Trotz der schillernden Fassade bleibt Jeffrey Epstein vor allem eines: ein Täter, dessen Vorgehen bekannten Mustern des Menschenhandels folgt. Der Fall erregt große Aufmerksamkeit, ist in seinen Methoden jedoch erschreckend gewöhnlich. Lena Wanner und Sandra Kozeschnik ordnen in ihrem Gastbeitrag den Fall in die typischen Strukturen und Mechanismen des Menschenhandels ein.
Der Reichtum und Einfluss Epsteins diente zum Imponieren
Viele Menschen waren von Jeffrey Epstein beeindruckt: von seinem Reichtum, seinen Immobilien und seinen einflussreichen Kontakten. Stadthaus in Manhattan, Anwesen in Palm Beach, Ranch in New Mexiko, Wohnung in Paris, die Insel Little St. James, viele Bedienstete und seine Privatjets: All dies diente dazu, zu imponieren. Epsteins Gäste waren bekannte Personen aus Politik, Wirtschaft, Kunst und Wissenschaft. Trotz dieses außergewöhnlichen Reichtums und nützlichen Netzwerks war seine Vorgehensweise gegenüber vielen Kindern und jungen Frauen nicht außergewöhnlich:
In seinen Methoden handelte er wie viele andere Menschenhändler weltweit.
Was ist Menschenhandel – einfach erklärt
Menschenhandel zählt zu den schwersten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Betroffene verlieren ihre Freiheit, oft auch ihre körperliche und seelische Unversehrtheit. Für die Täterinnen und Täter ist es ein Geschäft mit hohen Gewinnen. Das Risiko, tatsächlich verurteilt zu werden, bleibt dagegen vergleichsweise gering.
Juristisch ist Menschenhandel klar definiert. Das Verbrechen besteht aus drei Elementen: einer Tathandlung, dem Einsatz unlauterer Mittel und dem Ziel der Ausbeutung. Bei Erwachsenen müssen alle drei Kriterien erfüllt sein. Zur Tathandlung gehört etwa das Anwerben, Transportieren, Weitergeben oder Unterbringen einer Person. Unlautere Mittel sind zum Beispiel Täuschung, Drohungen, Gewalt oder das Ausnutzen einer Zwangslage. Auch Einschüchterung fällt darunter. Entscheidend ist, dass die betroffene Person keine reale Wahl mehr hat. Das dritte Element ist die Ausbeutung. Sie kann unterschiedliche Formen annehmen. Dazu zählen sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit oder sklavereiähnliche Verhältnisse. Auch das Erzwingen strafbarer Handlungen oder das Ausbeuten von Bettelei kann darunterfallen.
Menschenhandel liegt also dann vor, wenn jemand eine Person anwirbt oder weitergibt, um sie auszubeuten, und dabei Druck, Täuschung oder Gewalt einsetzt. Ob die betroffene Person zugestimmt hat, spielt rechtlich keine Rolle, sobald solche Mittel nachgewiesen werden.
Für Minderjährige gelten strengere Regeln. Wird ein Kind unter 18 Jahren zum Zweck der Ausbeutung angeworben, transportiert oder untergebracht, erfüllt das bereits den Tatbestand des Menschenhandels. Der Nachweis von Gewalt oder Drohung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Die klare rechtliche Definition steht in starkem Kontrast zur Realität. Viele Fälle bleiben im Verborgenen. Betroffene haben oft Angst vor Behörden oder sind von den Täterinnen und Tätern abhängig.
Epstein – ein gewöhnlicher Menschenhändler?
Die in den Anklageschriften der Staatsanwaltschaften von Florida und New York genannten Betroffenen sind durchwegs minderjährige Mädchen und junge Frauen. Auch weltweit sind Frauen und Mädchen etwas mehr als 60 Prozent aller identifizierten Opfer von Menschenhandel. Sie werden überwiegend sexuell ausgebeutet; ein weiterer Teil wird zur Zwangsarbeit, etwa in der Landwirtschaft oder in privaten Haushalten, gezwungen.
Männer werden als Betroffene insgesamt seltener erfasst. Die meisten männlichen Betroffenen von Menschenhandel finden sich in der Arbeitsausbeutung wieder; etwa drei Prozent davon werden sexuell ausgebeutet.
Anwerbung über falsche Versprechen und Täuschung
Die Rekrutierungsmethoden im Umfeld von Jeffrey Epstein folgten Mustern, die Ermittler auch aus anderen Fällen organisierter Ausbeutung kennen. Laut Anklageschriften und Zeugenaussagen sprachen Mittäterinnen gezielt Kinder und Jugendliche in der Nähe von Schulen oder auf öffentlichen Plätzen an. Teilweise setzten sie bereits angeworbene Mädchen ein, um weitere Betroffene zu gewinnen. Die Kontaktaufnahme wirkte harmlos. Angeboten wurden etwa bezahlte Massagen, einfache Tätigkeiten oder angebliche Modeljobs.
In mehreren Akten steht, dass die Jugendlichen nicht über den tatsächlichen Zweck der Treffen informiert waren. Viele Betroffene befanden sich in schwierigen sozialen oder finanziellen Situationen. Diese Umstände erhöhten ihre Ansprechbarkeit für vermeintlich unkomplizierte Verdienstmöglichkeiten. Opferberichte in den Ermittlungsunterlagen zeichnen ein ähnliches Bild. Die Anwerbung zielte darauf, bestehende Verletzlichkeiten auszunutzen. Die späteren sexuellen Handlungen konnten die Betroffenen nach eigenen Angaben nicht vorhersehen.
System aus Macht, Geld und soziale Abschottung
Der Fall Jeffrey Epstein zeigt, wie Einschüchterung auch ohne offene Drohungen funktioniert. Gewalt war nicht immer sichtbar. Dennoch entstand ein Klima, das Widerstand erschwerte und Abhängigkeit förderte.
Mehrere Betroffene berichteten von einem deutlichen Machtgefälle. Epsteins Reichtum spielte dabei eine zentrale Rolle. Seine Anwesen waren luxuriös ausgestattet, die Gäste ständig von Personal umgeben. An den Wänden hingen Fotos mit bekannten Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Aussagen zufolge verwies Epstein gezielt auf diese Kontakte. So entstand der Eindruck, er verfüge über weitreichenden Einfluss und sei kaum angreifbar.
Eine offene Drohung war dafür nicht nötig. Die Botschaft wirkte auch unausgesprochen. Wer sich gegen ihn stellte, so die implizite Warnung, könnte es mit mächtigen Kreisen zu tun bekommen.
Die Treffen fanden häufig in abgeschirmten Anwesen statt. Dort kontrollierte Epstein den Zugang und die Abläufe. Diese räumliche Isolation verstärkte das Gefühl, auf sich allein gestellt zu sein. Fachleute beschreiben genau dieses Muster als typisches Element von Ausbeutungssystemen. Soziale Abschottung senkt die Hemmschwelle der Täter:innen und erhöht die Abhängigkeit der Betroffenen.
Arbeitsteiliges Vorgehen und das Gefühl der Mitverantwortung
Hinzu kam ein finanzieller Mechanismus. Laut Akten zahlte Epstein nach sexuellen Handlungen Geld. In einigen Fällen erhielten Betroffene auch Geld, wenn sie weitere Mädchen vermittelten. Dieses Vorgehen schuf ökonomische Abhängigkeiten. Gleichzeitig konnte es ein Gefühl der Mitverantwortung erzeugen. Wer scheinbar Teil des Systems wurde, tat sich oft schwerer, Hilfe zu suchen oder Anzeige zu erstatten.
Auch die Struktur hinter dem System verdient Beachtung. Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung gibt an, dass 74 Prozent der Fälle von Menschenhandel von organisierten Gruppen begangen werden. Solche Netzwerke arbeiten über längere Zeit zusammen und teilen Aufgaben auf. In den Epstein-Akten finden sich klare Hinweise auf ein ähnliches arbeitsteiliges Vorgehen.
Der Fall zeigt damit, wie sich persönliche Macht, finanzielle Mittel und organisierte Strukturen gegenseitig verstärken können. Genau diese Verflechtung erschwert es Betroffenen, sich zu lösen und Unterstützung zu finden.
Die Unantastbaren? Warum Gerechtigkeit nicht vom Geld abhängen darf
Menschenhandel gibt es in allen Ländern. Er betrifft die USA genauso wie den Rest der Welt. In Österreich wurden 2024 insgesamt 43 Delikte im Zusammenhang mit Menschenhandel und grenzüberschreitendem Prostitutionshandel angezeigt. Im Oktober 2025 wurden am Landesgericht Salzburg drei Frauen und vier Männer in unterschiedlicher Tatbeteiligung des Menschenhandels und der Zuhälterei angeklagt. Sie sollen mindestens 43 Frauen aus Kolumbien nach Österreich gelockt haben und sie als Teil eines organisierten Netzwerks unter Zwang und Täuschung ausgebeutet haben.
Der Fall zeigt zugleich, wie wichtig eine unbeirrte Strafverfolgung ist. Im Fall Epstein steht diese noch aus. Zentral ist: Menschenhandel muss unabhängig davon verfolgt werden, wer ihn begeht. Wenn das Recht bei Reichen und Einflussreichen anders greift als bei Armen, verliert es seine Wirksamkeit.
Nur wenn die Strafverfolgung entschlossen gegenüber allen Täterinnen und Tätern erfolgt, können Opferrechte wiederhergestellt werden.
Die rechtlichen Instrumente sind vorhanden. Ihre beharrliche Anwendung bleibt eine politische und gesellschaftliche Aufgabe.
Lena Wanner war nach Stationen in Frankreich und den USA zehn Jahre in der Außen- und Nachhaltigkeitspolitik im Rahmen des SPÖ-Parlamentsklubs tätig. Inhaltlich arbeitet sie an der Schnittstelle von politischer Psychologie und feministischer Außenpolitik – mit besonderem Fokus darauf, wie Macht, Wahrnehmung und Geschlechtergerechtigkeit internationale Politik prägen.
Sandra Kozeschnik ist unabhängige Beraterin mit langjähriger internationaler Erfahrung im Bereich Menschenhandel und organisiertem Verbrechen. Sie hat zentrale Publikationen und Trainingsmaterialien für internationale Organisationen, darunter die Vereinten Nationen, erarbeitet und unterstützt Regierungen sowie zivilgesellschaftliche Akteur:innen bei der Entwicklung von Strategien und Programmen gegen Ausbeutung. Ihre Arbeit führte sie unter anderem nach Afrika, Lateinamerika und in die Arabische Welt, wo sie zu den Herausforderungen der Umsetzung internationaler Standards in nationale Praxis forschte und beriet.
Darüber hinaus arbeitet sie mit staatlichen Stellen und anderen Stakeholdern an der Harmonisierung von Gesetzgebung und Praxis mit internationalen Normen und fördert den Dialog zwischen Justiz, Verwaltung und Zivilgesellschaft durch Workshops, Fachtreffen und Trainingsprogramme. Sandra Kozeschnik lebt in Wien.


































