Inserate-Korruption, gekaufte Berichterstattung, gefälschte Umfragen – das Anti-Korruptionsvolksbegehren drängt auf Reformen. Die Rechtsexperten Heinz Mayer und Martin Kreutner erklären im Kontrast-Interview, was die Unschuldsvermutung bedeutet, was neu am „System Kurz“ ist und warum die Ereignisse der ÖVP-Affäre eine Gefahr für die Demokratie sind.
Heinz Mayer: Die Unschuldsvermutung ist im Gesetz wie folgt formuliert: „Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der (…) Angeklagte unschuldig ist“. Die Unschuldsvermutung schließt aus, dass jemand als „schuldig“ bezeichnet wird, der wegen einer strafbaren Handlung noch nicht rechtskräftig verurteilt ist.
Die Unschuldsvermutung schließt aber natürlich nicht aus, dass an der moralischen Haltung einer Person Kritik geübt wird. Das gilt insbesondere für Spitzenpolitiker. Von diesen Personen können wir erwarten, dass sie höheren moralischen Ansprüchen genügen als „normale“ Menschen.
Heinz Mayer: Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der alles erlaubt ist, was nicht strafrechtlich verboten ist? Wollen wir von Politikern regiert werden, die sich so verhalten?
Das Strafrecht sanktioniert schwere Verstöße gegen die Ordnung einer Gemeinschaft. Nicht strafbar ist zum Beispiel, dass Politiker Versprechungen nicht halten. Es ist nicht strafbar, zu lügen (außer vor einem Untersuchungsausschuss, einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde). Nicht strafbar ist, Wähler durch „frisierte“ Umfragen zu manipulieren. Ebenso wenig ist strafbar, wenn Politiker mit Menschen oder Menschengruppen respektlos umgehen, sie demütigend behandeln oder Hass schüren – wenn das nicht bis zur Verhetzung geht. So ist es nicht strafbar, wenn der Bundeskanzler Langzeitarbeitslose pauschal als „Faule“ oder „Durchschummler“ bezeichnet. Wollen wir uns damit abfinden, dass in unserer Gesellschaft all das ohne Wenn und Aber zulässig ist?
Heinz Mayer: Die Fälschung von Umfragen oder das Kaufen von gefälliger Berichterstattung gefährdet, dass der oder die Wähler:in seine Wahlentscheidung auf Grund von Tatsachen trifft.
Derartige Verhaltensweisen sind hervorragend geeignet, ungerechtfertigte Emotionen zu schüren und tragen letztlich zu einer Spaltung der Gesellschaft bei. Derartige Lügen sind – wie das ein ehemaliger Kollege formuliert hat – „Todsünden wider die Demokratie“.
Martin Kreutner: Korruption ist der „Missbrauch einer (…) Macht- oder Entscheidungsbefugnis zur eigenen Vorteilsnahme“. Diese Vorteile können natürlich auch Dritten zugeschanzt werden. Juristen und Gesetzgeber haben diese allgemeine Definition dann in entsprechende Tatbestände übertragen, zum Beispiel ins Strafrecht.
Martin Kreutner: Missbrauch des öffentlichen Mandats, also etwa einer politischen Funktion, hat es leider bei allen Parteien gegeben und gibt es wohl heute noch.
Neu ist, dass die strategische Entscheidungsfindung für den Staat Österreich in einer Kleinstgruppe von weniger als acht Personen zentriert ist. Auch erkennt man kaum, welche gesellschaftspolitischen Visionen und Ziele – neben Machtpolitik – diese Gruppe verfolgt.
Außerdem spielen elektronische Kurzbotschaften eine große Rolle bei der Aufarbeitung. In Zukunft werden wir das wohl kaum mehr sehen.
Martin Kreutner: Unrecht kann niemals zu Gewohnheitsrecht werden. Wir hatten über Jahrtausende das Phänomen der Sklaverei. Niemand würde es heute mit diesem „Immer schon“-Argument entschuldigen. Auch das Frauenwahlrecht wurde erst vor gut 100 Jahren eingeführt, niemand würde es heute in Frage stellen mit dem Nonsens-Argument „hat es in der Vergangenheit auch nicht gegeben“. Vielmehr gilt es aus der Geschichte zu lernen und gemachte Fehler anzuerkennen, damit wir ein friedliches und faires Zusammenleben der Gesellschaft erreichen.
Heinz Mayer: Das geschilderte Verhalten ist nicht strafbar, aber moralisch in höchstem Maß verwerflich. Die Delegitimierung zentraler staatlicher Organe mindert deren Glaubwürdigkeit und untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in diese Instanzen. Nicht jede:r Bürger:in will oder ist bereit, diese Behauptungen näher zu überprüfen. Nur wenige Menschen sind auch in der Lage, dies zu tun. Solche Verhaltensweisen offenbaren ein autoritäres Staatsverständnis.
Heinz Mayer: Die österreichische Medienlandschaft ist durch jahrzehntelangen Missbrauch leider in einem besorgniserregenden Zustand. Es scheint so, als hätte sich die Bevölkerung daran gewöhnt, dass sich Politiker durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel eine gefällige Berichterstattung kaufen. Davon profitieren Medien und die betreffenden Politiker. Der Schaden bleibt bei der Allgemeinheit, weil dieses Geld, das zweckentfremdet ausgegeben wird, an anderer Stelle fehlt.
Besonders bedauerlich ist, dass dieses korrupte System offenbar in weiten Bereichen der Politik aber auch der Bevölkerung keine Gegner findet. Dieses System führt auch dazu, dass ehrliche und qualitativ hochstehende Medien – weil sie eben nicht gekauft werden können – ständig in finanziellen Schwierigkeiten stecken.
Unser Volksbegehren soll nicht zuletzt deshalb diesem Sumpf und der sogenannten „Inseratenkorruption“ ein Ende bereiten. Damit wäre es den Medien möglich, ihre Funktion als „public watchdog“ zu erfüllen. Und die freiwerdenden Mittel könnten im Interesse der Allgemeinheit verwendet werden – anstatt im Interesse einzelner Politiker.
Martin Kreutner: Es gibt hier weltweit nicht ein „one fits all“. Sehr wohl gäbe es aber ein generelles Patentrezept, und das lautet: echte, gelebte Gewaltentrennung. Das beinhaltet auch die Medien. Was Österreich betrifft, würde das im Konkreten bedeuten: massive Reduzierung des sogenannten Inseratenbudgets zugunsten einer transparenten, nachvollziehbaren Medienförderung.
Hier ist das Verhältnis in den letzten Jahren ziemlich aus dem Ruder gelaufen. Die Medienförderung hat zuletzt etwa neun Millionen Euro ausgemacht, während die verschiedenen Ressorts über 220 Millionen für Inserate zur Verfügung hatten.
Darüber hinaus müssen diese Inserate einem nachweislichen Informationsbedürfnis der Bevölkerung dienen, nicht versteckten parteipolitischen Interessen. Last but not least braucht es auch eine Stärkung der parlamentarischen Prozesse und Kontrolleinrichtungen wie Parlament, Landtage, Rechnungshöfe etc.
Martin Kreutner: Die international anerkannte Korruptionsbekämpfung baut auf einem 4-Säulenmodell auf: Prävention, Bildung inklusive breiter Bewusstseinsbildung, Strafverfolgung und internationale Kooperation. Letzteres betrifft etwa die Rechtshilfe, grenzüberschreitende Ermittlungen oder die Rückführung von gestohlenen, staatlichen Vermögenswerten. All das kann nur dann glaubwürdig und effektiv funktionieren, wenn es eine stabile Gewaltenteilung, eine unabhängige Justiz, eine vielfältige und freie Medienlandschaft und eine starke Zivilgesellschaft gibt.
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