Sofern nicht eine namentliche Abstimmung verlangt wird, kann der Nationalrat auf Vorschlag des Präsidenten oder auf Antrag von 20 Abgeordneten eine geheime Abstimmung beschließen. Dies bedeutet, dass die namentliche Abstimmung in jedem Fall der geheimen Abstimmung vorgeht. Wenn dies fünf Abgeordnete verlangen, hat eine geheime Abstimmung in Wahlzellen zu erfolgen.
Der Präsident hat das Ergebnis der Abstimmung zu verkünden.
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