Der Präsident ist innerhalb einer Tagung verpflichtet, eine Sitzung einzuberufen, und zwar so, dass der Nationalrat innerhalb von acht Tagen – Samstage, Sonn- und Feiertage nicht eingerechnet – zusammentritt, wenn dies unter Angabe eines Themas 20 Abgeordnete verlangen, wobei jeder Abgeordnete ein solches Verlangen nur einmal im Jahr unterstützen darf. Gehören einem Klub weniger als 20 Abgeordnete an, so kann ein solches Verlangen einmal pro Jahr dennoch gültig gestellt werden, wenn dies von allen Abgeordneten, die einem solchen Klub angehören, unterstützt wird. Auch in diesem Fall darf kein Abgeordneter mehr als ein solches Verlangen unterstützen.
Der Präsident ist innerhalb einer Tagung verpflichtet, eine Sitzung innerhalb derselben Frist wie obgenannt einzuberufen, wenn dies von einem Drittel Abgeordneten oder der Bundesregierung verlangt wird.
Bundeshauptstadt und Gemüsehauptstadt: Wiens Landwirtschaft ist größer, als viele denken
Rund ein Drittel der Fläche Wiens wird landwirtschaftlich genutzt. Besonders Gemüseanbau und Weinbau haben eine wichtige Rolle. So produziert Wien...
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