Der Präsident ist innerhalb einer Tagung verpflichtet, eine Sitzung einzuberufen, und zwar so, dass der Nationalrat innerhalb von acht Tagen – Samstage, Sonn- und Feiertage nicht eingerechnet – zusammentritt, wenn dies unter Angabe eines Themas 20 Abgeordnete verlangen, wobei jeder Abgeordnete ein solches Verlangen nur einmal im Jahr unterstützen darf. Gehören einem Klub weniger als 20 Abgeordnete an, so kann ein solches Verlangen einmal pro Jahr dennoch gültig gestellt werden, wenn dies von allen Abgeordneten, die einem solchen Klub angehören, unterstützt wird. Auch in diesem Fall darf kein Abgeordneter mehr als ein solches Verlangen unterstützen.
Der Präsident ist innerhalb einer Tagung verpflichtet, eine Sitzung innerhalb derselben Frist wie obgenannt einzuberufen, wenn dies von einem Drittel Abgeordneten oder der Bundesregierung verlangt wird.
Spanien hat in Erneuerbare Energien investiert und profitiert jetzt von günstigen Strompreisen
Spanien hat in den letzten sechs Jahren stark in Wind- und Solarenergie investiert und gehört heute zu den Ländern mit...
WeiterlesenDetails



























