In einem demokratischen Rechtsstaat ist die Staatsgewalt auf verschiedene Bereiche aufgeteilt. Das nennt man Gewaltenteilung. Sie soll verhindern, dass eine Person oder eine Institution zu viel Macht bekommt.
Vereinfacht kann man sich die Gewaltenteilung wie drei Säulen vorstellen. Die erste Säule ist die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt. Sie beschließt Gesetze. In Österreich machen das auf Bundesebene der Nationalrat und der Bundesrat, in den Bundesländern die Landtage.
Die zweite Säule ist die Exekutive, also die vollziehende Gewalt. Dazu gehören zum Beispiel die Bundesregierung, Landesregierungen, Ministerien, Verwaltungsbehörden und die Polizei. Sie setzen Gesetze um und dürfen nur auf Grundlage der Gesetze handeln.
Die dritte Säule ist die Judikative, also die Recht sprechende Gewalt. Dazu gehören unabhängige Gerichte. Sie entscheiden Streitfälle und Strafverfahren. Sie prüfen in konkreten Verfahren, ob Rechte verletzt wurden oder ob jemand gegen Gesetze verstoßen hat.

Gewaltenteilung bedeutet auch gegenseitige Kontrolle. Wenn ein Gesetz der Verfassung widerspricht, kann der Verfassungsgerichtshof es überprüfen. Stellt er fest, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist, kann er es ganz oder teilweise aufheben. Dann gilt diese Bestimmung nicht mehr.
Die Verfassung kann nicht mit einer einfachen Mehrheit geändert werden. Dafür braucht es im Nationalrat eine besonders große Mehrheit: Mindestens die Hälfte der Abgeordneten muss anwesend sein, und zwei Drittel der abgegebenen Stimmen müssen zustimmen. Bei besonders grundlegenden Änderungen der Bundesverfassung muss außerdem das Wahlvolk in einer Volksabstimmung zustimmen.
Diese hohen Hürden sollen verhindern, dass die wichtigsten Grundregeln des Staates beliebig verändert werden. Dazu gehören etwa Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Gewaltenteilung.




























