Der Präsident ist innerhalb einer Tagung verpflichtet, eine Sitzung einzuberufen, und zwar so, dass der Nationalrat innerhalb von acht Tagen – Samstage, Sonn- und Feiertage nicht eingerechnet – zusammentritt, wenn dies unter Angabe eines Themas 20 Abgeordnete verlangen, wobei jeder Abgeordnete ein solches Verlangen nur einmal im Jahr unterstützen darf. Gehören einem Klub weniger als 20 Abgeordnete an, so kann ein solches Verlangen einmal pro Jahr dennoch gültig gestellt werden, wenn dies von allen Abgeordneten, die einem solchen Klub angehören, unterstützt wird. Auch in diesem Fall darf kein Abgeordneter mehr als ein solches Verlangen unterstützen.
Der Präsident ist innerhalb einer Tagung verpflichtet, eine Sitzung innerhalb derselben Frist wie obgenannt einzuberufen, wenn dies von einem Drittel Abgeordneten oder der Bundesregierung verlangt wird.
Arbeitende Migrant:innen bekommen ihr erstes Denkmal in Österreich – es wird in Salzburg stehen
Salzburg hat eine Entscheidung getroffen, die über die Stadtgrenzen hinaus Bedeutung hat: Erstmals in Österreich errichtet man ein Denkmal für...
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