Ohne Ankündigung haben ÖVP und FPÖ im Parlament einen Antrag eingebracht, der Ministerin Hartinger-Klein „Vorbereitungshandlungen“ beim Umbau der Krankenkassen ermöglicht. Übersetzt heißt das: Noch bevor das Gesetz beschlossen und gültig ist, soll Hartinger-Klein Vorhaben bei der Sozialversicherung umsetzen können. Die Opposition sieht darin eine autoritäre Regierungspolitik. Für die Sozialversicherten könnte das massive negative Folgen haben.
Mitten in der Debatte um die Pensionserhöhung haben Abgeordnete der ÖVP und der FPÖ am 22. November 2018 im Nationalrat einen Antrag eingebracht – ohne vorherige Ankündigung, dafür mit weitreichenden Folgen: ÖVP und FPÖ wollen Sozialminsiterin Hartinger-Klein (FPÖ) „Vorbereitungshandlungen“ beim Umbau der Sozialversicherung ermöglichen, noch bevor das Gesetz beschlossen ist. So kann die Sozialministerin bereits am Umbau arbeiten, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Der Antragsteil im Wortlaut:
Die Opposition fürchtet, dass so schon vorab Selbstbehalte eingeführt oder Beschäftigte gekündigt werden könnten. Die SPÖ will den Antrags-Beschluss beim Verfassungsgericht prüfen lassen. Denn falls der Regierung dieser Kunst-Griff gelingt, hätte sie einen Präzedenzfall geschaffen: In Zukunft könnte sie auch bei anderen Themen das Parlament mit einem „Vorbereitungs-Beschluss“ umgehen.
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