In der Europäischen Union werden die Länder, die kein Mitglied der EU sind, Drittstaaten genannt. Menschen aus diesen Ländern sind von den Rechten der europäischen Freizügigkeit (u.a. Recht auf Arbeit oder Wohnen in Ländern der EU) ausgeschlossen.
Brauerei, Sauna und Kulturzentrum in Selbstverwaltung: Wie Bürger eine Stadt in Bayern retten
Während andernorts das letzte Wirtshaus schließt, haben die Menschen in Freyung in Bayern das Ruder selbst in die Hand genommen:...
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