Brüssel gegen den Willen des Kanzlers, des Koalitionspartners und der ÖVP-geführten Länder beschert gerade den Partei-Funktionären und den Wortklaubern emsige Stunden.
Verfassungsbruch, Amtsmissbrauch, Regierungskrise – so die einen. Und die anderen räsonieren, wie Vollmacht und Ermächtigung zusammenhängen, was eine einheitliche Ländermeinung sei, wie man Formalfehler im Rat sehen müsse, welches Neuland eine Nichtigkeitsklage ist, wie höchstkomplex da alles zusammenhängt … Mit archivarischem Fleiß und spitzfindiger Deutelei wird an allerlei Normen und deren Auslegung heruminterpretiert – auch von Leuten, die das nicht gelernt haben. Dabei ist doch alles recht einfach.
Erstens: Das ganze Gemurkse ist von der Regierung verursacht – egal, welches ihrer Mitglieder im einzelnen was getan hat. Eine Regierung mit einem Kanzler, die handwerklich sauber regieren kann, lässt es gar nicht so weit kommen, dass man sich bis auf die Knochen blamiert. Die Nebelgranaten, die jetzt von Regierungsseite geworfen werden, sollen jetzt nur mehr dazu dienen, dieses Faktum zu vernebeln.
Zweitens: Ein Kanzler, der sieht, dass eine Ministerin nicht tun will und wird, was er und die Regierung will, hat ein simples verfassungsrechtliches Instrument, für Ordnung zu sorgen. Er schlägt dem Bundespräsidenten die Entlassung der Ministerin und eine Neue vor, die sich an die Linie hält. Das geht in wenigen Stunden und wäre wohl vor der Brüssel-Fahrt zu machen gewesen. Das Strafrecht und das EU-Recht braucht unsere schöne Verfassung da gar nicht.
Drittens: Ein Kanzler, der dieses unterlässt und die Ministerin behält, billigt damit ihre Entscheidung. Da mag er kommentierend äußern, was er will, es gilt der von ihm gesetzte Rechtszustand. Auch wenn die ÖVP Gewessler anzeigt und ihre Arbeit anficht, ändert das nichts an der von ihm rechtlich mitgetragenen vollendeten Tatsache.
Viertens: Minister, die ja niemanden mehr über sich haben, verkehren nicht über Provokation und Bezirksgericht miteinander, sondern gemäß den Verfassungsregeln. Und sie tun dies sorgsam im Staatsinteresse, nicht eskalierend im Wahlkampfinteresse.
Fünftens: Das Ganze ist neben der rechtlichen natürlich auch eine politische Frage. Der Kanzler muss eine abtrünnige Ministerin nicht entlassen, wenn er dies politisch nicht will. Die Verfassung lässt ihm dafür volle Entscheidungsfreiheit und verweist ihn nicht an die Staatsanwaltschaft oder sonstwohin. Wenn er aus politischen Gründen nicht entlassen will oder kann, dann soll er das aber auch so sagen und damit eingestehen, dass er im Ergebnis ihre Entscheidung von Verfassungs wegen mitträgt.
Den Pudel waschen, ohne ihn nass zu machen, ist allerdings nicht möglich. Politisch im Ministerrat mit einer vorgeblichen Straftäterin in Einstimmigkeit zusammensitzen und rechtlich hinterrücks Strafanzeigen gegen die Regierungskollegin zu machen, geht nicht zusammen.
Manfred Matzka, Jurist, langjähriger Präsidialchef des Bundeskanzleramtes, Minister- und Kanzlerberater, ist ein fundierter Kenner des politischen Tagesgeschäfts in Österreich. Er arbeitete 40 Jahre im Bundesdienst, lange auch als Kabinettschef, wurde von der Politik als Insider akzeptiert und respektiert und hält mit seiner stets ebenso gut begründeten wie pointierten Meinung nicht hinter dem Berg. Er ist Autor der Bestseller „Die Staatskanzlei“ sowie „Hofräte, Einflüsterer, Spindoktoren“ und brachte 2023 sein neues Buch „Schauplätze der Macht. Geheimnisse, Menschen, Machenschaften“ heraus.
In seiner Kontrast-Kolumne „Inside Staatsapparat“ bewertet er aktuelle politische Ereignisse und Regierungsvorhaben aus verfassungsrechtlicher Perspektive.
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