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Regierung bricht Versprechen: Kein Recht auf Sonderbetreuung & kaum Schutz vor Kündigungen

Kurz Ibizs Balkanroute Faktencheck

Kurz will Österreich nach seinen Zielen umbauen

Patricia Huber Patricia Huber
in Arbeit & Freizeit
Lesezeit:2 Minuten
17. November 2020
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Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuung für Eltern war groß angekündigt, geblieben ist eine leere Hülle: Trotz Lockdown und Heimunterricht haben Eltern keinen Anspruch auf Sonderbetreuungszeit. Ähnliches ist beim versprochenen Kündigungsverbot passiert. Wer Corona-Hilfen bekommt, darf Mitarbeiter nur drei Wochen lang nicht kündigen – für Gewerkschaften und SPÖ ist das viel zu kurz. 

Für viele Eltern war es eine kleine Beruhigung, als am 5. November im Parlament der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern als Antrag eingebracht wurde. Der Druck ging im Vorfeld des zweiten Lockdown samt Schulschließungen zwar von Gewerkschaft, Arbeiterkammer und SPÖ aus, aber auch die Regierungsparteien wollten zustimmen. Und das haben sie auch weiterhin vor: Am Freitag soll das Recht auf Sonderbetreuungszeit von vier Wochen beschlossen werden.

Nur hat die Regierung in der Zwischenzeit einen Notausgang aus der Zusage gefunden. Die Wirtschaft soll rebelliert haben. Obwohl Firmen 100 Prozent des Gehalts vom Staat ersetzt bekommen, wenn Eltern Sonderbetreuung in Anspruch nehmen, um ihre Kinder zu betreuen. Die Regierung hat nachgegeben, der ursprünglich angekündigte Rechtsanspruch ist dahin: Denn die Art und Weise, wie die Regierung Schulen und Kindergärten geschlossen hat, begründet keinen Rechtsanspruch für die Eltern.

Schulschließungen begründen kein Recht auf Sonderbetreuungszeit

Alle Schulen stellen zwar ab Dienstag bis 7. Dezember auf Fernunterricht um, sie bieten aber weiter einen Notbetrieb, falls Eltern ihre Kinder nicht betreuen können. Arbeitsministerin Aschbacher bestätigt: Eltern haben nur dann ein Recht auf Sonderbetreuungszeit, wenn die Einrichtungen komplett geschlossen sind – das sei derzeit nicht der Fall. Zugleich empfiehlt die Regierung aber eindringlich, die Kinder zuhause zu betreuen, sofern möglich.

Wie bereits im ersten Lockdwon im Frühjahr brauchen Eltern auch jetzt die Erlaubnis des Arbeitgebers, wenn sie ihre Kinder in den nächsten drei Wochen zuhause betreuen – oder müssen zwischen regulärer Arbeit oder Homeoffice und Kinderbetreuung jonglieren.

Kündigungsverbot wirkungslos gemacht

Das ist nicht der einzige Fall, bei dem eine sinnvolle Maßnahme von der Regierung komplett ausgehöhlt wird. Beim Kündigungsverbot ist es ähnlich abgelaufen: Vor nicht einmal zwei Wochen hat die SPÖ der Regierung den Kündigungsschutz für Unternehmen abgerungen, die Staatshilfen beziehen. Zu viele Firmen hätten in den letzten Monaten hohe Hilfszahlungen bekommen und dennoch Leute gekündigt, wie die Sozialdemokraten kritisieren.

Die Regierung ließ sich auf das Kündigungsverbot ein – die SPÖ hatte ihn zur Bedingung für ihre Zustimmung zur neuen Corona-Verordnung gemacht. Doch als eine Woche später die Richtlinie veröffentlicht wird, wird klar, dass die Regierung ihr Versprechen auf eine Minimalvariante beschränkt – die den Arbeitnehmern wenig hilft.

Konkret dürfen Unternehmen nur „im Zeitraum vom 3. November 2020 bis zum 30. November 2020“ keine Kündigungen aussprechen, wenn sie Covid-Hilfen erhalten. Bei einvernehmlichen Kündigungen greift der gesetzliche Schutz nicht. Sozialdemokraten und Gewerkschaft hätten sich ein Kündigungsverbot von zumindest einem halben Jahr gewünscht. Durch so einen kurzen Zeitraum von drei Wochen könne das Verbot leicht umgangen werden: Ab 1. Dezember können Firmen ihre Mitarbeiter einfach vor die Tür setzen, auch wenn sie davor großzügige Hilfen von über 80 Prozent ihres entgangenen Umsatzes samt Fixkostenzuschuss erhalten haben.

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